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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#16 von Schlawine , 31.03.2010 22:01

Zitat von DeutschLehrer
Ja, der Paragraph "Unterlassene Hilfeleistung" gehört abgeschafft !
Gruß DL


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Das kann nicht dein Ernst sein
Ich komme an eine Unfallstelle, sehe Verletzte die Hilfe brauchen und darf weiterfahren ohne mich zu kümmern ? Das soll dann straffrei bleiben ???

Auch das ist "Unterlassene Hilfeleistung" !

Zitat von Schramme
Das Problem liegt doch meiner Meinung eher beim Gesetzgeber.Leider sind hier noch keine eindeutigen und verbindichen Regelungen festgeschrieben.Es gibt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht !
Nur was nützen diese,wenn die Ärzte sich nicht daran halten bzw. sie sich nicht daran halten können.Kein Arzt wird seine Approbation (staatliche Zulassung) aufs Spiel setzen und sich strafbar machen.
Er ist verpflichtet zu helfen und Leben zu erhalten!
Hier besteht teilweise noch immer eine Grauzone im Gesetz.Um diese zu schliessen,besteht Handlungsbedarf,das ist unbestritten.
Hier ein kleines Beispiel:
Ein Patient im Endstadium von Krebs bekommt einen Herzstillstand.Es liegt keine Patientenverfügung oder anderweitige Dokumentation vor. Ich bin verpflichtet Reanimationsalarm auszulösen !!! Sonst mache ich mich strafbar,das ist unterlassene Hilfeleistung .



Man könnte aber auch aus dem Zimmer gehen und es einfach nicht gesehen haben. Klingt vielleicht provozierend ist aber nicht so gemeint.


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#17 von Schramme , 01.04.2010 08:09

Ja Schlawine.das ist eine schwere Entscheidung ! Aber egal ob der Patient 5 Minuten oder 30 Minuten Herzstillstand hat, ich muß Reanimationsalarm auslösen.Auch ich habe schon öfters gedacht, hoffendlich schaffen wir es nicht, ihn zurück zu holen ! Einfach um dem Patienten unnötiges Leid zu ersparen.
Aber ich bin nicht Herr über Leben und Tod !
Es wäre eine Katastrophe,wenn jemand entscheiden könnte,welches Leben noch lebenswert ist und welches nicht.Selbst wenn irreparabele Hirnschädigungen durch Sauerstoffmangel vorliegen.
Hier hilft nur eine Patientenverfügung ,die dem medizinischem Personal eindeutig Handlungsvorgaben gibt und die durch das Gesetz einzuhalten sind.


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#18 von Schlawine , 01.04.2010 08:53

Hast ja recht Schramme ! Die Patienten die zu Hause betreut werden in ihren Familien, mit einem Hausarzt der Vereständnis hat haben es da einfacher.
Ich bin heute noch meinen pflegenden Verwandten und der Hausärztin dankbar, dass meiner Omi eine PEG erspart geblieben ist. Sie durfte einfach sterben weil sie es so wollte.
In den Heimen sieht es anders aus. Wer möchte schon gerne in den Knast.

Wie du schon schreibst sind die Patientenverfügungen häufig nicht eindeutig weil die Menschen sich nicht beraten lassen. Das steht dann oft nur "Ich lehne lebenverlängernde Maßnahmen ab". Das ist eben zu wenig. Was ist lebenverlängernd und was ist lebenserhaltend ?
Auch jüngere Ärzte würden vielleicht entsprechend handeln wenn dort genau stehen würde, was die Leute denn nun eigentlich nicht wollen.


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#19 von DeutschLehrer , 01.04.2010 09:47

Zitat
Das ist eben zu wenig. Was ist lebenverlängernd und was ist lebenserhaltend ?


Wer betreibt denn diese Haarspalterei ? Können Mediziner nicht lesen ? Der Mensch möchte nicht mehr geholfen bekommen. Das ist doch eindeutig !

