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RE: Diskriminierung, oder was?

#61 von Björn , 11.02.2010 15:14

Dein Vergleich hier mit einem Blinden als Busfahrer ist aber arg schräg Oder würdest du dich von einem Blinden fahren lassen?


>UNHEILIG in Berlin:
"An deiner Seite" http://www.youtube.com/watch?v=PGiG0azJsrU

 
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RE: Diskriminierung, oder was?

#62 von Kehrwoche , 11.02.2010 15:16

Warum nicht?
Wenn er die Prüfung besteht!


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
Konrad Lorenz

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RE: Diskriminierung, oder was?

#63 von joesachse , 11.02.2010 17:16

Zitat von Weilheimer
Ich finde es im Prinzip nicht schlimm, wenn ein Hauswirt ein wenig selektiert. Die Erfahrung hat gezeigt, das es mit Menschen aus verschiedensten Kulturkreisen unter einem Dach recht erhebliche Probleme gibt. Das fängt bei solch simplen Sachen, wie die Hausreinigung und dem Wäsche trocknen an und endet mit den unterschiedlichen Vorstellungen beim Feiern. Der Hauswirt hatte nur das Pech einen recht dumpfen Hausmeister zu beschäftigen. Die 5000 Euro sind schon recht heftig.



Ich habe mir jetzt auch einfach mal die Mühe gemacht, das Urteil im Original zu lesen. Da erkennt man eindeutig, dass die Äußerung der Hausmeisterin nur ein Punkt darstellte, viel entscheidender war, dass der Hausverwaltung eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass sie nicht an Menschen anderer Hautfarbe vermieten wollte, genau das war der entscheidende Gesetzesverstoß.

Hier der Link zum Urteil:
http://openjur.de/u/32028-24_u_51-09.html

Und hier die aus meiner Sicht entscheidenden Zitate:

Als erstes das Verhalten der Hausmeisterin, hier als Zeugin C. bezeichnet, da sie ja nicht die Beklagte war:
Durch diese Handlung hat die Zeugin C. die Menschenwürde der Kläger, die Teil ihres durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist, verletzt. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger liegt sowohl darin, dass die Zeugin C. sie als "Neger" bezeichnet hat, als auch darin, dass sie ihnen wegen ihrer Hautfarbe die Besichtigung und Vermietung der Wohnung verweigert hat. Die Bezeichnung einer Person als "Neger" ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend und verletzt den Betroffenen, was der Beklagte auch nicht in Abrede stellt, in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Es stellt auch, wie der Beklagte ebenfalls nicht in Zweifel zieht, einen Angriff auf die Menschenwürde der Kläger dar, dass ihnen allein wegen ihrer Hautfarbe die Möglichkeit zur Besichtigung und etwaigen Anmietung der Wohnung verweigert worden ist.


Dann die Abwägung des Eigentumsrechtes gegen das Persönlichkeitsrecht:
Bei einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist, sofern nicht ein allgemeiner Rechtfertigungsgrund vorliegt, die Feststellung eines Eingriffs in die geschützte Persönlichkeitssphäre für sich genommen nicht ausreichend, um die Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung zu bejahen. Vielmehr muss in jedem Einzelfall unter sorgfältiger Würdigung aller Umstände, insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, festgestellt werden, ob der Eingriff befugt war oder nicht. Maßgeblich für die Abgrenzung ist das Prinzip der Güter- und Interessenabwägung (Palandt/Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 95 ff. mit zahlreichen Rechtsprechungs-nachweisen). Die gebotene Güter- und Interessenabwägung führt hier dazu, den Eingriff der Zeugin C. in die Persönlichkeitssphäre der Kläger als unbefugt anzusehen.

