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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#121 von Buhli , 18.01.2013 13:44

Hier mal eine in meinen Augen "Unterlassene Hilfeleistung im Namen einer Glaubensrichtung http://m.spiegel.de/panorama/a-878210.html
Ja altberlin, ist doch bekannt.
Die gute Nachricht: " Ein Schiff mit hundert Sachsen ist gesunken."
Die schlechte ist: "Einer hat überlebt."


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#122 von Ilrak , 18.01.2013 15:23

Dieser Fall schlägt in Köln gerade ziemlich hohe Wellen.
Man hat in den Krankenhäusern wohl sehr merkwürdige
Richtlinien verteilt und in einem ähnlichen Fall schon mal
drakonische Strafen gegen einen Mediziner verhängt.
Und nun hat sich keiner mehr getraut.
Wobei "Experten" auch sagen, daß eine solche Nachuntersuchung
nicht direkt dringlich im Sinne von lebenserhaltend wäre und damit
keine Notfall-Hilfeleistung im engeren Sinn.
Wieder einmal werden die Juristen entscheiden müssen.


Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.

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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#123 von Buhli , 18.01.2013 16:07

Ist doch Klasse. Bis die Juristen entschieden haben, lassen wir die Patienten warten. Gesetze sollten wir schon achten. Es soll ja Leute geben, die denken weil es bei uns für so etwas auch Gesetze gibt, kann so was in D auch nicht vorkommen.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#124 von altberlin ( gelöscht ) , 18.01.2013 17:27

Ist schon nachdenkenswert, das die Kirche jetzt sogar die Notwendigkeit von Untersuchungen in Zweifel stellt und sogar verbietet.

Sind wir jetzt ebenfall ein "Gottesstaat" ? Wann lebt die Inquisition wieder auf ?

-----


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#125 von altberlin ( gelöscht ) , 19.01.2013 09:59

Menschenhandel und Zwangsprostitution, ein Thema, was der Bundesregierung nicht fremd ist.
Vor zwei Jahren kündigte Familienministerin Christina Schröder schärfere Gesetze an, passiert ist bis heute nichts.
Es scheitert an Uneinigkeit in den eigenen Reihen.
Das beweist mir einmal mehr, das die gegenwärtigen Regierungsparteien nicht in der Lage sind, vernünftig zusammenzuarbeiten.
Es geht doch nur um Machterhalt um jeden Preis.
Hier ein Fall von vielen, vor Gericht verhandelt und mangels strengerer Gesetze mit unzureichendem Ergebnis.

http://www.welt.de/politik/deutschland/a...tut-nichts.html


--


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#126 von Ilrak , 19.01.2013 11:07

Zu diesem Thema könnte man ja eine Expertenrunde
unter der Leitung von Michel Friedmann einberufen.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#127 von Buhli , 19.01.2013 13:51

Als Studio kann dann gleich hinter Aachen, ein Coffeeshop dienen. Da treffen sich die geplanten Talkgäste eh auf dem Heimweg.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#128 von Buhli , 22.01.2013 13:51

Murrat scheint nicht allein dazustehen. Rechtsexperten sprechen ja von etwa 10% aller gefällten Urteile, sind falsch. Der Umgang mit den Falschverurteilten scheint nicht unbedingt ein Problem der jeweiligen Gesellschaftsordnung zu sein. Die Angst vor dem Gesichtsverlust scheint bei allen Machthabern größer zu sein, als der "Mut" sich für einen Fehler zu entschuldigen. http://www.ardmediathek.de/das-erste/rep...mentId=13126316


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#129 von joesachse , 22.01.2013 20:24

Dann mal an Buhli und delta hier die Frage: Was ist schlimmer? Ist es besser, durchzugreifen und dabei gelegentlich auch mal einen Unschuldigen als Kollateralschaden zu verurteilen oder bei zweifeln eher auch mal einen Verbrecher freizusprechen????


