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Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#1 von Gelöschtes Mitglied , 27.02.2010 11:23

I. Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.







http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...,680488,00.html


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Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

„Die Herrschaft der Dummen ist unüberwindlich, weil es so viele sind, und ihre Stimmen zählen genau wie unsere.”
Albert Einstein


Zeitgeschichte sollte man nur mit dem Bleistift schreiben... (Golda Meir, 1898-1978)


RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#2 von Kehrwoche , 27.02.2010 12:36

@Wega, es wäre doch für alle sehr hilfreich, ein kurzes, persönliches Statement abzugeben, wenn man einen Thread aufmacht.

Findest Du das nun gut oder nicht? Das Fettgedruckte hilft mir auch nicht weiter.

Und welchen Sinn sollte es machen, innerhalb der EU die Staatsbürgerschaft wechseln zu wollen?
Auf die eine Stimme bei Wahlen kann die Linkspartei doch sicher gut verzichten.

Gruß Kehrwoche


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RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#3 von Gelöschtes Mitglied , 27.02.2010 12:44

Zitat von Kehrwoche

Gruß Kehrwoche



Gruß zurück!
Wega


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RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#4 von Kehrwoche , 27.02.2010 13:48

Nun nicht gleich schmollen, Du Mimöschen.
Kopf hoch, nächstes Mal läuft's besser!


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RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#5 von Minimal , 27.02.2010 18:46

Zitat von Kehrwoche

Und welchen Sinn sollte es machen, innerhalb der EU die Staatsbürgerschaft wechseln zu wollen?
Auf die eine Stimme bei Wahlen kann die Linkspartei doch sicher gut verzichten.


Ich glaube die Frage nach dem Sinn steht uns nicht zu: wenn es anderen Bürgern möglich ist, dann sollte es ihr nicht vorenthalten werden.


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RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#6 von Hartmut , 27.02.2010 19:22

Ich glaube Wega will uns damit sagen das ,das Grundgesetz im Moment mit Füßen getreten wird .
Wenn es die Obrigkeit will wird es so angepasst wie es gerade gewünscht wird.
Ein Grundgesetz das sagt schon der Name sollte unantasbar sein und nur vom Volke mittels Namentlicher Abstimmung geändert werden können (80%wahlbeteiligung)
MfG Hartmut


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Versuchen wir gutes daraus zu machen.

 
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zuletzt bearbeitet 27.02.2010 | Top

RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#7 von joesachse , 27.02.2010 20:34

Ja


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RE: Das Grundgesetz, Artikel 1, 2, 3 und 4

#8 von Kehrwoche , 27.02.2010 20:52

Schon möglich, Hartmut. Vielleicht will sie uns damit auch sagen, daß das GG nicht mit Füßen getreten wird. Solange der Verfassungsschutz Bedenken hat, gibt es halt keine Einbürgerungserlaubnis. Das gilt für einen Afrikaner und Perser genauso, wie für eine Britin oder Italienerin.
Wir wissen es nicht. Aber vielleicht wird sie es uns mitteilen, wenn ihre Umlaufbahn hier wieder kreuzt.


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