Und dann die rechtliche Würdigung der Anordnung der Hausverwaltung und die Einschätzung, dass die Kläger keinerlei Anlaß zu dieser Diskriminierung geliefert haben:
Auf Seiten des Verletzten ist bei der Abwägung zunächst zu berücksichtigen, in welchen Teil der Persönlichkeitssphäre eingegriffen wurde. Vorliegend ist die Sozialsphäre der Kläger betroffen. Insoweit sind jedenfalls schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere Stigmatisierung und Ausgrenzung, verboten (BGH NJW 2005, 592). Einen solchen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kläger in Form der Ausgrenzung hat die Zeugin C. nach dem unstreitig gewordenen Sachverhalt jedoch begangen. Weiterhin ist die Schwere des Eingriffs und seiner Folgen in die Abwägung einzubeziehen. Die Kläger, die ursprünglich nach B. umziehen wollten, sind durch den Eingriff in ihren Bemühungen um die Verwirklichung dieser Absicht beeinträchtigt worden. Das eigene vorherige Verhalten des Verletzten, weiteres Kriterium bei der Berücksichtigung der Interessen des Verletzten, bildet im vorliegenden Fall bei der Abwägung kein Gegengewicht, weil die Kläger sich wie jeder andere auf Wohnungssuche begeben und eine Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nicht herausgefordert haben. Auf Seiten des Schädigers sind Motiv und Zweck des Eingriffs in die Abwägung einzubeziehen. Nach dem Vortrag der Kläger kam es dem Beklagten, nach dem Vortrag des Beklagten jedenfalls den Eigentümerinnen darauf an, keine farbigen Mieter im Objekt zuzulassen. Motiv und Zweck waren demnach auf eine Ausgrenzung solcher Mietinteressenten und damit auf eine nicht zulässige Diskriminierung wegen der Rasse ausgerichtet, was bei der Güter- und Interessenabwägung im Rahmen der Beurteilung der Rechtswidrigkeit der diskriminierenden Handlungen nicht zu Gunsten der Zeugin C. ins Gewicht fallen kann. Der Eingriff der Zeugin in die Persönlichkeitssphäre der Kläger ist insbesondere aufgrund der Schwere der begangenen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die nicht von billigenswerten Motiven getragen ist, eindeutig rechtswidrig.

Ich denke, diese Sätze sind trotz Juristendeutschs eindeutig: Eine nachgewiesene Diskriminierung nur wegen der Hautfarbe ist nicht tolerierbar und ein schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Gruß
JoeSachse


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RE: Diskriminierung, oder was?

#64 von Flotte_Lotte , 11.02.2010 19:30

@ Joerg

Um das ganze nicht wieder aufzurühren. Das Urteil ist ein Anfang... und nicht nur für den ggf. überbewerteten Tenor Neger.

Mundartsprache wird wohl zukünftig volksverpflichtend auf hochdeutsch getrimmt.

Ich habe vor gut 30 Jahren 2, 3 - mal in Köln-Heumarkt "ausgeholfen"... Köln ist eine Uni-stadt und hat schon deshalb einen hohen Anteil verschiedener Nationalitäten.

Das Thema selbst ist absolut in der BRD nicht neu.

"Ironoie on"

In der BRD sagte man vielleicht hinter vorgehaltener Hand in der einen oder anderen Gegend Bimbo und in der anderen Region vielleicht Schokokrossi. Jetzt wurde ein Exempel statuiert, das nachahmende RA vorrübergehend mal wieder die Kasse füllen könnte.

Man sucht sich "Diskriminierte" die rechtsschutzversichert sind..... und schon kommt die Party in Gang.

"Ironie off"

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RE: Diskriminierung, oder was?

#65 von Flotte_Lotte , 11.02.2010 19:41

Mal so am Rande.. In meiner damaligen Heimatstadt Essen war ich lange dem Teakwondo-Sport treu - auch Trainer. (Essen-Mitte) Migranten jeglicher Coleur waren in der Sportschule - die meisten Anfeindungen gab es unter den Nationalitäten ... frag mich nicht warum.

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RE: Diskriminierung, oder was?

#66 von joesachse , 11.02.2010 20:15

Zitat von Flotte_Lotte
@ Joerg
Um das ganze nicht wieder aufzurühren. Das Urteil ist ein Anfang... und nicht nur für den ggf. überbewerteten Tenor Neger.
Mundartsprache wird wohl zukünftig volksverpflichtend auf hochdeutsch getrimmt.



Du hast das Ganze offensichtlich nicht verstanden. Die Verwendung des Wortes Neger war nur eine Beleidigung, wegen der wahrscheinlich gar nix weiter passiert wäre oder maximal das selbe, wie wenn du jemanden vor Zeugen ein A..loch nennst. Aber die Verweigerung der Besichtigung mit der offenen Begründung, dass man an Menschen dunkler Hautfarbe nicht vermiete, dies stellt ganz klar das eigentlich verurteilte Vergehen dar.
Auch wenn dabei gelegentlich über das Ziel hinaus geschossen wird, ist diese Rechtsprechung so schon länger vorhanden, und ich finde das gut so.

JoeSachse


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RE: Diskriminierung, oder was?

#67 von DeutschLehrer , 11.02.2010 20:28

Zitat
und ich finde das gut so.

