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RE: Arbeitsrecht

#31 von conny1310 , 01.03.2009 11:44

Wenn sich das jetzt häuft, wird der Beruf der Kassiererin noch weniger attraktiv als er so schon ist.
Am besten sie stellen überall Automaten auf.
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RE: Arbeitsrecht

#32 von queeny , 01.03.2009 12:30

Im Falle der Bäckereiverkäuferin vom Bodensee gab es einen Vergleich, Björn. Ihren Job ist sie aber trotzdem los. Der Bäckereichef muss ja ein A.......h sein. Wäre immer PLUS dagewesen, zu seinen Gunsten versteht sich, hätte der nicht aufgemuckt. Aber Geld für einen Detektiv hatte der. Vielleicht wollte der die Verkäuferin unbedingt loswerden. Nachvollziehbar für den Otto-Normali ist sowas alles nicht.

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RE: Arbeitsrecht

#33 von Weilheimer , 16.10.2009 19:37

Heute wurde die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen sechs Maultaschen durch das Arbeitsgericht Konstanz bestätigt, ein Skandal. In den 70ern wären die Menschen wegen so etwas auf die Straße gegangen und hätten sich mit dieser 58-jährigen Frau solidarisiert. Ich denke, es wird so langsam wieder an der Zeit das sich die Arbeitnehmer ihrer Macht bewusst werden (Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will) und es diversen Chefs zeigen, wo der Hammer hängt und es möglich ist ohne Arbeiter und Angestellte Gewinn zu machen. Der Wohlstand hat die Arbeiter und Angestellten träge gemacht, was von einigen Arbeitgebern zu ihrem Zweck ausgenutzt wird. Ich bin durchaus der Meinung die Arbeitslosigkeit wird in einigen Firmen "geschürt", um Druck auf die Belegschaft auszuüben, damit diese verschlechterte Arbeitsbedingungen "fressen". Von den Politikern ist keine Hilfe zu erwarten, wenn man schaut wie viele von denen in den Vorständen diverser Firmen sitzen.



 
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RE: Arbeitsrecht

#34 von michaka13 , 16.10.2009 20:19

Jens-Peter Neumann,Ex-Chef der Kapitalmarkt-Abteilung der Dresdner Bank in London hat in der Finanzkrise ca.5,7 Milliarden Euro versenkt.
Dafür gabs 4,5 Mio Euro Abfindung.


Und Für 6 Maultaschen die fristlose Kündigung!!!


Man mag kaum glauben was in dieser angeblichen Super-Demokratie Deutschland so alles möglich ist.

Da fragt man sich doch, wo soll das noch hinführen?


Gruß,
michaka13


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RE: Arbeitsrecht

#35 von Weilheimer , 16.10.2009 20:35

Michaka hast schon Recht, irgendwas läuft falsch in diesem Land. Allerdings ist die Arbeitnehmerin an der Situation nicht ganz unschuldig. Sie hätte einfach den Chef gefragt und wenn der ja sagt, hätte kein Hahn nach den Maultaschen gekräht.
Es hätte aber eine Abmahnung genügt, bei den vielen Arbeitsjahren der Angestellten und bei so etwas Geringwertigen. Ich denke eher diese Kündigung wurde gesucht, um eine ältere, eigentlich unkündbare Angestellte loszuwerden. Das ganze hat ein "Geschmäckle".



 
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RE: Arbeitsrecht

#36 von michaka13 , 16.10.2009 20:50

Sicherlich ist die Arbeitnehmerin nicht ganz unschuldig.
Aber ich wollte nur mal beide Sachen ins Verhältnis zueinander setzen.

Bei beiden handelt es sich jeweils um Urteile deutscher Gerichte.

Und wenns für 6 popelige Maultaschen ne fristlose Kündigung gibt,welche "Strafe" wäre dann für den Bankmanager angemessen?


Gruß,
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RE: Arbeitsrecht

#37 von Weilheimer , 16.10.2009 21:07

Zitat von michaka13
welche "Strafe" wäre dann für den Bankmanager angemessen?



Kastration



 
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RE: Arbeitsrecht

#38 von Kehrwoche , 16.10.2009 21:17

Hat der Banker das Geld gestohlen oder nur versenkt?
Die Maultaschen wurden schließlich nicht versalzen oder fallengelassen, sondern entgegen der Vorschrift privat verzehrt.


