Hallo,ich brauche mal eine Auskunft,wegen des Besuchsrechts bei meiner Enkeltochter.Vielleicht kennt sich ja Jemand mit dieser Problematik aus.Oder hat selbst schon Erfahrungen,im Umgangsrecht,mit Enkeln. Freue mich über jeden Beitrag,zu diesem Thema. Viele liebe Grüsse aus Hessen Andrea
Hallo "Oma" Andrea, Rechtsanwalt bin ich nicht aber geh mal auf folgende Internetseite: http://www.jurathek.de. Das ist ein juristisches Forum, dort wirst du deine Fragen los. Viele Grüße von Katzeweisse
Es gibt in Deutschland so etwas wie einen `Großeltern/ Oma-Opa -Verein ` der sich mit der ganzen Materie auskennt . Ich nehme einmal an das ihr eure Enkel wegen Scheidung nicht seht. Da müssen die leiblichen Großeltern ihr Umgangsrecht mit dem Enkel vor Gericht beantragen,denn ein Kinderrecht ist auch der Umgang mit den Großeltern . Aber meistens geschieht es ja dann wenn die Kinder beim Vater/ Mutter zu Besuch sind. Doch leider zeigt die Praxis,das die wenigsten Scheidungen vernünftig über die Bühne gehen .... Oder ihr versucht es einmal bei dem Verein `Väteraufbruch `,die könne euch bestimmt auch weiterhelfen .
du kannst dir rat übers internet holen da giebt es anwälte die gegen eine gebühr dein anliegen beantworten, gieb einfach rechtsberatung oder familienrecht ein, habe meine scheidung auch übers internet durch geführt, viel erfolg kirschli
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