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#20 von kirschli ( gelöscht ) , 01.04.2010 10:01

Wir haben Mittlerweile viele BW mit Verfügungen, selbst da haben wir Ärger bekommen und mussten Hochkallorische Kost anbieten!! Ob wohl der Sterbende jede Nahrungsaufnahme verweigerte. Das Essn wurde ins Zimmergebracht und die Angehörigen schauten uns verständnisslos an. Wir haben sie dann aufgeklärt warum wir das tun müssen, ganz einfach um nicht im Knast zu landen. In unserem Beruf stehen wir immer mit einem Bein im Knast. Nur weil keiner mehr das Sterben als normalen Vorgang akzeptieren will. Mein alter Vermieter der einen Herzinfarkt hatte wurde eine dreiviertel Stunde reanimirt, da habe ich nur noch den Kopf geschüttelt . Er durfte nicht in Ruhe sterben,nein er wurde als es schon aussichtslos war gequält!! Für mich ist das Quälen!!
Für jede Situation kann man nicht Vorsorgen das ist nicht drin.

Diese Haarspaltereien betreiben Ärzte und Politiker so wie Angehörige die nicht los lassen wollen oder können weil sie Schuldgefühle haben !!!!




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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#21 von DeutschLehrer , 01.04.2010 10:18

Zitat
Wir haben sie dann aufgeklärt warum wir das tun müssen, ganz einfach um nicht im Knast zu landen.

Das gehört zu den uralten Medizinermärchen, mit einem Bein im Knast zu stehen. Tatsächlich wurde deshalb noch niemand eingesperrt. Es wird aber höchste Zeit, endlich mal paar Mediziner in den Knast zu schicken wegen "Quälerei". Denn das wird bisher ohne Sanktionen praktiziert. Tierquälerei ist strafbar, aber das ?

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#22 von Schlawine , 01.04.2010 10:40

Zitat von DeutschLehrer

Zitat
Wir haben sie dann aufgeklärt warum wir das tun müssen, ganz einfach um nicht im Knast zu landen.

Das gehört zu den uralten Medizinermärchen, mit einem Bein im Knast zu stehen. Tatsächlich wurde deshalb noch niemand eingesperrt. Es wird aber höchste Zeit, endlich mal paar Mediziner in den Knast zu schicken wegen "Quälerei". Denn das wird bisher ohne Sanktionen praktiziert. Tierquälerei ist strafbar, aber das ?
Gruß DL



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Wo hast du denn diese Weisheit her ?
Kirschli hat recht. Als Pflegekraft stehst du ständig mit einem Bein im Knast bzw. in Gefahr ein Berufsverbot auferlegt zu bekommen.
Pflegekräfte handeln nach ärztlicher Anordnung. Im letzten Heim in dem ich Praktikum gemacht habe wurde ein Intertrigo nichtmal mit Wundsalbe versorgt ohne dass es eine ärztliche Anordnung gab.
Man kann eine Menge machen auch wenn es gegen die Vorschriften vertstößt so lange nicht irgendein netter Angehöriger Anzeige erstattet.
Passiert das aber, dann bist du dran !

In Hannover wird seit Jahren gehen Frau Dr. Bach prozessiert. Ihr wird vorgeworfen Sterbehilfe durch überhöhte Opiumgabe geleistet zu haben.
Fr. Dr. Bach war die Hausärztin meiner schwer an Brustkrebs erkrankten Tante. Sie kam immer wenn man sie rief. Auch Nachts !!!
Meine Tante hatte Metastasen in den Knochen und wahnsinnige Schmerzen als es auf das Ende zu ging. Sie bekam von der Ärztin so viel Morphin, dass sie keine Schmerzen mehr hatte und friedlich einschlafen konnte. Ihren Kindern war es letztendlich egal ob sie nun am Krebs oder am BTM gestorben ist aber andere Angehörige sahen dass für ihre Kranken eben anders und haben sie angezeigt.

http://www.patientenverfuegung.de/node/3755


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#23 von DeutschLehrer , 01.04.2010 11:35

Zitat
Wo hast du denn diese Weisheit her ?
Kirschli hat recht. Als Pflegekraft stehst du ständig mit einem Bein im Knast


Dann poste bitte mal die Anzahl der in Deutschland wegen unterlassener Hilfeleistung einsitzenden Mediziner und Pflegekräfte !

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#24 von Schlawine , 01.04.2010 11:44

Zitat von DeutschLehrer

Zitat
Wo hast du denn diese Weisheit her ?
Kirschli hat recht. Als Pflegekraft stehst du ständig mit einem Bein im Knast


Dann poste bitte mal die Anzahl der in Deutschland wegen unterlassener Hilfeleistung einsitzenden Mediziner und Pflegekräfte !
Gruß DL



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Mach dich nicht lächerlich DL. Ich bin kein Gerichtsreporter. Genausowenig wie du !
Allerdings kenne ich die Gesetze und weiß was ich alles unterschreiben musste bei der Anstellung.
Außerdem habe ich dir einen Link gepostet in dem ein Beispiel steht von einer Medizinerin die nach ihrem Gewissen statt nach den Vorschriften gehandelt hat !


