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RE: DDR-Führerschein

#31 von bertl69 ( gelöscht ) , 08.05.2008 13:13

hallo zusammen. Habe meinen alten Schein auch noch, sieht zwar nicht mehr so besonders schön aus,da von 1988,aber wenn er noch gilt. Habe auch nie Probleme bei Sixt & Co gehabt. Man schaut zwar etwas seltsam, aber das wars auch schon......

bertl69

RE: DDR-Führerschein

#32 von bummi , 27.11.2008 16:04

ich fahre meinen ddr-führerschein problemlos in italien und
überfahre oft die grenzen meiner nachbarländer.
ebenso oft werde ich kontrolliert.
es gibt nirgens probleme.
außer gelegentlich mal die frage: "gilt der noch?".
worauf ich dann freundlich frage(n) (muß): "sind sie der polizist oder ich?"

dazu sei gesagt, daß bei uns auch oft carabinieri kontrollieren, die
natürlich selten deutsch sprechen. in aller regel bekommt man eher
eine gratulation, denn einen verweis:-)))
ist übrigens in frankreich nicht viel anders.

kh



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RE: DDR-Führerschein

#33 von MZ , 22.12.2008 19:06

Habe meinen seid 85,hab ihn aber schon umschreiben lassen.

MZ  
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RE: DDR-Führerschein

#34 von BautznerSenf , 13.01.2009 13:42

Moin!

Es KANN zwei kleine Probleme geben - muss es aber nicht.

1a.) Wer den alten PKW-Schein (West Klasse III) hatte, durfte Fahrzeuge bis zu 7,49 t zulaessigem Gesamtgewicht (zGG) bewegen.
1b.) Wer den alten PKW-Schein (Ost Klasse ?) hatte, durfte Fahrzeuge bis zu 3,5 t (?) zGG bewegen.
1c.) Wer den neuen PKW-Schein (Klasse B) hat, darf Fahrzeuge bis zu 3,5 t zGG bewegen - hatte er aber vorher mehr, behaelt er den Besitzstand!

=> Ergo habe ich meiner besseren Haelfte geraten, ihren Ost-Schein gegen den West-Schein einzutauschen, denn damals konnte sie nur gewinnen (jetzt 7,5 t), nicht verlieren. Und mancher Lieferwagen oder Campingwagen kommt ueber 3,5 t - und was man hat, das hat man...

2a.) Mit dem alten PKW-Schein (West Klasse III) durfte man das 1,4-fache des zGG des Zugfahrzeuges als Anhaengelast mitfuehren => 10,48 t => 17,98 t zGG Zug.
2b.) Laesst man den Schein in einen neuen PKW-Schein (Klasse B) umschreiben, darf man 12,0 t zGG je Zug bewegen.
2c.) Laesst man den Schein in einen neuen PKW-Schein (Klasse B/CE (AUSNAHME 79)) umschreiben, darf man jedoch 18,5 t zGG je Zug bewegen...

NUR: Beim Amt sagt einem dass niemand - ich musste erst mit Beschwerde drohen (weil ich meine Ausnahme kannte), um nicht sang- und klanglos herabgestuft zu werden... Nach der Beschwerde beim Abteilungsleiter ging es dann allerdings ganz fix... ;-)



Ausserdem hilft der Kreis Offenbach: Auf der Webseite heisst es ausdruecklich:
"Das Fahrerlaubnisrecht der EU-Mitgliedstaaten wurde mit der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie weiter harmonisiert. Die Bundesrepublik Deutschland übernahm zum 01.01.1999 das internationale System der Fahrerlaubnisklassen A bis E. Gleichzeitig wurde ein neuer Führerschein („Kartenführerschein“ im Scheckkartenformat) eingeführt.

1. Darf ich mit meinem alten Führerschein nach dem 01.01.1999 weiter fahren?

Alle Führerscheine bleiben weiter gültig. Eine Umtauschpflicht besteht nicht.

Ausnahme 1: Wer Fahrzeuge der neuen Klasse C, CE (Kl. 2 alt) oder CE-79 (aus der Klasse drei resultierende Berechtigung für dreiachsige LKW-Züge über 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) fahren will, muss spätestens ab seinem 50. Geburtstag den alten Führerschein gegen den Kartenführerschein umtauschen.

