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Sicherungsverwahrung für Sextäter

#1 von Marlerin , 03.02.2010 20:30

Ich muß was los werden. Bestimmt habt ihr von diesem " Menschen " gehört, der eigentlich in Sicherungsverwahrung sein sollte, aber Dank der Behörden frei rumläuft. Und das ausgerechnet bei uns. Mir war ganz schlecht, als ich das heute in der Zeitung gelesen habe. Der erste Gedanke war, hoffentlich ist meine 11 jährige Tochter in der Schule.Ich bin sonst nicht ängstlich, und man will seine Kinder nicht einsperren, aber welche Wahl habe ich jetzt? Ab morgen fahre ich sie in die Schule. Wieso dürfen die Behörden solche Fehler machen, ohne das jemandem was passiert. ? Das sollte mal einem normalen Arbeitnehmer passieren. Der würde fliegen.

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#2 von Weinböhlaer , 03.02.2010 21:28

Zitat von Marlerin
Ich muß was los werden. Bestimmt habt ihr von diesem " Menschen " gehört, der eigentlich in Sicherungsverwahrung sein sollte, aber Dank der Behörden frei rumläuft. Und das ausgerechnet bei uns. Mir war ganz schlecht, als ich das heute in der Zeitung gelesen habe. Der erste Gedanke war, hoffentlich ist meine 11 jährige Tochter in der Schule.Ich bin sonst nicht ängstlich, und man will seine Kinder nicht einsperren, aber welche Wahl habe ich jetzt? Ab morgen fahre ich sie in die Schule. Wieso dürfen die Behörden solche Fehler machen, ohne das jemandem was passiert. ? Das sollte mal einem normalen Arbeitnehmer passieren. Der würde fliegen.




Na ja, ich denke die Behörden haben sich nur an die (besch....nen) Gesetze gehalten.

Jürgen

 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#3 von Marlerin , 03.02.2010 21:36

Er sollte auch laut Gutachten in Sicherungsverwahrung, nur hat jemand den Antrag ein paar Tage zu spät gestellt.
Er verweigerte im Gefängnis auch Therapien.Und jetzt läuft er hier frei rum.

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#4 von Kehrwoche , 03.02.2010 21:36

Zitat von Weinböhlaer
...Na ja, ich denke die Behörden haben sich nur an die (besch....nen) Gesetze gehalten

...und genau die werden in anderen Ländern viel humorloser umgesetzt. --> klick <--


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
Konrad Lorenz

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#5 von DeutschLehrer , 03.02.2010 21:41

So wie ich es verstanden habe, hat ein Staatsanwalt eine rechtliche Möglichkeit verschlafen. Damit hat Marlerin Recht, dieser Staatsanwalt sollte gefeuert werden. Nur es löst das Problem nicht. Im Moment bleibt der Mann bis zur nächsten Straftat auf freiem Fuß.

Gruß DL


Das Leben ist ein Jammertal, aber Jeder muss da durch.

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#6 von Weinböhlaer , 03.02.2010 21:56

Zitat von DeutschLehrer
So wie ich es verstanden habe, hat ein Staatsanwalt eine rechtliche Möglichkeit verschlafen. Damit hat Marlerin Recht, dieser Staatsanwalt sollte gefeuert werden. Nur es löst das Problem nicht. Im Moment bleibt der Mann bis zur nächsten Straftat auf freiem Fuß.

Gruß DL



Ja, wenn das so ist.

Aber da würde er noch belohnt, denn er geht vorzeitig in Pension.

Jürgen

 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#7 von Björn , 03.02.2010 21:58

Wahrscheinlich haben wir jetzt bald den 2.Fall von Dauerbewachung und täglicher Bürger(wehr)belagerung
Bei eindeutigen Fällen von Vergewaltigung und Kindes-Mißbrauch würde so eine ähnliche Bestrafung wie in Saudi-Arabien usw. üblich, eine günstigere und gerechtere Alternative sein > wie früher öffentlich anketten und auspeitschen

 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#8 von Weinböhlaer , 03.02.2010 22:06

Zitat von Björn
Wahrscheinlich haben wir jetzt bald den 2.Fall von Dauerbewachung und täglicher Bürger(wehr)belagerung
Bei eindeutigen Fällen von Vergewaltigung und Kindes-Mißbrauch würde so eine ähnliche Bestrafung wie in Saudi-Arabien usw. üblich, eine günstigere und gerechtere Alternative sein > wie früher öffentlich anketten und auspeitschen




Nimm nicht Saudi-Arabien zum Vorbild, das ist gefährlich!
Du fragst dich jetzt sicher warum
Stell dir vor du wirst beim fremdgehen erwischt.

Jürgen

 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#9 von Björn , 03.02.2010 22:19

Ich schrieb ja auch nur von eindeutigen (also bewiesenen) Vergewaltigungs- und Kindes-Mißbrauchs-Fällen! Da habe ich kein bißchen Gnade mit den Tätern!

