Früher hat man mit dem Kassetenrecorder oder auch mit dem Spulentonband Lieder von Radiosendern aufgenommen. Oft war das Lied nicht vollständig, weil z.B. der Moderator "dazwischengequatscht" hat.
Stimmt, das Aunehmen für private Zwecke ist sogar zulässig. Allerding darf man damit nicht in Tauschbörsen diese Titel tauschen, denn das ist gesetzeswiedrig und man macht sich strafbar. Das kann sogar bis zu 5 Jahre Knsast einbringen.
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Wer uns unterstellt "wir trauern alten Zeiten hinterher", hat die Mission der Community leider nicht verstanden.
Wir verzichten auf übertriebene Ostalgie und freuen uns über neue Meinungen aus Ost & West und Nord & Süd.