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#130 von Buhli , 22.01.2013 21:31

Joe, das ist nun wirklich nicht die Frage. Die Frage ist, wie mit den falsch Verurteilten nach der Erkennung umgegangen wird. Hast Du ein Problem mit Deinem reichlich erwàhnten "verstehenden lesen" oder sehen? Der ARD Beitrag dürfte es belegen.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#131 von joesachse , 22.01.2013 21:59

Nein Buhli, das sind zwei verschiedene Fragen. Die ein Frage ist die von Dir gestellte Da gibt es ein Problem im System. Die völlige Unabhängigkeit der Justiz impliziert in gewissem Maße deren Unfehlbarkeit. Es gibt keine Kontrolle der Justiz von Außen, sondern nur innerhalb des Systems der Justiz. Die funktioniert meist ganz gut, ist aber gelegentlich auch in höchstem Maße problematisch.
Das andere ist die von mir gestellte Frage, zu de mich eine Antwort von delta und Dir interessieren würde.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#132 von joesachse , 22.01.2013 22:30

Bei meinem täglichen Streifzug durch die Blogs bin ich bei Thomas Stadler auf Internet-Law.de auf einen interessanten Beitrag eines Fachmanns zu diesem Thema gestoßen, zum einen sieht er das Problem ähnlich wie ich: "... der Justizirrtum ist im System nicht vorgesehen und eigene Fehler räumt die Strafjustiz nur widerwillig ein."
Als eines der größten Probleme sieht er, dass die Protokollierung im Strafprozess völlig ungenügend und damit die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben ist.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#133 von Buhli , 23.01.2013 09:46

Joe, die Frage: "Was ist besser?" stellt sich vielleicht für Dich, aber nicht für mich. Für mich stellt sich die Frage, wie mit dieser Art von Fehlern, unabhängig von der Berufsbranche, umgegangen wird. Fehlentscheidungen werden nun mal überall getroffen. Dabei scheint es auch nicht vom poltischen System abhängig zu sein, wie mit Fehlurteilen umgegangen wird. Scheint überall das gleiche Problem zu sein. Gesichtsverlust. Menschliche Schicksale als Kollateralschaden einzustufen, ist aufs System bezogen, noch nachvollziehbar, ansonsten fehl am Platz. Bezieh es aber auf alle politischen Systeme dieser Welt, und nicht nur auf die, die Dir gerade genehm sind.
In dem Link wurde auch das Problem der Nähe zur Staatsanwaltschaft angesprochen. Insbesondere in Bayern. Über den Hlavka, der in DD den linken Demonstranten in den Knast brachte, hab ich nichts finden können. Es dürfte ja auch bei Dir angekommen sein, daß etwa 90% der sächsischen Entscheidungsträger, incl. Justiz, Westimporte sind. Noch heute. Somit besteht unter diesen Menschen auch eine andere politische Ausrichtung. Was bei der Urteilsbegründung unschwer zu erkennen ist.


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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#134 von Daneel , 23.01.2013 10:06

Zitat von Buhli im Beitrag #133
Fehlentscheidungen werden nun mal überall getroffen. Dabei scheint es auch nicht vom poltischen System abhängig zu sein, wie mit Fehlurteilen umgegangen wird.

Doch, es ist vom politischen System abhängig, in der DDR waren die Richter eben nicht unabhängig und mußten angeordnete Fehlurteile fällen, das ist etwas anderes als ein Irrtum oder Verfahrensfehler, der zu einer Falschverurteilung führt.
Achtung PDF: http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1996_3_4_kos.pdf

 
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RE: Deutschland und deine nationale und internationale Kriminalitätsbekämpfung!

#135 von Buhli , 23.01.2013 12:10

Daneel, lies den Link nochmal durch.http://www.internet-law.de/2013/01/das-d...ngen-nicht.html Eine Unabhängigkeit deutscher Richter liest sich für mich anders. Ist Dir nicht bekannt, daß Richter berufen werden? An die die sie berufen, sind auch Richter Weisungsgebunden. Nicht beim Urteil, sondern bei der Ermittlung. Beim Plasberg hat das jemand sehr deutlich gesagt, als der Sat1 Fernsehrichter, seine "Unabhängigkeit" herausstellen wollte. Lies mal in "Ermitteln unerwünscht", "Ermitteln verboten". Das Thema hatten wir schon mal. Ob die Fehlurteile in der DDR auf Anweisung gefällt wurden oder dies mit Weisungsgebundenen "Ermittlungen" zu tun hatte, ist schwer zu sagen. Fallen angeordnete Fehlurteile nicht unter Rechtsbeugung? Wenn ja, dann müssten ja ehemalige DDR Richter deswegen auch verurteilt worden sein.
Ich hab versucht bei Google "Berufung von Richter" was zu finden. Wikipedia hat was dazu geschrieben. Der Beitrag ging nur nicht zu verlinken. Geht vielleicht mit Rechner besser als mit i Phone.


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