Außerdem gehe ich nur "bekannt"


 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#10 von Flotte_Lotte , 03.02.2010 22:20

Zwei Ziegelsteine und der hat das Problem nicht mehr!


Schon unglaublich, was da manchmal juristisch für ein Scheiss fabriziert wird.

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#11 von Weinböhlaer , 03.02.2010 22:25

Zitat von Flotte_Lotte
Zwei Ziegelsteine und der hat das Problem nicht mehr!


Schon unglaublich, was da manchmal juristisch für ein Scheiss fabriziert wird.



So läßt das Problem sich nicht lösen.
Triebtäter kannst du nur wegsperren, sie sind nicht heilbar.

Jürgen

 
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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#12 von DeutschLehrer , 03.02.2010 23:05

Zitat von Weinböhlaer
So läßt das Problem sich nicht lösen.
Triebtäter kannst du nur wegsperren, sie sind nicht heilbar.
Jürgen



Also konsequenterweise Kopf ab oder ... Spart Kosten !

Gruß DL


Das Leben ist ein Jammertal, aber Jeder muss da durch.

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#13 von lutzi , 04.02.2010 00:48

hallo allen,

Wenn meine Antwort fertig ist werden alle auf mich einschlagen aber damit werd ich leben müssen...
Als erstes möcht ich sagen das ich nicht weiss was ich mit jemand machen würde der meinem sohn(zwei Jahre alt) etwas in der Art antuen würde..,ich glaub ich würde hinterher sehr lange im Gefängniss sitzen und es nicht bereuen...und der satz"Todessrafe für Kinderschänder" hat mich zugegeben auch eine gewisse zeit überzeugt bis bei "stern TV" ein pädosexueller zu gast war(etwa vor einem Jahr) und ich mich danach ein bisschen damit beschäftigt habe...
Fakt ist das es genau wie es Homosexuelle gibt oder Menschen die es mit tieren treiben gibt es leider auch Pädosexuelle. Das sind tickende zeitbomben,aber die meisten haben sich zum Glück unter Kontrolle und wichsen halt auf Babybilder...Wenn einer von dehnen Hilfe sucht bei irgendwelchen Ämtern oder der Polizei werden sie meistens ausgelacht oder als Wichtigtuer nicht ernst genommen, weil ja noch nichts passiert ist.eben dieser mann bei "sternTV" hat dann irgendwo geklaut damit er eingesperrt wird...,in england gab es wohl mal einen Fall von Selbstverstümmelung....
Ich will damit nur sagen,mit Kopf ab oder Ziegelsteinen iss da nicht viel getan..die Leute müssen ernst genommen werden wenn sie sich selber outen, vielleicht hilft das dann auch anderen das zu tun und dann könnte mit nur einem schnitt und ner ordentlichen Therapie vermutlich schon vor den taten vieles verhindert werden und das nicht nur bei pädophilen sondern auch bei triebhaft sexsichtig veranlagten menschen.
Wegsperren hilft da recht wenig,einige haben da noch ihren Spass daran. Vermutlich lassen sich sexualstraftaten nie ganz ausschliessen(da viele auch im familieren kreis passieren) aber die Möglichkeit sie zu reduzieren sind gross,sie sollten nur genutzt werden
Es gab mal eine Zeit in Deutschland da sind alle sexuell anders veranlagten Menschen ermordet worden.....,Wollen wir die wirklich wieder? Und da ist auch die Verantwortung der Medien mit der Hexenjagd aufzuhöhren...

grüssle vom Lutzi

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RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#14 von BautznerSenf , 04.02.2010 07:05

Moin!

Lutzi schrieb:

Zitat
Es gab mal eine Zeit in Deutschland da sind alle sexuell anders veranlagten Menschen ermordet worden.....,Wollen wir die wirklich wieder?



Danke - das ist ein SEHR gutes Argument!

Gerade aus unserer Geschichte sollten wir gelernt haben, dass es verflucht schwer fuer den Recht-Staat ist - und dabei kommen solche Schaeden dann (gelegentlich) auch vor. Zugegeben: Jeder einzelne Fall ist einer zuviel - aber mir ist es lieber, es kommt (selten) einer frei (ueber den zudem die Medien berichten), als dass entweder jeder Mensch WILLKUERLICH weggesperrt werden kann oder dass das Recht kaeuflich ist.
Die BRD ist GLUECKLICHERWEISE ein RECHT-Staat - und darueber bin ich froh. Das es vereinzelt zu Fehlurteilen kommt, ist in JEDEM System mit Menschen normal.

Bjoern schrieb:

Zitat
Ich schrieb ja auch nur von eindeutigen (also bewiesenen) Vergewaltigungs- und Kindes-Mißbrauchs-Fällen!



DAS ist ja das Problem - was ist eindeutig?
Legst Du die Messlatte hoch, maulen viele und sagen: "Warum werden die nicht bestraft?", wenn einer nicht verurteilt wird.
Legst Du die Messlatte niedrig, produzierst Du Fehlurteile "am laufenden Meter".