Ausnahme 2: Die Erteilung eines internationalen Führerscheines ist nur an Inhaber eines EU-Führerscheines möglich. Sofern dies nicht der Fall ist muss gleichzeitig der bisherige nationale Führerschein in einen EU-Führerschein umgetauscht werden.

2. Wie bekomme ich den neuen Kartenführerschein?

Wenn Sie im Kreis Offenbach Ihren Hauptwohnsitz haben wenden Sie sich bitte persönlich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Offenbach - Führerscheinstelle - in 63128 Dietzenbach, Werner-Hilpert-Str. 1.

Sie müssen mitbringen:

Ihren gültigen Personalausweis (in dem der aktuelle Hauptwohnsitz eingetragen ist),
Ersatzweise Ihren gültigen Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde,
zwei Lichtbilder (Größe mind. 35 x 45 mm),
die Gebühr von € 24,--
Ihren jetzigen Führerschein und, falls dieser Führerschein nicht durch den Kreis Offenbach ausgestellt wurde, eine Bestätigung der Behörde, die Ihren bisherigen Führerschein ausgestellt hat (Karteiabschrift, die Sie schriftlich oder telefonisch dort anfordern können)."



Also: Alter Schein gilt national weiter. Im Ausland KANN es (insbes. mit Mitwagen) zu Problemen kommen - muss es aber nicht.

Gruss vom

Bautzner Senf


Besten Gruss
BautznerSenf

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zuletzt bearbeitet 13.01.2009 | Top

RE: DDR-Führerschein

#35 von Ikarus ( gelöscht ) , 08.03.2009 18:36

Hallo,

jepp, ist mein erster Beitrag hier im Forum!
Also , ich habe den rosanen Lappen auch noch. Bei mir fehlt der Stempel nur bei D (Busschein). Meine Fleppen (E) habe ich kurz vor der Wende bei der GST gemacht für 80 DDR-Mark.
Da ich meine Geldbörse mit allen Papieren 11/90 verlor, vielleicht auch gestohlen, mußte ich alles neu beantragen. Bei der Abholung bekam ich wieder einen rosanen Lappen. Nach Rückfrage bekam ich zur Antwort, dass noch keine neuen Formulare da wären. Somit habe ich einen DDR-Führerschein ausgestellt am 30.11.1990!

Ikarus

RE: DDR-Führerschein

#36 von perle der südsee ( gelöscht ) , 15.04.2010 13:48

hallo
ich bin neu auf dem forum

und hätte da ein paar fragen
habe auch noch die ddr fahrerlaubnis in rosa
in besitz 1982
so zu meiner frage
ich habe meine fahrerlaubnis nie umschreiben lassen es steht immer noch mein mädchenname drin und mitlerweise das zweitemal verheiratet nicht das es eine kosten frage war den namen zuändern
da ich ja mein personalausweis immer bei mir habe ist mir der gedanke nicht gekommen ihn umschreiben zulassen .ich wollte es jetzt tun ihn zuändern kann ich ärger bekommen bei den behörden.
lebe schon 20 jahre in nrw.
warte auf eure antwort
gruss perle der südsee

perle der südsee

RE: DDR-Führerschein

#37 von michaka13 , 15.04.2010 16:31

Erstmal herzlich willkommen im Ossi-Forum.

Der alte DDR-Lappen ist unbegrenzt gültig. Solltest Du aber hin und wieder im Ausland mit dem Auto unterwegs sein, würde ich ihn umtauschen. Kostet 24 Euro. Auch bei Namensänderung ist es nicht zwingend notwendig umzutauschen. Aber auch hier gilt, falls es mal ins Ausland geht, besser vorher umtauschen. Man erspart sich damit ne Menge Ärger mit den Behörden im jeweiligen Reiseland.

Gruß,micha

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RE: DDR-Führerschein

#38 von michaka13 , 15.04.2010 20:44

Nachdem mich ein User des Forums netterweise draufhingewiesen hab, verbessere ich mich jetzt mal selbst. Die Führerscheine sind nicht überall gültig.

Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt. Die Anerkennung des Führerscheins in Staaten außerhalb der EU und des EWR hängt davon ab, welchen Führerschein Sie besitzen (graues oder rosafarbenes Muster, Scheckkarte oder Internationaler Führerschein) und welchem internationalen Abkommen der jeweilige Staat beigetreten ist.

