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Arbeitsrecht

#1 von kirschli ( gelöscht ) , 24.02.2009 12:15

Ich habe gerade gelesen das die Verkäuferin die bei Kaiser 1,30€ unterschlagen haben soll auch in zweiter Instanz verloren hat und das nach 31 Jahren Tätigkeit in dem Unternehmen! Ich denke hier ist wieder mal das Arbeitsrecht zu Gunsten der Unternehmen missbraucht worden.Wenn ich an die vielen Manager denke die Steuern hinterzogen haben und an die Banken die Milliarden Gelder der Anleger in den Sand gesetzt haben und noch jetzt mit steuer Geldern der Geschädigten unterstützt werden sollen, frage ich mich ehrlich in welchem Staat lebe ich eigentlich , wo sind hier noch Relationen erkennbar!
Die einen verlassen grinsend den Gerichtssaal oder werden überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen und andere verlieren nur auf einen Verdacht hin ihre Arbeit! Was ist das für eine Rechtsprechung??

Was ist eure Meinung, würde mich ehrlich interessieren.


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RE: Arbeitsrecht

#2 von Daneel , 24.02.2009 13:03

Also ich bin kein Jurist, und ich bin auch der Meinung, dass man hier anderes Fingerspitzengefühl an den Tag legen sollte. Aber soviel ich weiß beruht hier der Unterschied zwischen Strafrecht und Arbeitsrecht darauf, das es eine Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellt, und die Höhe des Schadens (egal ob 1,30 € oder 1300 €) hier eigentlich keine Rolle spielt, da der Arbeitgeber nicht ausschliessen kann, das dieses wiederholt vorkommt. Entscheidend wäre es hier, zu wissen, ob vorsätzliche Unterschlagung vorliegt, oder auf Irrtum beruhende, welches dann auch keine wirkliche Unterschlagung m,ehr wäre. Allerdings ist es für eine Verkäuferin, welche auch die Kasse bedient, ein entscheidendes Kriterium, in Sachen Geldabrechnung, vertrauenswürdig zu sein.

Aber ich kenne den Fall nunmal garnicht und lehne mich gerade zu weit aus dem Fenster, hast du einen Link für mich?

Ein kleines Anekdötchen in sachen Verkäuferin ansonsten Off Topic:
Ich gehe bei uns im Dorfsupermarkt auch nicht mehr einkaufen, seit man mich da um 5 € beschissen hat, hatte 15,19 € zu bezahlen, gab 20 €, kramte dann noch 19 Cent zusammen, während die Kassiererin mit einer Kollegin Geld wechselte, in 5 €-Scheine, gab ihr die 19 Cent und wartete nun auf meinen 5 €-schein, meinte sie, sie hätte ihn mir schon gegeben. Ich verneinte (denn dann hätte er sich in Luft aufgelöst, ich hatte ausser dem überreichten 20 € - Schein keine andere Banknote bei mir), sie meinte dann, das dann in der Tagesabrechnung dann später 5 € mehr drin sein müßte, und sie würde sich dann telefonisch bei mir melden. Ich willigte dann erst mal ein, dachte es würde sich dann schon klären. Aber ich wartete vergeblich, und ging am nächsten morgen zu ihr an die Kasse und fragte, warum ich nichts mehr von ihr gehört hätte. Sie meinte, Kasse hätte gestimmt. Ich dann mit ihr zur Marktleiterin, die dann meinte, dass müsste wir unter uns klären, sie hätte damit nichts zu tun! (Wie kam die nur in diese verantwortungslose Position???) Na, ich habe dann gesagt, ich spende das als Abschiedstrinkgeld und kaufe ab sofort woanders ein, und daran halte ich mich auch.