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#25 von DeutschLehrer , 01.04.2010 11:57

Zitat
Mach dich nicht lächerlich DL.

Lächerlich ist nur die gebetsmühlenartig wiederholte Behauptung von dem einem Bein im Knast ohne konkreten Nachweis. Auch die in deinem Link erwähnte Ärztin sitzt ja nicht im Knast ! Also redet doch nicht fortwährend solchen Unsinn !

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#26 von kirschli ( gelöscht ) , 01.04.2010 14:09

DL, das ist überhaupt kein Unsinn. Als ich ein mal Nachtdienst antratt hatten wir eine Schlaganfall BW bekommen. Sie hatte wärend des Transports zu uns Aspiriert, Diese Frau haben wir mehrmals absaugen müssen und sie schließlich Notfall mäßig zurück geschickt ins Krankenhaus. Wo sie am Vormittag verstarb, ihr Mann hat Strafanzeige gestellt und wir hatten den Staatsanwalt auf der Station. Willst Du noch mehr wissen !!!!! Dann verfolge doch mal die Berichterstattungen in der Öffentlichkeit über Pflegeheime und unseren Beruf!!! Die kleinste Schramme die nicht notiert wird, kann sehr böse Folgen haben. Ich denke nur an den BW der nach vier Wochenkrankenhaus um 10 Kilo leichter zurück kam. Er war vorher Übergewichtig, da wurde uns gefährliche Pflege vorgeworfen und alles von Unterst zu Oberst gekehrt!!! . Auch deswegen hat unsere neue WB bereits wieder das Handtuch geschnissen.

Weiter möchte ich nichts mehr da zu schreiben.




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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#27 von DeutschLehrer , 01.04.2010 14:33

Und sitzt deshalb jemand im Knast ? Nur weil es mal untersucht wurde und es immer paar Übereifrige gibt, die alles anzeigen wollen, steht ihr doch noch lange nicht "mit einem Bein im Knast ". Das ist doch hirnrissig !

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#28 von Schramme , 01.04.2010 14:53

Für einen Laien ist die komplizierte Rechtslage kaum zu verstehen.So wie Schlawine schon richtig schrieb,reicht es eben nicht, nur zu schreiben: - Keine lebensverlängernden Maßnahmen -
Deshalb ist es eben wichtig vorzusorgen.Eine gute Beratung und Aufklärung des Patienten ist hier nötig ,um sich in einem legalen Rahmen bewegen zu können.


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#29 von DeutschLehrer , 01.04.2010 15:06

Ich habe eher das Gefühl, die Mediziner bedürfen einer Aufklärung !

Ich habe lange mit einem Rechtsanwalt über das Problem diskutiert. Es ist die vorgefasste Meinung der Mediziner - Helfen ist in jedem Fall straffrei. Mit der Konsequenz, jede unsinnige lebensverlängernde oder -erhaltende Massnahme ist richtig. Und kein Mediziner akzeptiert eine Patientenverfügung, die jegliche "Hilfe" ausschließt. Es müsste viel mehr Anzeigen wegen Körperverletzung deshalb geben !

Es ist kein Problem der Politik oder Justiz, es ist das Selbstverständnis der Mediziner !

Gruß DL


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RE: Film "Wohin mit Vater?"

#30 von Schramme , 01.04.2010 16:12

Ein Mediziner hat einen Eid geschworen und somit ist er an diesen gebunden.Ich gebe dir vollkommen Recht,daß man das Leiden nicht unnötig verlängern sollte.Aber hier muß der Gesetzgeber aktiv werden.
Niemand vom med.Personal wird seine Zulassung aufs Spiel setzen.Es ist kein Vergnügen vor Gericht aussagen zu müssen.Jeder Satz muß durchdacht sein,sonst kann es passieren, er wird falsch interpretiert.
Schließlich wird ein Schuldiger gesucht und ermittelt.
Wie du richtig festgestellt hast,wird keiner für,,Hilfe" bestraft, aber wenn nichts getan wird schon .
Auch ich bin der Meinung,daß der Wunsch des Patienten zu respektieren ist.


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