Quelle: http://www.bmvbs.de/artikel-,302.1491/Gu...er-Fahrerla.htm


Gruß,micha

michaka13  
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RE: DDR-Führerschein

#39 von perle der südsee ( gelöscht ) , 16.04.2010 09:06

hallo
bin gerade zurück von der führerscheinstelle da ich mein ddr führerschein umschreiben lassen wollte
da hat man mir zuverstehen gegeben das man meine daten nicht finden könne
was heist das jetzt für mich was soll ich jetzt tun keine ahnung
kann das sein das ddr führerscheine nicht eingetragen worden kann mir jemand antworten geben
ich habe richtig magenschmerzen bekommen dort

m.f.g. perle der südsee

perle der südsee

RE: DDR-Führerschein

#40 von Gelöschtes Mitglied , 16.04.2010 11:59

Als du deinen DDR_Führerschein erworben hast, hat man dir eine graue Karte ausgehändigt. Dieses Kärtchen VK 30 genannt ist der einzige Nachweis über den Erwerb des Führerscheines, da auf ihm die ärztliche Untersuchung, sowie die bestandene theor. und prakt. Prüfung bestätigt ist.


Falls du diese Karte nicht mehr hast, kannst du dich nur noch an den Nachfolger der ausstellenden Behörde deines FS wenden. Diese haben die DDR-Führerschein-Nachweis-Bücher archiviert!


____________________________________________________________
Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

„Die Herrschaft der Dummen ist unüberwindlich, weil es so viele sind, und ihre Stimmen zählen genau wie unsere.”
Albert Einstein


Zeitgeschichte sollte man nur mit dem Bleistift schreiben... (Golda Meir, 1898-1978)

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RE: DDR-Führerschein

#41 von perle der südsee ( gelöscht ) , 16.04.2010 14:51

hallo wega

ich kann mich daran erinnern das ich so eine karte hatte sie war so gross wie eine postkarte

ich habe gleich in meinen papieren nach geschaut und habe fest gestellt das ich sie garnicht mehr habe keine ahnung

glaube ich habe jetzt ein problem oder

was mache ich jetzt
m.f.g.
perle der südsee

perle der südsee

RE: DDR-Führerschein

#42 von DeutschLehrer , 16.04.2010 15:05

Noch hast du ja deinen DDR-Führerschein. Mach erst mal sicherheitshalber eine Kopie von ihm, es könnte irgendwann dein letzter Nachweis sein. Ansonsten geh zu deiner ursprünglichen Führerscheinstelle. Dor wo man dir einst den Schein ausgestellt hat, sollten noch Unterlagen liegen.

Gruß DL


Das Leben ist ein Jammertal, aber Jeder muss da durch.

DeutschLehrer  
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RE: DDR-Führerschein

#43 von perle der südsee ( gelöscht ) , 16.04.2010 15:14

HALLO DEUTSCHLEHRER

JA DAS WERDE ICH TUN EINE KOPIE

ES WAR HEUTE MORGEN SEHR SONDERBAR DAS SIE KEINE DATEN HATTEN BEI DER FÜHRERSCHEINSTELLE VON MIR

DAS WAR KOMISCH ALS OB ICH NIE EIN FÜHRERSCHEIN HATTE
ICH KEINE ERLÄRUNG DAFÜR
m.f.g
perle der südsee

perle der südsee

RE: DDR-Führerschein

#44 von Weilheimer , 16.04.2010 16:29

Viola deine Daten hat nur deine Führerscheinstelle, wo dein Führerschein nach der bestandenen Prüfung ausgestellt wurde. Deshalb habe ich bevor ich die neuen BL verlassen hatte, den DDR Führerschein in einen bundesdeutschen Führerschein getauscht.
Eine Bitte noch schreibe nicht immer groß, das ist nicht schön, denn es bedeutet in Foren Schreien.


 
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zuletzt bearbeitet 16.04.2010 | Top

RE: DDR-Führerschein

#45 von perle der südsee ( gelöscht ) , 16.04.2010 17:18

Hallo M
Ist das OK so.....

Werde versuchen mich zubessen

Danke für deine antwort

m.f.g
perle der südsee

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