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RE: Arbeitsrecht

#3 von Hartmut , 24.02.2009 16:42

meine Frau ist auch in einem Supermarkt .
Ein zu Viel in der Kasse ist meist schlimmer als zu Wenig weil ja der Kunde Betrogen wurde.
Du hast ein Fehler gemacht nämlich den Laden Verlassen ,Du musst darauf bestehen gleich im selben Moment des Vergehens oder wie mann es nennen will. Die kasse an Ort und Stelle Prüfen dauert nicht alzu Lange da alle umsätze gespeichert sind .
Aber wer macht schon son Cirkus für 5€.
Bei uns ist ein Baumarkt wo die Auspreisung der Artickel Haarstreubend ist die Ediketierung und das an der Kasse gescannte liegen meist weit auseinander ich bestehe jedes mal auf das Ausgepreiste da das Billiger ist der Cheff hatt es in 2 Jahren nicht in die Reihe bekommen seine Angestellten das Ediketieren beizubringen.

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RE: Arbeitsrecht

#4 von Weilheimer , 24.02.2009 17:08

Im Handel und besonders an den Stellen, wo der Mitarbeiter mit Bargeld in Verbindung kommt, muss der Chef einfach Vertrauen zu seinen Mitarbeitern haben.
Wenn die Firma Kaisers gerichtsfest belegen kann, das sich die Dame die 1,30 Euro unter den Nagel gerissen hat, dann ist das nun mal ein Vertrauensbruch und im Prinzip auch Diebstahl, auch wenn die Gewerkschaft sagt, der wahre Grund wäre ein anderer gewesen. Niemand weiß ob das vorher schon mal passiert ist und es weiter vorkommen wird. Die Frau war einfach "strunzblöd", das ist meine Meinung dazu.

@Hartmut, du kannst gern auf den billigeren Preis an der Kasse bestehen und bekommst ihn vielleicht auch, aber einen Rechtsanspruch hast du auf diesen Preis nicht. In Selbstbedienungsgeschäften kommt es auch nun mal vor, das die Kunden die Ware woanders hinstellen und dann auf einmal angeblich ein falscher Preis am Regal steht. Falschauszeichnungen am Regal kommen natürlich auch vor, denn viele Firmen haben eine dünne Personaldecke und das alles, damit der Kunde schön billig einkaufen kann und wo du gerade über die Angestellten in Baumärkten "herziehst", bist du perfekt und ohne Fehler?
An den Kassen der meisten Handelsunternehmen wird der EAN Code (Europäische Auszeichnungsnorm) im Kassencomputer angelegt und was der ausgibt ist maßgebend. Der Kunde kann natürlich die Ware an der Kasse zurücklassen, wenn ihm der "neue" Preis nicht gefällt und kann wütend den Laden verlassen. Meine Erfahrung ist allerdings, die am lautesten schreien, kommen immer wieder.


Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.


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RE: Arbeitsrecht

#5 von vae victis ( gelöscht ) , 24.02.2009 17:12

Kirschli
ich kenne diese geschichte auch
sie wurde bereits auch im TV gzeigt:


Ich bin das Abbild meines Gottes und folglich mache ich fehler so wie " Er ",
nur nicht so große.

vae victis

RE: Arbeitsrecht

#6 von Hartmut , 24.02.2009 17:25

Weilheimer
Du bist sicher im Irtum den nicht jeder Kunde hatt ein Klappcom plus Scanner und benötigter Softw. in der Hosentasche und nicht jeder Kunde wird es fertg bringen einen Sack Zement unter den Prüfscanner zu Halten. Natürlich werde ich einen Sack Zement nicht beim Kalk nehmen und dann an der Kasse reklamieren ,es geht schon um die Produkte aus dem Ausgepreisten Regal.
Der Kunde geht nach der Auspreisung an den Regalen und Kauft danach seine Artickel bzw.vergleicht mit anderen Geschäften.
Ein Händler wird sich nicht die Blöse geben einen Kunden an der Kasse abblitzen zu lassen ,bei mir hatt das bisher immer Funktioniert.
Ich währe ehrlicherweise auch enttäuscht wenn es anders währe wo währe da Kunde ist König?
In vielen Geschäften ist natürlich alles io mir geht es um den einen vielleicht auch das Schwarze Schaf Trotz Namenswechsel das Gleiche Spiel..
Worums eigentlich geht, natürlich hatt der Arbeitgeber in diesem Fall Recht und die Frau sollte Sie wirklich geklaut haben eben Pech Recht mus Recht bleiben wenn auch dann bei Allen. Die Detektive schauen nicht nur hinter die Kunden hinterher .

