In Antwort auf:Nee das brauchst du dann nicht, , dein Dad ist ja der Fahrzeughalter auf ihn ist es angemeldet, sein Wohnsitz zählt, du bist der Fahrer, da ist es egal wo du fährst und wohnst
Tja, und genau hier irrst Du gewaltig. Beim Antrag auf Zulassung eines KFZ sind anzugeben: der regelmäßige Standort des Fahrzeuges sofern dieser nicht mit dem Wohnsitz des Halters identisch ist. Nachzulesen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §6, Antrag auf Zulassung.
Halter ist der Vater von suse und der wohnt noch in Meissen.Standort des Fahrzeuges ist wohl Raum RV.Und damit ein klarer Verstoß gegen die oben genannte Verordnung.
chayenne hat also recht.
Gegen einen Bekannten von mir wurde deswegen im letzten Jahr ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Nachbarn haben ihn angezeigt. Ordnungsgeld über gut 100€, zuzüglich Verwaltungsgebühren wurde verhängt. Dazu durfte er noch einiges an Versicherungsbeiträgen nachzahlen, denn Köln war in einer deutlich höheren Regionalklasse als sein alter Heimatlandkreis.Jaaa auch die Versicherung wird dann vom StVA informiert.Und selbstverständlich mußte das Auto auch innerhalb von 10 Tagen umgemeldet werden.
entschuldige aber da muss ich dir leider wiedersprechen, in der Fahrzeug-Zulassungsverordung, §6 Abs. 4 Satz 1 wird ausschließlich darauf hingewiesen, dass der regelmäßige Standort bei Antragstellung anzugeben ist, wenn dieser von Wohnort des Antragstellers abweicht. Diese Angabe ist erforderlich, da die Daten des Antrags ans Kraftfahrt-Bundesamt zur Speicherung im zentralen Fahrzeugregister von der Zulassungsbehörde weitergeleitet werden müssen (siehe § 33 Abs. 1 FZV)
Erfolgt somit bei Anmeldung die Angabe des abweichenden Standortes des Fahrzeugs kann es trotzdem in Meissen angemeldet bleiben und hauptsächlich im Raum RV unterwegs und abgestellt werden! Wäre auch schlimm, wenn das nicht gehen würde, denn sonst hätten viele große Leasingfirmen ein richtiges Problem :D
Halter ist der Vater.Auto kann deshalb wahrscheinlich auch in Meißen zugelassen bleiben.Da hast Du vielleicht recht.
Aber der abweichende ständige Standort des Fahrzeuges ist trotzdem anzugeben.Diese Information wird ebenfalls ans KBA übermittelt,siehe auch § 30,Abs.1,Pkt.25b,FZV.
Diese Info wird aber auch an die Versicherung übermittelt. Der Standort des Fahrzeuges ist auch für die Versicherung wichtig,da der Wagen in die Regionlklasse des überwiegenden Standortes des Autos eingestuft ist.Im Falle eines Unfalles kann es nämlich somit passieren,das vor allem die Kasko eine Regulierung ablehnt.Denn das Unfallrisiko kann in jedem Landkreis anders sein.Deshalb ja auch die Einstufung in Regionalklassen.
Ich gehe mal davon aus das der Vater von suse das StVA nicht informiert hat.Damit Verstoß gegen FZV,§6 Abs.4 Pkt.1.Dies kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen.
Bei meinem Bekannten wars natürlich so,das er selbst der Halter war und er seinen Wohnsitz in Köln hatte.Also war sein Fall leicht anders gelagert als der vorliegende. Und sind wir doch mal ehrlich.Wo kein Kläger, da kein Richter.Wenn man aber paar mißgünstige Nachbarn,Kollegen oder ähnliches hat,die dann mal beim StVA oder Ordnungsamt anrufen,dann gibts halt Ärger.
Mit dieser nochmaligen Zusammenfassung bin ich vollkommen einverstanden, wenn alles angemeldet wurde gibts auch keine Probleme.
Hab das Ganze auch erst im Oktober durchmachen müssen, wo ich mir meinen Neuen gekauft habe, wollte ja ein L-Kennzeichen um wenigstens noch bisschen Heimatverbundenheit zu zeigen - ging jedoch leider nicht, da ich hier meinen Hauptwohnsitz habe und in LK Leipzig nur nen Nebenwohnsitz... Früher konnte man ja wenigsten mit einen Nebenwohnsitz sein Auto auch noch da anmelden, doch dies geht leider nun auch nicht mehr...
