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RE: Geldstrafe für Zivilcourage - 2
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Ohhhhhhhhhhhh, delta, weißt du als Bayer vielleicht mehr? Ich finde, wenn das Urteil echt so ist, nix drumrum, dann ist es eine himmelschreiende Sauerei, lamentiert wird auch nur ,wenn Blut fließt, schlimm, für mich sehr schlimm...... Ich habe nämlich schon fast volles Verständnis für die "Weggucker", hätte ich früher nie gehabt.
Der Zeitungsartikel, der hier eingestellt wurde, ist ziemlich dünn. Einzig die Formulierung "vorsätzliche" Körperverletzung lässt aufhorchen. Selbst bei fahrlässiger Körperverletzung ist die Strafe deutlich höher (§88 StGB)
Zivilcourage darf nicht bestraft werden - daran sollte auch Justizia keinen Zweifel lassen. Was ist die Begründung für 600 € Strafe?
Ich glaube aber hinter dem Urteil steckt noch etwas mehr - als der Zeitungsartikel wiedergibt.
die Situation in dieser Zeitung stellt sich schon ganz anders dar. Auch wenn der Helfer landläufig im moralischen Sinn (meiner Meinung nach) richtig gehandelt hat, sieht das Gericht eine Überreaktion.
Sowie Notwehr nicht in jedem Fall als Notwehr angesehen wird.
Wenn solche Schläger in Zukunft bei Gericht auch noch Zuspruch bekommen, dann kann man das Wort Zivilcourage neu erfinden.
Ich frag mich manchmal, was so mancher Richter eigentlich studiert hat...
Richtig Flotte_Lotte, rein rechtlich ist die Sache sicher in Ordnung. Aber ist es auch moralisch o.k? Einerseits verlangen Politiker Zivilcourage zu zeigen und ein Gericht verurteilt einen dann dafür. Ich kanns nicht fassen. Und wenn der gute Mann Pech hat, kann er sich noch mit Regressforderungen ger Krankenkasse rumschlagen. Auch kann das"arme, betrunkene, verletzte Opfer" Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Wen wunderts da eigentlich noch, das immer mehr wegschauen, anstatt zu helfen.
@DL, das würde mich allerdings auch mal interessieren.
Micha, vielen Dank für den Link, ich kann das alles nicht glauben, was haben die für ein Theater bei Dominik Brunner gemacht, natürlich fand ich das gut, aber jetzt verhöhnen sie ihn. Wie oft gab es schon Promi-Bonus, jetzt würe ein Bonus für Mut und Opferbereitschaft weitaus anerkannter sein ,davon bin ich überzeugt, die machen mit dem Urteil alles kaputt, dem gehören 6000,-€ gezahlt, weil er was gemacht hat, was ganz viele Leute in diesem Land nicht mehr machen würden. Selbst ,wenn die Frau nicht verletzt worden wäre,müßte er für seinen Einsatz belohnt werden, es ist so eine ekelhafte Angst als Frau angepöbelt zu werden, das glaubt keiner. Man hat noch ganz lange damit zu tun und fürchtet sich vor jeder dunklen Ecke, vor jedem Zugabteil, in dem man abends allein sitzen muß.
Es sind ja wohl zivilrechtlich gesehen zwei Prozesse...
Was dieser besoffene Bürger mit dessen Bierflasche in der Hand auf dem Kopf des Opfers zu suchen hatte, könnte man doch auch seitens der Staatsanwaltschaft locker als versuchten Totschlag hinstellen.
Aber das arme Kerlchen war vermutlich (anwaltlich gesehen) so voll, dass er nicht mehr wusste warum er ein paar Liter Hefeweizen geschlürft hat, und nur deshalb auf die Frau einschlug. § 20 StGB bietet für den armen gequälten Bierflaschenschläger doch die Basis für sein "juristisch" einwandfreies handeln... *kotz*
Bin letztendlich mal gespannt, wie lange der Mensch absitzen "soll".
die Birne vollsaufen - mit Hefeweizen aus Bayern und dann ... einen guten Rechtsverdreher
....
so ist die Welt jeden Tag in Ordnung.
Aber wir sollten mal abwarten was aus dem Fall wird.
Nicht, dass wir jetzt auch schon einen griechischen Mitbürger ohne negativen Richterspruch diskriminieren, die hilflosen Frauen Bierflaschen auf den Kopf schlagen.....
Für viele ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar.Man bekommt schon den Eindruck, Alkohol ist ein Freibrief für Straftaten. Es ist ein Skandal ! Zivilcourage darf nicht bestraft werden.Wo soll das denn sonst hinführen ? Jeder ist sich selbst der Nächste ? Hilfe, Mitgefühl und Anteilnahme sollten doch selbstverständlich sein. Aber so ein Richterspruch fördert dieses nicht.
Mittleres Alter ist,wenn schmale Taille und breites Wissen die Plätze tauschen
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