Gruß Hartmut


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RE: Arbeitsrecht

#7 von Björn , 24.02.2009 18:32

Den Baumarkt mit Namenswechsel weiß ich zwar nicht, erinnern tut mich das aber an "Rabatt"-Praktiker!
Zum Thema: ich habe als LKW-Fahrer (über die ZAG) 3 Monate Kühl- und TK-produkte ausgeliefert. Da ungefähr 30% der Kunden bar gezahlt haben, hatte ich zum Tourende mehrere tausend Euro in der Geldtasche! Da mußte man vor allem bei den Imbißgaststätten mächtig aufpassen, da haben sich immer die gleichen gerne mal verzählt. Ich mußte zu Recht am Anfang unterschreiben, daß Differenzen selbst zu tragen sind!


BJ

 
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RE: Arbeitsrecht

#8 von kirschli ( gelöscht ) , 24.02.2009 22:44

heute Abend haben sie, es ja noch mal gebracht, die Richterin hat sich auf eine Verdachts Kündigung gestützt, die es wohl im Arbeitsrecht gibt.Selbst Experten sehen das grundsätzliche Recht im zweifels Fall für den Angeklagten aus gehebelt. Kaiser konnte der Kassierin den angeblichen Betrug mit zwei Pfandbons nicht nachweisen. Wenn so was schule macht kann mann jeden Arbeitnehmer nur auf Verdacht hin raus schmeißen.


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RE: Arbeitsrecht

#9 von Walter Ulbricht ( gelöscht ) , 25.02.2009 02:40


Früher hätte sie zusätzlich noch 10 Jahre Hoheneck mitbekommen!


Niemand hat vor eine Mauer zu bauen!

Walter Ulbricht

RE: Arbeitsrecht

#10 von DeutschLehrer , 25.02.2009 07:28

@Walter
Früher wäre sie maximal vor die Konfliktkommission gekommen, hätte aber immer noch ihre Arbeit !

Gruß DL

DeutschLehrer  
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RE: Arbeitsrecht

#11 von kirschli ( gelöscht ) , 25.02.2009 09:10

@ Deutschlehrer ja das sehe ich auch so oder sie hätte einen Verweiß bekommen wenn überhaut, selbst Politiker haben gestern diese Urteil als un Verhältnis mäßig in der jetzigen Zeit bezeichnet. Ich hoffe nur das es ihr gelingt dieses Urteil zu kippen und das diese Möglichkeit jemanden auf fiese Art los zu werden aus dem Arbeitsrecht verschwindet.Denn es kann jeden treffen, wenn so was Schule macht.
Bei uns gab es einen ähnlichen Fall einer Mitarbeiterin wurde fristlos gekündigt weil sie zu einer BW. dumme Kuh gesagt haben sollte, nun sie war unserer ex.Chefin auch ein Dorn im Auge weil sie sich auch nicht alles gefallen ließ.Sie hat vor dem Arbeitsgericht recht bekommen,da diese BW.dement war und musste wieder eingestellt werden,aller dings hat sie dann darauf verzichtet und die Heimstiftung musste eine fette Abfindung zahlen. Die Obrigkeit hat gekotzt und die Mitarbeiter gegrinst.


