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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#16 von Pamina , 23.04.2010 14:54

Ohhhhhhhhhhhh, delta, weißt du als Bayer vielleicht mehr? Ich finde, wenn das Urteil echt so ist, nix drumrum, dann ist es eine himmelschreiende Sauerei, lamentiert wird auch nur ,wenn Blut fließt, schlimm, für mich sehr schlimm......
Ich habe nämlich schon fast volles Verständnis für die "Weggucker", hätte ich früher nie gehabt.


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#17 von delta , 23.04.2010 15:32

Wie kommst du darauf, aber ist doch allgemein bekannt, das so gehandelt wird.

Hab so meine Erfahrungen in manchen bereichen. Wo liegt also da das problem.

ich hab doch nicht behauptet das ich Recht habe.


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#18 von Flotte_Lotte , 23.04.2010 15:39

Der Zeitungsartikel, der hier eingestellt wurde, ist ziemlich dünn. Einzig die Formulierung "vorsätzliche" Körperverletzung lässt aufhorchen. Selbst bei fahrlässiger Körperverletzung ist die Strafe deutlich höher (§88 StGB)

Zivilcourage darf nicht bestraft werden - daran sollte auch Justizia keinen Zweifel lassen. Was ist die Begründung für 600 € Strafe?

Ich glaube aber hinter dem Urteil steckt noch etwas mehr - als der Zeitungsartikel wiedergibt.


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#19 von Pamina , 23.04.2010 16:15

Ja, Flotte Lotte, leider glaube ich auch ,dass da mehr dahinter steckt,mir kommt es auch so komisch vor.

v.v. ,was ist mit dir los, warst doch sonst nicht gleich so beleidigt, ich glaube, du hast was falsch verstanden....


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#20 von michaka13 , 23.04.2010 18:23

Hier ist der Vorfall etwas ausführlicher beschrieben.

http://newskopie.blogspot.com/2010/04/mu...9#axzz0lwOv8LBh

Allerdings kann ich der Meinung des Gerichts gar nicht folgen.


Gruß,micha

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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#21 von DeutschLehrer , 23.04.2010 18:39

Dieses Beispiel bestätigt mich in meiner Meinung, das ist kein Rechtsstaat, sondern ein Juristenstaat.

Gruß DL


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#22 von Flotte_Lotte , 23.04.2010 18:54

Hallo micha,

die Situation in dieser Zeitung stellt sich schon ganz anders dar. Auch wenn der Helfer landläufig im moralischen Sinn (meiner Meinung nach) richtig gehandelt hat, sieht das Gericht eine Überreaktion.

Sowie Notwehr nicht in jedem Fall als Notwehr angesehen wird.

Wenn solche Schläger in Zukunft bei Gericht auch noch Zuspruch bekommen, dann kann man das Wort Zivilcourage neu erfinden.

Ich frag mich manchmal, was so mancher Richter eigentlich studiert hat...

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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#23 von DeutschLehrer , 23.04.2010 18:58

Interessant wäre jetzt noch zu wissen, wie der eigentliche Täter bestraft wird/wurde.

Gruß DL


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#24 von michaka13 , 23.04.2010 19:03

Richtig Flotte_Lotte, rein rechtlich ist die Sache sicher in Ordnung. Aber ist es auch moralisch o.k? Einerseits verlangen Politiker Zivilcourage zu zeigen und ein Gericht verurteilt einen dann dafür. Ich kanns nicht fassen. Und wenn der gute Mann Pech hat, kann er sich noch mit Regressforderungen ger Krankenkasse rumschlagen. Auch kann das"arme, betrunkene, verletzte Opfer" Schmerzensgeldforderungen geltend machen. Wen wunderts da eigentlich noch, das immer mehr wegschauen, anstatt zu helfen.

@DL, das würde mich allerdings auch mal interessieren.


Gruß,micha


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#25 von Pamina , 23.04.2010 19:18

Micha, vielen Dank für den Link, ich kann das alles nicht glauben, was haben die für ein Theater bei Dominik Brunner gemacht, natürlich fand ich das gut, aber jetzt verhöhnen sie ihn.
Wie oft gab es schon Promi-Bonus, jetzt würe ein Bonus für Mut und Opferbereitschaft weitaus anerkannter sein ,davon bin ich überzeugt, die machen mit dem Urteil alles kaputt, dem gehören 6000,-€ gezahlt, weil er was gemacht hat, was ganz viele Leute in diesem Land nicht mehr machen würden.
Selbst ,wenn die Frau nicht verletzt worden wäre,müßte er für seinen Einsatz belohnt werden, es ist so eine ekelhafte Angst als Frau angepöbelt zu werden, das glaubt keiner.
Man hat noch ganz lange damit zu tun und fürchtet sich vor jeder dunklen Ecke, vor jedem Zugabteil, in dem man abends allein sitzen muß.


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#26 von delta , 23.04.2010 20:16

Zitat von Pamina
Ja, Flotte Lotte, leider glaube ich auch ,dass da mehr dahinter steckt,mir kommt es auch so komisch vor.

v.v. ,was ist mit dir los, warst doch sonst nicht gleich so beleidigt, ich glaube, du hast was falsch verstanden....





Liegt wohl an gewisse leute, da wird man ein bisschen Dünnhäutiger.
Also nichts für ungut.


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#27 von Flotte_Lotte , 23.04.2010 21:06

Es sind ja wohl zivilrechtlich gesehen zwei Prozesse...

Was dieser besoffene Bürger mit dessen Bierflasche in der Hand auf dem Kopf des Opfers zu suchen hatte, könnte man doch auch seitens der Staatsanwaltschaft locker als versuchten Totschlag hinstellen.

Aber das arme Kerlchen war vermutlich (anwaltlich gesehen) so voll, dass er nicht mehr wusste warum er ein paar Liter Hefeweizen geschlürft hat, und nur deshalb auf die Frau einschlug. § 20 StGB bietet für den armen gequälten Bierflaschenschläger doch die Basis für sein "juristisch" einwandfreies handeln... *kotz*

Bin letztendlich mal gespannt, wie lange der Mensch absitzen "soll".

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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#28 von DeutschLehrer , 23.04.2010 21:46

Zitat
Bin letztendlich mal gespannt, wie lange der Mensch absitzen "soll"

Bin mir noch nicht mal sicher, ob er sitzen muss. Er war ja unzurechnungsfähig.

Gruß DL


Das Leben ist ein Jammertal, aber Jeder muss da durch.

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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#29 von Flotte_Lotte , 23.04.2010 21:57

@ DL

Jepp,

die Birne vollsaufen - mit Hefeweizen aus Bayern und dann ... einen guten Rechtsverdreher

....

so ist die Welt jeden Tag in Ordnung.


Aber wir sollten mal abwarten was aus dem Fall wird.


Nicht, dass wir jetzt auch schon einen griechischen Mitbürger ohne negativen Richterspruch diskriminieren, die hilflosen Frauen Bierflaschen auf den Kopf schlagen.....


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RE: Geldstrafe für Zivilcourage

#30 von Schramme , 23.04.2010 22:28

Für viele ist dieses Urteil nicht nachvollziehbar.Man bekommt schon den Eindruck, Alkohol ist ein Freibrief für Straftaten.
Es ist ein Skandal !
Zivilcourage darf nicht bestraft werden.Wo soll das denn sonst hinführen ? Jeder ist sich selbst der Nächste ?
Hilfe, Mitgefühl und Anteilnahme sollten doch selbstverständlich sein. Aber so ein Richterspruch fördert dieses nicht.


Mittleres Alter ist,wenn schmale Taille und breites Wissen die Plätze tauschen

 
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