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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#91 von Ilrak , 11.01.2013 12:57

Die finden doch eh wieder nur die DNA der Frau, die die Tupfer eingepackt hat....


Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.

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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#92 von Buhli , 11.01.2013 14:34

Cilli, die Einzelfallprüfung macht ja auch Joes "Belehrung" (Wäre besser gewesen...)gegenüber Mutterheimat, überflüssig.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#93 von cilli , 11.01.2013 14:59

Zitat von Buhli im Beitrag #92
Cilli, die Einzelfallprüfung macht ja auch Joes "Belehrung" (Wäre besser gewesen...)gegenüber Mutterheimat, überflüssig.


Keine Ahnung. Erstens liegt wohl keine 'Belehrung' vor und zweitens halte ich mich da raus. Denn das Thema scheint nicht so einfach zu sein. Zwar graust auch mir vor massenhaften Speichelentnahmeaktionen, auf der anderen Seite, wenn damit eine schwere kriminelle Tat aufgedeckt werden kann .. Schließlich ist ja so eine Speichelprobe kein gefährlicher Eingriff, wo gesundheitliche Beeinträchtigungen mit verbunden sein können.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#94 von joesachse , 11.01.2013 17:29

Zitat von cilli im Beitrag #90

Da scheint es auf den Einzelfall und die näheren Umstände anzukommen.



Das erscheint mir dann schon in höchstem Maße problematisch, was hier an der HU angehenden Juristen gelehrt wird. Dass die Verweigerung einer freiwilligen Speichelprobe bereits einen Tatverdacht begründet, führt in der weiteren Folge zu massiven Demontage der Unschuldvermutung. Wobei dieser Fall hier etwas spezieller gelagert ist als die allgmeinen Aufrufe zur DNA-Abgabe, denn die Leute waren am Tatort. Deswegen könnte ich hier noch verstehen, wenn ein Richter die DNA-Probe anordnet.

Aber ich will hier keine Juradiskussionen vom Zaum brechen, sonder nur noch mal ganz klar festhalten:
Die Verweigerung einer freiwilligen Abgabe einer DNA-Probe wird durch unsere Grundrechte gedeckt und darf deshalb nicht automatisch dazu führen, dass man sich damit verdächtig macht und die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt wird.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#95 von Buhli , 11.01.2013 18:00

Joe, Du schreibst es ja selbst. Theorie und Praxis können da schon mal etwas unterschiedliches verlangen. Schule das eine, speziell gelagerter Fall das andere.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#96 von mutterheimat , 11.01.2013 18:14

Joe, du vergisst nur etwas. Im alten Laden hatten wir harte Bandagen, mit denen "gekämpft" wurde, ob du wolltest oder nicht, man war irgendwie immer dran. Heutzutage gibt es endlose Gummiparagraphen. Was bringt es also, eine Verweigerung, wenn gesucht wird, so wird auch gefunden. Oder ist dir das nicht auch noch bekannt. Also spiele ich doch den Zauber gleich mit und habe meine Ruhe. Wohlwissend, das der Schuß, diesbezüglich bei meiner Person, nach hinten losgeht. Ich habe weder Zeit noch andere Einbußen gehabt. Es gibt überall Hintertüren, wir kennen noch lange nicht alle. Also, was solls.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#97 von michaka13 , 11.01.2013 18:22

mutterheimat schrieb:

Zitat
Also spiele ich doch den Zauber gleich mit und habe meine Ruhe. Wohlwissend, das der Schuß, diesbezüglich bei meiner Person, nach hinten losgeht.



Ein bißchen bin ich jetzt schon erstaunt, wenn ich das lese. Auf der einen Seite gibst Du hier den harten Hund, auf der anderen Seite machst Du ja doch, was die "Staatsmacht" von Dir verlangt. Bissel Palaver dazu, was die Beamten sowieso nicht interessiert, die hören sich das nämlich wahrscheinlich von jedem zweiten an. Das wars aber schon, ansonsten treu und brav der "Pflicht" nachkommen. Ich bin ehrlich erstaunt!



Gruß, micha


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#98 von joesachse , 11.01.2013 18:29

Zitat von mutterheimat im Beitrag #96
Also spiele ich doch den Zauber gleich mit und habe meine Ruhe.

Ich bin nicht nur erstaunt, sondern entsetzt. So haben 1933 viele Deutsche gedacht, so haben in der DDR viele Deutsche gedacht.....