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RE: Arbeitsrecht

#12 von mutterheimat , 25.02.2009 09:46

Deutschlehrer und Kirschli, ihr habt Recht. Es ist so, wie gesagt. Wem die "Nase", in der einen oder anderen Weise, nicht paßt, der kann noch so viel Einsatzwillen und Engagement zeigen, es ist dann sinnlos. Wenn man Fehler finden will, so findet man sie auch. Das war früher etwas anderes. In dieser Preisklasse, (nur etwas feiner), findet das auch im Ösiland, (wie ich gerade gespürt habe), statt. Überstunden gefahren bis zum Abwinken, aber meine Nase war dem Personalchef nicht richtig in der Mitte. Ich hätte zuviel falsch gemacht????? Wer macht nichts falsch???? Interessanterweise mußte er auch meine sofortige Aussage, (ich werde entlassen, ich weiß es bereits), zur Kenntnis nehmen. Er fragte nur, woher ich den völlig richtigen Gedanken, auf der Stelle, habe. Eine Erklärung hätte er ohnehin nicht verstanden und eine Änderung der Situation hätte sich auch nicht ergeben. Und ein Kündigungsschutzgesetz gibt es dort nicht. Der tatsächliche Grund war wohl, der drastische Verlust von Aufträgen. Ich habe doch den Braten gerochen!!!!!!! Man muste nur etwas feineres Ausdenken, der Erfolg, bezüglich der Entlassung, blieb gleich. Und so wird es immer sein. Das ist der Kapitalismus. Den Begriff, Menschlichkeit, gibt es dort nicht. Aber er lebt, im Gegensatz zum Sozialismus.


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RE: Arbeitsrecht

#13 von Weilheimer , 25.02.2009 19:38

Mutterheimat, der Verlust deiner Arbeit tut mir wirklich leid. Klar ist der wahre Grund die Wirtschaftkrise. Du hast natürlich Recht, wenn man jemanden los werden will, schafft das jeder Chef. Ich denke,du bist bei den Ösis der Ausländer und bist als letzter gekommen, drum darfst du gleich als Erster gehen. Das ist in deutschen Unternehmen sehr oft auch so.
In dem Fall der gekündigten Kassiererin liegt der Fall aber anders, sie hat sich das Pfandgeld eines Kunden "gekrallt" und sich so arbeitsrechtlich etwas geleistet. Sie hätte es ja lassen können, wenn sie weiß, das sie auf der Abschussliste und somit unter Beobachtung steht. Der Arbeitgeber kann ihr schon unterstellen, das sie es schon öfter gemacht hat und nur dieses eine Mal erwischt wurde.


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RE: Arbeitsrecht

#14 von conny1310 , 25.02.2009 21:23

Leider lieber Weilheimer, konnte, und musste man ihr dieses Vergehen aber nicht zweifelsfrei nachweisen.
Da liegt der Hase im Pfeffer, nur auf Verdacht gekündigt. Ich weiß nicht wer von euch Kerner gestern abend
gesehen hat. Da war sie mit ihrem Anwalt und die Anwältin der Gegenseite und man hat mal ihre Perspektive
hören können. Das ganze hat schon einen sehr faden Beigeschmack. Als sie ihren Personaleinkauf tätigte mit
den entsprechenden Bons, mußte dieser von der Kassiererin abgezeichnet werden - und wurde er auch. Also in
dem Moment hat keiner etwas beanstandet. Erst drei Tage später - als praktischerweise die Videoaufzeichnungen
vom Kassenbereich bereits gelöscht waren, kam der Vorwurf. So konnte sie natürlich nichts mehr beweisen.
Sehr gut für den AG gelaufen wenn er jetzt eine rebellische Kassiererin loswird. Wenn das Schule macht, na
dann gute Nacht. Jede Kassiererin steht unter Dauerverdacht und ständig von fristloser Kündigung bedroht, auf
den Job würde ich gerne verzichten.

conny

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RE: Arbeitsrecht

#15 von DeutschLehrer , 25.02.2009 21:29

@conny
Ich gebe Dir Recht, habe das zwar nicht gesehen, aber es war nach allgemeiner Nachrichtenlage eine reine Verdachtskündigung. Und jetzt will ich mal böse sein - so etwas hätte es in der DDR nicht gegeben.

Gruß DL

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