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Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#1 von Abrafax75 ( gelöscht ) , 16.02.2010 19:51

Aktuell wird ja die gegenwärtige Hartz IV-Debatte wieder verstärkt hochgekocht.

In der DDR gab es ja in dem Sinne keine Arbeitslosen und demzufolge auch keine Hartz IV -Empfänger.

Welche Erinnerungen habt ihr an Arbeitspflicht, Scheinbeschäftigung und das Abholen von "Arbeitsunwilligen"?
Speziell würde mich auch interessieren, ob jemand etwas über die Arbeitserziehungskommandos (AEK) weiß?

Abrafax75

RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#2 von DeutschLehrer , 16.02.2010 20:17

Ich kenne nur die Anwendung des Strafrechts. Wer keiner geregelten Arbeit nachging, wurde sehr schnell wegen asozialer Lebensweise verurteilt.

Zitat von StGB der DDR
§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.
(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.



Gruß DL


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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#3 von Abrafax75 ( gelöscht ) , 16.02.2010 21:54

Der sogenannte Asiozalen-Paragraph, genau. Man müßte hierzu nur mal Details wissen, wenn dieser Paragraph genau angewendet wurde. Reichte es keiner geregelten Arbeit nachzugehen, oder bei Personen die einen Arbeitsvertrag hatten, aber nicht zur Arbeit erschienen?

Abrafax75

RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#4 von DeutschLehrer , 17.02.2010 07:04

Wenn du schon negativ aufgefallen warst, reichten zwei drei Monate ohne Arbeit. Ich bin dem auch nur knapp entgangen, ich hatte eine Arbeit gekündigt und wollte drei Monate Pause machen, bevor ich mit einer neuen Arbeit beginne. Ich wurde aber durch einen guten Bekannten gewarnt. Damals war ich aber auch noch sehr jung und habe über diese eventuellen Folgen nicht nachgedacht.

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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#5 von DeutschLehrer , 17.02.2010 07:20

Wenn man nicht zu seiner Arbeit erschien, also schwänzte, griffen erst mal andere Regelungen. Es gab die Disziplinarmaßnahmen (Eintragungen in die Personalakte, finanzielle Sanktionen) und dann ging es zur Konfliktkommission als quasi niederster Gerichtsbarkeit. Auch da konnte man in hartnäckigen Fällen der Verweigerung mit der Polizei vorgeführt werden. Es gab auch einen Paragrafen zur "Arbeitsverweigerung".
"Asoziales Verhalten" wurde bei Leuten angewendet, die keinen Arbeitsvertrag oder Gewerbeschein hatten und illegal ihr Geld verdienten (Prostitution, Diebstahl, Schwarzhandel, Betteln).

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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#6 von kalteschnauze , 17.02.2010 08:34

blöde frage, aber wenn du hausfrau warst und kind versorgt hast, dein partner nen ausreichendes einkommen hatte..... öhm ich kenne mind. 3 bsp. wo auch in der ddr die frauen wenigstens zeitweise zuhauseblieben und eben nicht arbeiteten.... meine mutter war 5 jahre zu hause ehe sie beschloss sich "heimlich" nen job zu suchen (mein vater meinte immer, sie brauche nicht arbeiten gehen, geld langt auch so, bei sparsamer lebensweise) und mich in den kindergarten zu stecken, mein omma war hausfrau, die ging nie arbeiten, ebenso ihre nachbarin - der mann hatte nen kleine modelltischlerei, und omma von cousine ging auch nicht arbeiten. mit denen "passierte" schlichtweg gar nichts, das waren weder priveligierte, noch sonstwas für begüterte fälle, mein vater war ing. mein opa normaler meister.... da kam keiner ins "arbeitslager". bzw. wenn du geerbt hast (sowas sollte es ja auch geben) dann konntest du doch bei sparsamer lebensführung auch zu hause bleiben, du hast doch keinen auf der tasche gelegen.

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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#7 von DeutschLehrer , 17.02.2010 09:14

@kalteschnauze,
es gab da auch keine Probleme. Das Gesetz zielte ja auf eine "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" im Sinne der DDR und sollte eben den "Gammler" oder den "Eckensteher" oder den politisch unliebsamen Mitbürger von der Strasse holen. Dem Lottogewinner wurde dagegen schon mal ein Jahr Auszeit zugebilligt.

Gruß DL


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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#8 von kirschli ( gelöscht ) , 17.02.2010 10:51

meine Mutter war auch zu hause, sie hatte mit uns Kindern genügend zu tun.
Geholt wurden Alkohol Kranke oder welche die in einem Arbeits Verhältniss standen und mehrere Tage nicht erschienen ohne Krankmeldung und Knasties die unter Betreuung standen.




