Im Eingangsbeitrag von kirschli gings ja um die Kündigung einer Kaisers-Kassiererin die Pfandbons im Wert von 1,30 € unterschlagen hat. Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden das die Kündigung unwirksam ist.
Gestern wurde (ich hab' die Quelle nicht mehr) auch thematisiert, dass es sich hier WEDER um Diebstahl NOCH um Unterschlagung handelt - pflichtwidriges Verhalten, aber keine Straftat...
Dennoch: Sauber scheint auch Emmily nicht zu sein...
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