Ich nicht !
Ich gehe davon aus, dass ein hoher
Prozentsatz deutscher Hauswirte lieber nicht an Schwarze (darf man das sagen ?) vermieten würde. Sollen die nun alle Freundlichkeit heuchelnd die Interessenten herumführen und dann aus noch zu überlegenden Gründen ablehnen ? Ist es das, was wir wollen ?

Gruß DL


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RE: Diskriminierung, oder was?

#68 von Flotte_Lotte , 11.02.2010 20:42

Du hast Recht Joerg, Deine Argumentation musst nur du selbst verstehen!

Träum weiter.


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RE: Diskriminierung, oder was?

#69 von joesachse , 11.02.2010 20:49

@Flotte_Lotte:Meine Argumentation verstehe ich, nur Dich nicht. Muss ich mir jetzt um dich oder mich Sorgen machen?
Gruß
JoeSachse


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RE: Diskriminierung, oder was?

#70 von michaka13 , 11.02.2010 20:54

@mutterheimat,

natürlich überschneidet sich dieses Thema mit dem Thema Meinungsfreiheit. Vermieten muß man seine Wohnung nicht an jeden. man kann sich seine Mieter schon aussuchen, doch man muß offensichtlich höllisch aufpassen wie man seine Absage an einen Interessenten begründet.

Zitat
Ansonsten denke ich hat hier jetzt jeder seine Meinung geschrieben. Einig werden wir uns sicher nicht werden aber das muss ja auch nicht sein.


Da stimme ich Dir zu. Man kann über alles diskutieren und muß auch nicht zu einem gemeinsamen Schluß kommen. Wenn sich jeder mit jedem einig wäre, bräuchten wir auch keine Foren im Internet, oder?

Im übrigen, wissen wir alle nicht warum diese Verwaltung nicht an bestimmte Personengruppen vermietet. Wer von uns weiß, ob man dort nicht bereits schlechte Erfahrungen mit genau dieser Klientel gemacht hat?
Ich arbeite u.a. auch für einen privaten Hausverwalter, sprich ich betreue malermäßig seine Wohnungen. Dieser Mann sagt, er vermietet nicht an junge gut aussehende Singlefrauen. Warum nicht? Er hat die Erfahrung gemacht das genau diese Personengruppe nie lang allein ist. Oft zieht schon nach wenigen Monaten der neue Freund mit ein oder die Dame zieht schon nach kurzer Zeit wieder aus, zum neuen Freund meißtens. Diese Klientel verursacht nach seinen Erfahrungen die größte Fluktuation in seinen Wohnungen, verursacht dadurch höhere Kosten und die Gewinnspanne sinkt. Deshalb schließt er diese Personen bei der Wohnungsvergabe von vornherein aus. Jetzt mag mancher wieder schreien, das wären ja nur Vorurteile. Aber es sind seine Erfahrungen aus seiner 35-jährigen Verwaltertätigkeit.

Wenn ich irgendwohin mit dem Auto fahre, inseriere ich vorher bei einer Mitfahrzentrale im Internet meine freien Plätze. So kann ich die Fahrtkosten minmieren. Von der Mitnahme schließe ich Paare grundsätzlich aus. Ich nehme nur Einzelpersonen mit. Der Grund ist, wenn eine einzelne Person nicht auftaucht, hab ich nur einen Verlust. Bei einem Paar, welches die Fahrt nicht antritt, kommen beide nicht. Somit 2 freie Plätze und die doppelte Summe geht mir durch die Lappen. Und seltsamerweise sind Paare überproportional häufig nicht am Treffpunkt aufgetaucht, als wie Einzelpersonen. Auch hier, ich habe eine Erfahrung in der Vergangenheit gemacht und handele danach in der Zukunft.

Ein Türsteher einer Disco wird einer Gruppe von jungen Männern den Eintritt verwehren. Einer Gruppe junger Frauen würden eher reinkommen. Warum? Weil die Erfahrung des Türstehers ist, das gerade Gruppen junger Männer öfter Stunk machen als andere. Auch er handelt danach, schlechte Erfahrung in der Vergangenheit gemacht, also versucht er dieses Risiko nun schon im Vorfeld auszuschließen.

Auch die Schufa handelt nach diesem Prinzip. Wer in der Vergangenheit seine Kredite nicht korrekt bedient hat oder anderwertige Zahlungsausfälle hatte, wird es schwer haben in der Zukunft einen Kredit zu bekommen. Man beruft sich hierbei auf Erfahrungswerte, und niemand stört sich daran.