Mir ist ein Film ueber einen realen Fall unter die Haut gegangen, der vor etwa 8-10 Jahren mal im Fernsehen (ARTE, 3-Sat?) lief:
Ein Lehrer wurde von seiner Frau beschulkdigt, sich an einer oder mehreren seiner Toechter vergangen zu haben. Jugendamt schreitet ein, Umgangsverbot fuer den Vater, zugleich Berufs-Ausuebungs-Verbot. Kollegen und Freunde wenden sich ab, denn "da wird schon was dran sein...".
Der Vater wird verurteilt, sitzt (8 Jahre?) ein, bevor er rehabilitiert wird - neue Untersuchungen hatten seine Unschuld erwiesen.

Grund fuer die Fehlbeschuldigung war, dass eine Frau bei einer geplanten Scheidung das Sorgerecht fuer die Toechter nicht verlieren wollte und das Geruecht gestreut hatte... Kindergaertnerinnen, die am Wochenende eine "Schnellbesohlung" zum Thema "Missbrauch erkennen" mitgemacht hatten, hatten gemeint, Symptome zu sehen - und statt die Kinder von Profis (Kinderpsychologen) befragen zu lassen, machten sie das selbst - und haben dabei ungewollt und unbewusst den Kindern einen Missbrauch suggeriert (d. h. die Kinder haben wirklich geglaubt, das erlebt zu haben) - was die Kinder dann bei der Untersuchung durch Gutachter vor Gericht auch aussagten... :-(

Der Mann ist frei, hat keine Familie und keine Freunde mehr, war acht Jahre aus dem Beruf und ist seinen Kindern dauerhaft entfremdet. Er sagte in dem Interview, dass er trotz der vollstaendigen Rehabilitierung nicht mehr als Lehrer arbeiten darf - sein Leben ist kaputt. Im Knast sind diese Menschen auf der untersten Stufe, werden von Insassen wie Personal verachtet - er war unschuldig, doch es dauerte Jahre, das zu beweisen.
Was macht man bei Todesstrafe?

Anderer Fall: Ein Vertreter nahm auf einem Rasthof an der Autobahn eine Anhalterin mit, man unterhielt sich, er gab unterwegs sogar irgendwo einen Kaffee aus. Ein paar Tage spaeter wird (beim Arbeitgeber) nach dem Auto gefragt, dieses sichergestellt und untersucht. Er wurde von der Frau der Vergewaltigung beschuldigt. Man findet Haare im Auto (klar, sie sass ja drin!) - wie soll der Mann beweisen, dass er sie NICHT vergewaltigt hat? Das geht eigentlich gar nicht.
Zeugen vom Kaffestand sagen aus, dass die beiden nett miteinander geplaudert haetten - unwahrscheinlich, wenn er sie zuvor vergewaltigt haette. Gutachter bestaetigen der Frau Glaubwuerdigkeit.
Durch Zufall kommt im Untersuchungsverfahren heraus, dass die Frau an Wahn-Vorstellungen leidet und das schon oefter (in verschiedenen Staedten) gemacht hat - sie GLAUBT dass ihr das passiert ist, ihre "Erinnerungen" sind so real wie bei einem echten Opfer - aber sie ist das Opfer einer Krankheit, nicht einer Vergewaltigung.
Verfahren gegen den Vertreter wird eingestellt - Ehe angenackst, Kollegen gucken trotzdem schief ("Koennte ja doch was ran sein...!").

Ich gebe zu - eine SCH@@ss-Situation.
Aber ein RECHT-Staat muss - im Gegensatz zur Willkuer-Herrschaft totalitaerer Staaten - das Recht achten. Auch, wenn das manchmal zu miesen Situationen fuehrt. Doch generell funktioniert unser Recht ganz gut, die meisten Staaten beneiden uns und kopieren teilweise unser Recht.

Nachdenklicher Gruss

Bautzner Senf


Besten Gruss

BautznerSenf

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zuletzt bearbeitet 04.02.2010 | Top

RE: Sicherungsverwahrung für Sextäter

#15 von Flotte_Lotte , 04.02.2010 08:58

Zitat von Weinböhlaer

Zitat von Flotte_Lotte
Zwei Ziegelsteine und der hat das Problem nicht mehr!


Schon unglaublich, was da manchmal juristisch für ein Scheiss fabriziert wird.



So läßt das Problem sich nicht lösen.
Triebtäter kannst du nur wegsperren, sie sind nicht heilbar.

Jürgen





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Die Ziegelsteine stehen für Kastration "(freiwillig)" statt lebenslanges wegsperren. Was den Bullen zum Ochsen macht, sollte nach Entfernung der Hormonglöckchen auch zu einer Beruhigung führen. Gewisse Medikamente könnten ihr übriges leisten.

Dieser Kindermörder wohnte damals knapp 15 Kilometer von meinem Elternhaus entfernt. Die Angst die damals in der Bevölkerung umging war fast greifbar.

Der Artikel passt zu dem, was BautznerSenf geschrieben hat.

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