Die schönsten Träume von Freiheit werden im Kerker geträumt.
Friedrich Schiller

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RE: Arbeitsrecht

#39 von Weilheimer , 16.10.2009 21:19

Zitat von Kehrwoche
Hsondern entgegen der Vorschrift privat verzehrt.



Ich denke das hätte keiner gemerkt. Sie wollte die mit nach Hause nehmen und wurde dabei ertappt. Aber wie schon gesagt, eine Abmahnung hätte genügt.



 
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RE: Arbeitsrecht

#40 von Kehrwoche , 16.10.2009 21:35

Ich wollte auch nur anmerken, daß die Banker das Geld nicht gestohlen haben.
Eine Abmahnung hätte auch meiner Meinung nach ausgereicht.


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RE: Arbeitsrecht

#41 von Björn , 16.10.2009 22:16

Es war aber abzusehen, daß es im "Maultaschenprozeß" so ausgeht: weil es eine eindeutige schriftliche Regelung gab, daß die
Essens(reste)mitnahme verboten ist! Sie hätte vielleicht doch lieber dem Vergleich zustimmen sollen und die 25.000 € genommen! Jetzt kriegt sie keinen Cent!
Das heißt jetzt aber auf keinen Fall, daß ich diese ganzen Urteile billige > sie sind eigentlich schon eine Schande! Obwohl so was aber schon eine heikle Vertrauensfrage speziell in Pflegeheimen, Krankenhäusern usw. ist! Wer will denn bei sowas dann ausschließen, daß nicht gleich was "abgezweigt" wird und die Patienten/Heimbewohner weniger zu Essen kriegen???


BJ

 
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RE: Arbeitsrecht

#42 von DeutschLehrer , 16.10.2009 22:27

Zitat von Björn
... weil es eine eindeutige schriftliche Regelung gab, daß die Essens(reste)mitnahme verboten ist!

Wenn heute Wegschmeißen zum Gesetz erhoben wird, dann ...

Gruß DL

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RE: Arbeitsrecht

#43 von kirschli ( gelöscht ) , 16.10.2009 22:35

Björn wenn du sehen würdest was täglich bei uns weggeschmissen wird weil die BW. es nicht essen,aber auf dem Teller haben wollen! Es ist Tatsache, sie hat gestohlen, aber das Urteil steht in keinem Verhältnis zum Wert. Ich denke wenn so eine hohe Abfindung gezahlt wird ist was Faul. Und wieso ist es eine heikle Vertrauensfrage , das ist mir etwas zu hoch gegriffen. Ich möchte nicht wissen was in den Kantinen so alles mit geht oder in den Fabriken.Hier kommt mir wieder die Meinungsmache der Medien durch. Über Pflegeheime kann man ja so schön herfallen unser Beruf hat eh keine Lobby in der Bevölkerung.


Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren http://www.youtube.com/watch?v=ztQYImOwY...laynext_from=PL

knuddel

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RE: Arbeitsrecht

#44 von Björn , 16.10.2009 23:03

Kirschli, ich glaube du hast mich total falsch verstanden Ich falle doch nicht über Pflegeheime oder andere her, ganz im Gegenteil!! Sie geraten dann bloß noch schneller in die Schlagzeilen und dann in Verruf!
Was ich gemeint habe, ist dies: wenn man offiziell erlaubt, daß übrig gebliebenes Essen auf den Stationen von den Angestellten mitgenommen werden darf, gerät man schnell in den Verdacht (auch bei den Angehörigen der Patienten) weniger Essen auszuliefern und sich gleich selbst was einzupacken (wird es in Einzelfällen dann sicher auch geben, welche dann richtig ausgeschlachtet werden)! Die Vertrauensfrage taucht dann auf >kriegen die Patienten ausreichend zu essen oder bedient sich lieber jemand vom Personal zuerst???
Bei Bäckereiverkaufsstellen z.B. finde ich es absolut bekloppt, zum Feierabend die übrig gebliebenen belegten Brötchen wegzuschmeißen


BJ

 
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zuletzt bearbeitet 16.10.2009 | Top

RE: Arbeitsrecht

#45 von kirschli ( gelöscht ) , 16.10.2009 23:42

Ok, dann hast du dich halt für mich etwas unverständlich ausgedrückt.


Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren http://www.youtube.com/watch?v=ztQYImOwY...laynext_from=PL

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