"Gib jedem Tag die Chance,
der schönste deines Lebens zu werden"
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http://www.youtube.com/watch?v=bD6d-4HxPQU

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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#9 von Ilrak , 18.02.2010 09:24

Heutzutage stellt sich aber die Frage , wohin ich die Leute holen will.
Die meisten standen ja in einem Beschäftigungsverhältnis und haben sich nichts zu
Schulden kommen lassen. Nur man hat sie eben WEGGESCHICKT.
Und nun mit Staates Gewalt wieder holen ?
Das ist aberwitzig .
Mutwillige Sozialschmarotzer sind doch wohl eher die Ausnahme .


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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#10 von mutterheimat , 18.02.2010 10:19

Diese mutwilligen Sozialschmarotzer gibt es mehr als reichlich. Dazu kommt, die deutsche "Einwanderungspolitik" für "Volk", welches noch nicht einmal A und B schreiben kann, vom rechnen ganz zu schweigen. Aber wie Asyl und Stütze geschrieben und beantragt wird, das ist mehr als nur bekannt. Und für das gesamte Thema mit diesen Leuten fehlt der Knüppel und die Peitsche, sowie, wenn notwendig, der Gewehrkolben, ins Kreuz gedroschen. Damit sie das Laufen lernen!!


http://www.dailymotion.com/video/x6pvd_acdcthunderstruck
Leute, welche mit dem Bildchen nichts anfangen können, nach Stalingrad schauen. Es kommt zu einer Erkenntnis!!!!

 
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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#11 von DeutschLehrer , 18.02.2010 11:04

@mutterheimat,
du kannst sie zwar dreschen, aber eine sinnvolle Beschäftigung, von deren Erlös sie leben könnten, hast du damit noch nicht geschaffen.

Gruß DL


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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#12 von Abrafax75 ( gelöscht ) , 18.02.2010 11:27

Was mich etwas wundert, auf der einen Seite war in vielen Betrieben ein Personal-Überbestand. Z.B weiß ich dass im Centrum Warenhaus Karl-Marx-Stadt früher ca. 1.500 Leute gearbeitet haben, heute sind es noch 250 im vergleichbaren Kaufhof, also ein Sechstel. (früher waren es aber zwei Häuser), auf der anderen Seite haben an allen Ecken und Enden Arbeitskräfte gefehlt, so hat man Vertragsarbeiter aus Ungarn, Vietnam und Kuba reingeholt.

Wie ist das zu erklären, wahrscheinlich war eine gezielte Lenkung nicht Möglich, allein an der niedrigeren Arbeitsproduktivität lag es wohl nicht?

Abrafax75

RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#13 von mutterheimat , 18.02.2010 11:48

Zitat von DeutschLehrer
@mutterheimat,
du kannst sie zwar dreschen, aber eine sinnvolle Beschäftigung, von deren Erlös sie leben könnten, hast du damit noch nicht geschaffen.

Gruß DL


@Deutschlehrer, das 2. Wort hast du nicht gelesen, ebenfalls nicht die unterstrichenen Worte. Das andere, ****von derem Erlös sie leben können***, ist ein seperates Thema! Lies sehr genau, daß 2. Wort und denke mal darüber nach!


http://www.dailymotion.com/video/x6pvd_acdcthunderstruck
Leute, welche mit dem Bildchen nichts anfangen können, nach Stalingrad schauen. Es kommt zu einer Erkenntnis!!!!

 
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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#14 von Kehrwoche , 18.02.2010 12:29

Zitat von mutterheimat
Diese mutwilligen Sozialschmarotzer gibt es mehr als reichlich. Dazu kommt, die deutsche "Einwanderungspolitik" für "Volk", welches noch nicht einmal A und B schreiben kann, vom rechnen ganz zu schweigen. Aber wie Asyl und Stütze geschrieben und beantragt wird, das ist mehr als nur bekannt. Und für das gesamte Thema mit diesen Leuten fehlt der Knüppel und die Peitsche, sowie, wenn notwendig, der Gewehrkolben, ins Kreuz gedroschen. Damit sie das Laufen lernen!!


Das sind doch Stammtischparolen. Solange es weit mehr Arbeitssuchende als offene Stellen gibt, können wir froh über jeden sein, der glücklich ist ohne Arbeit. Von der Qualität der angebotenden Stellen mal zu schweigen.

Den Gewehrkolben ins Kreuz dreschen solltest Du denjenigen, die mit der Verzweiflung der Menschen auch noch Profit machen, miese Jobs zu noch mieserer Bezahlung "anbieten" unter saumäßigen Arbeitsbedingungen.

Gruß Kehrwoche


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
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RE: Arbeitspflicht kontra Hartz IV

#15 von Gelöschtes Mitglied , 18.02.2010 13:02

Zitat von Kehrwoche


Den Gewehrkolben ins Kreuz dreschen solltest Du denjenigen, die mit der Verzweiflung der Menschen auch noch Profit machen, miese Jobs zu noch mieserer Bezahlung "anbieten" unter saumäßigen Arbeitsbedingungen.

Gruß Kehrwoche



Dem ist nichts hinzu zu fügen!


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