Heute gilt die freiwillige DNA-Abgabe noch als Standard, aber wenn alle immer mitmachen, dass wird diese freiwillige Abgabe per Gesetz zur Pflicht.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#99 von mutterheimat , 11.01.2013 19:11

Da seid ihr aber beide falsch. Punkt eins setze ich mich gerade mit dem deutschen Zoll gerichtlich auseinander (ein Mitbringsel aus der Türkei betreffend) und habe den ersten Prozeß (meine Person betreffend) bereits gewonnen. Nun ist es an dem Thema, auch die Umleitung über meine Frau, dichtzumachen. Der Teil läuft noch, der Anwalt meint dazu, es gibt gute Chancen auf einen Sieg. Mal sehen. Zum anderen, die einstmaligen Gedankengänge betreffend. Zum ersten Teil (1933) kann ich nichts direktes sagen. Keiner kann das von uns, auch ein Joe Sachse und michaka nicht. Oder wart ihr 1945 bei Kriegsende 18 Jahre alt. Falls nein = Amen. Zum zweiten Teil, ich war mit unserem Laden, nicht mit unserem Führungsladen, einverstanden. Und dieser Teil ist bedingterweise noch heute, etwas verschoben, einverstanden, gleichfalls der Fall. Das heißt kurz und bündig übersetzt, früher gab es ein Muss/Soll, heute gibt es ein Soll/Muss. Übersetzt es nun also selber. Oder besser ausgedrückt. Halte einst (zu DDR Zeiten) ein Stück Hartgummi zwischen den Zähnen und laß einen anderen daran kräftig ziehen. Was passiert? Dann nimm ein deutlich und wesentlich weicheres Stück Gummi zwischen die Zähne und die gleiche andere Person zieht gewaltig daran, dann stolpert sie und läßt den Gummi los. Was passiert mit dem Gummi und deinem Gesicht. Und da sind wir wieder bei der Überschrift angelangt und damit wird der Teil Joe, nach dem 2. Komma, von dir, früher, oder später, in irgendeiner Weise, durchmarschieren.. Und der Kreis hat sich geschlossen. Es hieß doch schon immer friß oder stirb. Hier, bei unserem Laden, heißt es friß, oder stirb, durch die Hintertür.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#100 von michaka13 , 11.01.2013 19:26

Äääh ja, also! Wie sag ichs jetzt? Was hat das alles damit zu tun, das Du treu und brav das tust was man von Dir verlangt, obwohl man Deinen Beiträgen nach schließen könnte, das Du ein gaaanz harter Hund bist, der sich nichts gefallen läßt! Oooh Mann, was für ein langer Schachtelsatz!

Ach ja, was Dein freiwilliger DNA-Test im Jahre 2013 mit dem "alten Laden/Führungsladen" oder irgendwelchen Gummizähnen zu tun hat, erkenne ich nicht!


Gruß vom verwirrten micha


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#101 von Ilrak , 11.01.2013 19:29

Eigentlich kann man einen Tupfer DNA gleich bei der Geburt sichern,
damit keiner der Neubundesbürger gar nicht erst auf dumme Gedanken kommt.
Hat einer von Euch eigentlich beim Beantragen des Neuen Personalausweis die Fingerabdrücke
hinterlassen , auf diesem tollen Scanner ?


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#102 von Buhli , 14.01.2013 16:09

Wenn dann dem DNA Tupfer noch ein konfessionelles Fundament bereitet wird, wird es sogar noch ins Gesetz eingebracht.


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#103 von Paule , 14.01.2013 20:08

@Buhli: Ich dachte, Religion (Konfession) und Staat (Gesetze) sind zwei paar Schuhe? Erklär mal... Danke.

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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#104 von Daneel , 15.01.2013 10:11

Es darf verweigert werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/DNA-Reihenu...estverweigerung

Gesetzliche Grundlage hier:
http://dejure.org/gesetze/StPO/81h.html

Allerdings sieht die Praxis so aus:
http://de.wikipedia.org/wiki/DNA-Reihenu...ungsverweigerer

Zitat
Gegen einen Beschluss des Amtsgerichts zur zwangsweisen Teilnahme am Massengentest kann kostenlos Widerspruch eingelegt werden, über den das übergeordnete Landgericht zu entscheiden hat. Dabei muss dieses die individuellen Verdachtsgründe genauer untersuchen und entscheiden, ob ein Anfangsverdacht gemäß § 152 Abs. 2 StPO („zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“) vorliegt. Für dessen Bejahung kann es nach Ansicht mancher Gerichte schon ausreichen, dass man in das Fahndungsraster der Polizei (etwa Geschlecht, Wohnort, Alter, Größe) passt.



Wahrscheinlich sind die Juristen dann an der HU ausgebildet worden.


 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#105 von delta , 15.01.2013 10:21

Das ist aber noch immer kein wirklicher Grund das der Staat nicht an einer Massenerfassung interresiert ist.
Es gibt schon viele Bereiche wo der Staat eine regelrechte Sammelwut entwickelt hat.Das augenblickliche Problem
des Staates ist, eine optimale Zusammenfassung der Daten unter einen Hut zu bringen. Man sollte nicht so naiv
sein, das dies nicht im möglich Bereicht der Sache ist. Steinchen für Steinchen ergibt erst ein Mosaik.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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