So blieb mir nichts weiter übrig, als das Auto auf meinen Vater anmelden zu lassen und alles anzugeben. Hab somit mein L-Kennzeichen und bin happy und es gab auch damit keine Problem. Davor bin ich hier auch 3 Jahre mich meinen alten Kennzeichen rumgefahren, dies hatte ich jedoch nicht angegeben, aber wie du ja bereits erwähn hast wo kein Kläger, da auch kein Richter.... Von daher würd ich meinen Glück gehabt...
Hallo Suse, jetzt trudeln die "Oberschwäbischen Exilsachsen"(siehe auch kathu ) langsam hier im Forum ein. Das ist doch eine sehr erfreuliche Tendenz und lässt die Hoffnung keimen, es wird irgendwann zu nem Stammtisch o.Ähnlichem reichen! Grüßle Falk
hast du es gut mit L Kennzeichen rumzufahren, bin auch noch über ein Jahr lang damit rumgefahren, aber da ich kurz vor der Schweizer Grenze wohne und immer dort tanke ist das unauffälliger mit hiesigem Kennzeichen.
Musst du für deinen zweitwohnsitz Zweitwohnsitzsteuer bezahlen? Wollte ja auch in leipzig zweitwohnsitz behalten, kostet aber leider o.g Steuer.
jetzt bin ich ziemlich verunsichert aber das werd ich dann mal lieber über meine Versicherung klären!
Ein Stammtisch wäre sicher witzig, dann zeigt man sich halt vorher die Nummernschilder... Gibt es bei euch noch keinen Stammtisch??? Im Raum S, wie ich gelesen habe ja schon sehr erfolgreich.
Die deutsche Bürokratie ist schon Klasse - schon der Ausdruck ständiger STANDort für ein FAHRzeug ist abstrus . Soviel ich weiß , machen Firmen das aber wirklich - Firmensitz z.B München , der Außendienstler wohnt in Mannheim - das muß angegeben werden, der Wagen behält aber " M ". Aber bei Privatleuten - da hatte wohl jemand Lust am Verzinken , bei michakas Bekannten. Und ich glaube nicht , daß es im umgekehrten Fall Geld von der Versicherung zurückgibt . Man sollte sich aber trotzdem von vornherein eine glaubhafte Ausrede auf Lager legen .
In Antwort auf:Soviel ich weiß , machen Firmen das aber wirklich - Firmensitz z.B München , der Außendienstler wohnt in Mannheim - das muß angegeben werden, der Wagen behält aber " M ".
Ja, hab grad mit meinem Bruder telefoniert.Die machen das auch. Er hat am Firmenfahrzeug mit privater Nutzung das Kennzeichen HH,er lebt aber in WB.Seine Firma hat das auch so angegeben.
In Antwort auf:Aber bei Privatleuten - da hatte wohl jemand Lust am Verzinken
Natürlich. So wars ja auch. Übrigens, Schwarzarbeit im privaten Bereich wird fast ausschließlich vo Nachbarn "aufgedeckt".Die nicht angemeldete Putzfrau,der Fliesenleger der mal schnell das Bad macht, oder der Maler der am WE mal ein Wohnzimmer streicht. Da gibts von mißgünstigen Nachbarn schnell mal ne Anzeige. Der andere könnte ja schließlich einen Vorteil haben, den man selber nicht hat. Denunzieren ist ja mittlerweile bei vielen Volkssport.
Du bist doch der Betreiber des Ossi-Ladens in Köln,oder? Dann kennst Du als Selbstständiger die deutsche Bürokratie doch sicher zur Genüge.
Hallo Suse, herzlich willkommen von einem Dresdner, der das Forum erst seit ca. einer Woche kennt und schon fast 20 Jahre in Weingarten wohnt. Ein Stammtisch wäre doch eine lustige Sache. LG kathu
nein ich muss für meinen Nebenwohnsitz keine Zweitwohnsitzsteuer entrichten, liegt aber daran, dass meine Nebenwohnung nicht in Leipzig ist und soweit ich informiert bin ist die Steuer nur für Zweitwohnungen in der Stadt.
An das L-Kennzeich bin ich nur auf Grund der Kreisreform 2008 gekommen ob ich wollte oder nicht hatte vorher MTL
@ michaka13 : >> Du bist doch der Betreiber des Ossi-Ladens in Köln,oder? Dann kennst Du als Selbstständiger die deutsche Bürokratie doch sicher zur Genüge. <<
Nein , bin ich nicht . Wir sind aber gut befreundet .
hallo bin neu hier, komme aus pirna schon seit 22 jahren in hessen .hab diesen schritt nie bereut meine familie ist vollständig im osten geblieben.hab hier meine große liebe gefunden und bin froh hier zu sein. eins muß ich sagen, auch nach so langer zeit fehlen mir immer noch ganz bestimmte geschmacksrichtungen die es nur im osten gab. geht es euch auch so? na ja das wars erst einmal seit gegrüßt von dorni
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