So, und nun zurück zum Aachener Vermieter. Kann es nicht sein das er in der Vergangenheit Probleme mit schwarzafrikanischen oder türkischen Mietern hatte. Z.B. schlechte Zahlungsmoral. Deshalb schließt er diese Personen als Mieter aus. Wäre doch möglich. Deshalb sagt er eben, ich vermiete nicht an den und den und basta. Niemand kann doch ernsthaft erwarten das ein (gewerblicher) Vermieter jedem einzelnen Interessenten die Beweggründe seines Handelns groß und breit erklärt. Er hat vielleicht diese schlechten Erfahrungen gemacht und schützt sich nun davor. Und das sollte man eben akzeptieren.

@DL,
so ist das eben heut in diesem Land. Immer schön Freundlichkeit heucheln. Und dann hinterm Rücken des Betroffenen über ihn hetzen. Willkommen in unserer schönen verlogenen Welt!


Gruß,micha

der es besser findet wenn ihm die Wahrheit ins Gesicht gesagt wird, damit er diese Person nicht mehr mit seine Anwesenheit belästigen muß, wenn er unerwünscht ist!


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RE: Diskriminierung, oder was?

#71 von Flotte_Lotte , 11.02.2010 21:04

@ JoeSachse.

wenn zwei das gleiche denken, ist es lange noch nicht dasselbe. Rhetorisch müsstest Du tiefer in dein Wissenfundus eintauchen um mich von deiner Auffassung zu überzeugen.


Wenn nach diesem Urteil die Anzahl der Klagen anwächst, lass uns beide noch mal darüber sinnieren o.K.? Ansonsten versteh so es wie Du es heute gerne willst .

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RE: Diskriminierung, oder was?

#72 von Kehrwoche , 11.02.2010 21:05

Ich glaube, hier könnte ununterbrochen darauf hingewiesen werden, daß man eine Absage auch freundlich und zivilisiert formulieren kann ohne zu verletzen und ohne zu diskriminieren - einige hier wollen es einfach nicht verstehen.


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
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RE: Diskriminierung, oder was?

#73 von michaka13 , 11.02.2010 21:12

Zitat
Ich glaube, hier könnte ununterbrochen darauf hingewiesen werden, daß man eine Absage auch freundlich und zivilisiert formulieren kann ohne zu verletzen und ohne zu diskriminieren - einige hier wollen es einfach nicht verstehen.



Natürlich kann man eine Absage freundlich formulieren, muß man aber nicht. Das Ergebnis ist das selbe. Dieses Paar kriegt diese Wohnung nicht. Freundlichkeit ist nicht einklagbar. Man war ehrlich, und dafür wurde man bestraft.

Gruß,micha

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RE: Diskriminierung, oder was?

#74 von Flotte_Lotte , 11.02.2010 21:12

Bei dem Urteil ging es ggf. um eine mögliche "Gesinnung" - und da nützt auch die freundliche Umschreibung nicht viel.

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RE: Diskriminierung, oder was?

#75 von Schlawine , 11.02.2010 21:19

Zitat von Flotte_Lotte
Bei dem Urteil ging es ggf. um eine mögliche "Gesinnung" - und da nützt auch die freundliche Umschreibung nicht viel.


-----------

Die freundliche Umschreibung hätte dem Betroffenen eine Menge Ärger und Geld gespart.
Die Diskriminierung anderer Menschen gehört bestraft und ich würde mir wünschen dass möglichst viele denen sowas passiert den Mut haben sich zu wehren.

Alle die eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht bekommen mit der Begründung dass sie nicht die richtige Nationalität, Hautfarbe, geschlechtliche Orientierung,den falschen Dialekt sprechen, zu dick sind, zu dünn sind, zu viele Kinder haben usw.

Hoffentlich landet der Vermieter eines Tages im Altenheim und muss sich von einer türkischen oder farbigen Pflegekraft versorgen lassen. Leider darf die ihm dann nicht sagen:"Deutsche mit Vorurteilen pflege ich nicht !"


Schlawine
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"Es ist eine andere Welt, in der man zwischen »Freiheit« und »Freizeit« nicht unterscheiden kann, »Gesellschaft« sagt und »Zielgruppe« meint, von einem »Konzept« spricht und nicht einmal eine »Idee« besitzt, von einer »Idee« spricht und nicht einmal einen Einfall hat."
Roger Willemsen

 
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