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Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#1 von mutterheimat , 09.06.2010 19:08

Dieses Thema will mal etwas unsere Behörden und ihre Gebühren unter die Lupe nehmen. Ist es eigentlich gerechtfertigt, das für so ziemlich alles, was man von den Behörden will, extra zu zahlen hat, zum guten Teil sind es kräftige Beträge, welche man doch mal auf die D Mark umrechnen sollte. Sei es die 2. Lohnsteuerkarte (weil man die erste verschmissen hat), sei es für den MPU Reaktionstest (kostet 150 D Mark), sei es für eine Eintragung ins Grundbuch, sei es für einen Anruf beim Arbeitsamt unter der 0180 Nummer, egal. Wie sind so die Erfahrungen, wo muß man überall zahlen, wo sind die Gebühren ausufernd.

 
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#2 von lomy , 09.06.2010 19:51

Ich weiß nur eins, dass ich demnächst meinen Perso verliere, damit ich noch vor November einen neuen "Alten" bekomme. Leider läuft meiner kurz danach aus und vor Ablauf würde ich nur schon neu beantragen könne, wenn ich den "Neuen" wollte.
Ich bin nicht bereit, für das Ding knapp 29 Euronen hinzulegen, wo der alte nur 8 Euro kostet

Des weiteren bin ich während unserer Hochzeitsvorbereitungen über so einige Schwachsinnigkeiten gestolpert.
Da brauchten wir nochmals Abstammungsurkunden (sind erweiterte Geburtsurkunden die u.a. in der ehemaligen DDR geborenen brauchen, um heiraten zu dürfen), weil unsere schon etwas älter waren - die dürfen nicht älter als ein halbes Jahr vor dem geplanten Hochzeitstag sein. Also haben wir jetzt jeder 2 von uns rumliegen, weil sich die Abstammung ja auch so oft ändert.
Auch mussten wir bei bei unserem "Heim"-Standesamt und bei dem Standesamt, wo wir geheiratet haben die Gebühren für die "Prüfung der Ehetauglichkeit" bezahlen.
Man kann sich aber eins nicht sparen, da man sich erst bei seinem "Heimat"-Standesamt vorstellen muss um dann bei einem anderem heiraten zu dürfen


Gruß Romy
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#3 von michaka13 , 09.06.2010 19:54

Ich frage mich, warum man eigentlich für jede Dienstleistung eine Gebühr zahlen muß. Jeder Steuerzahler in diesem Land finanziert ja die Behörden schon durch seine Steuern. Wenn er dann, die von ihm bereits finanzierte Behörde in Anspruch nimmt, zahlt er noch mal. Ist doch unsinnig, oder.
Wenn ich beim Bäcker ein Brot kaufe, zahl ich xxx€ dafür. Wenn ichs dann in Anspruch nehme, also esse, dann muß ich schließlich auch nicht extra für zahlen.
Die Behörde jedoch muß ich bei Inanspruchnahme doppelt zahlen. Völlig unsinnig meiner Meinung nach.


Gruß,micha


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#4 von joesachse , 09.06.2010 22:00

@micha: Im Moment ist das mit den Behörden wie bei manchem Stromanbieter: Der "Grundpreis" wird über Steuern finanziert, die Inanspruchnahme von Leistungen, also quasi der "Verbrauch" über zusätzliche Gebühren. Wenn Deine Stadt oder Gemeinde einen ordentlichen Haushaltsplan veröffentlicht, kannst Du dort entnehmen, wieviel aus welchem Topf kommt. Ich halte das Ganze nicht für so schlecht.
Ich habe allerdings prinzipiell ein Problem damit, wenn ich für gesetzlich vorgeschriebene, aber in meinen Augen völlig unsinnige Behördenaktionen auch noch zahlen muss.
Gruß
JoeSachse


Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)

 
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#5 von michaka13 , 10.06.2010 07:19

Joesachse schrieb:

Zitat
Ich habe allerdings prinzipiell ein Problem damit, wenn ich für gesetzlich vorgeschriebene, aber in meinen Augen völlig unsinnige Behördenaktionen auch noch zahlen muss.

Vollste Zustimmung von mir. Und für diese "Dienstleistung" darf man dann auch noch eine recht üppige Gebühr zahlen, siehe der neue Personalausweis.


Gruß, micha


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#6 von Ilrak , 10.06.2010 17:03

Da haben wir es ja schon . Behörden werden über Steuer finanziert und damit sind die Leistungen quasi schon bezahlt .
Zumindest Dinge , die gesetzlich gefordert sind , wie eben zum Beispiel ein Personalausweis , sollten doch wohl inklusiv sein.
Klar , wer seinen dann versiebt , muß bezahlen .
Fein ist in dem Zusammenhang auch , daß man diese Gebühren nach Gusto in die Höhe treiben kann , indem man sich
immer man was neues ausdenkt .


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#7 von Buhli , 10.06.2010 21:21

Michaka, ist Dir schon aufgefallen, daß Du bei so manchem Bäcker zwar nicht fürs Brot essen, aber fürs schneiden, extra löhnen mußt? Das ist dann wieder Dienstleistung. Leih Dir ein Auto. Manche Verleiher stellen auch den Fahrer... .



Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
Buhli

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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#8 von michaka13 , 10.06.2010 21:25

Zitat
Michaka, ist Dir schon aufgefallen, daß Du bei so manchem Bäcker zwar nicht fürs Brot essen, aber fürs schneiden, extra löhnen mußt?



Echt? Ist das wirklich so? Hab ich keine Ahnung von.


Gruß, micha

der eine elektrische Brotschneidemaschine hat


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#9 von michaka13 , 10.06.2010 21:29

Zitat
Leih Dir ein Auto. Manche Verleiher stellen auch den Fahrer... .

Dann leihe ich ein Auto und einen Fahrer. Wenn ich dann einen Nachschlag zahlen müßte, damit der bereits von mir bezahlte Fahrer das Auto auch tatsächlich fährt, das wäre dann wieder unverschämt.

Gruß,micha


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#10 von delta , 11.06.2010 09:10

sorry
Ihr unterhaltete euch über Erdnüsse
da haben wir bei uns im Dorf ganz andere Sorgen.

In einer Straße läuft an einer bestimmten Ecke
das Regenwasser bei einer bestimmten Menge nicht
mehr so schnell ab.
Mit einer Versickergrube wäre allen geholfen, was
will die Stadt daraus machen,???
eine Vollsanierung mit Dränage, neue Straßenbeleuchtung,
Randsteine, und noch so einiges.
Kostenpunkt für 21 Anlieger 200.000 tausend Euro.
Argumente lassen sie nicht zu,stattdessen beruft man sich
auf fadenscheinige Ausreden man wäre vom Bundesbehörde und
Bund dazu vergflichtet.
Denn meißten fehlt schlicht das Geld dafür. macht nichts die
Stadt ist zwar hochverschuldet, aber man kann es mit Raten zu
Banküblichen Zinsen abstottern. hauptsache der Bürger steht bei
ihnen in der Kreide.
Nebenbei wird erklärt das es in unseren Dorf noch mhr solcher
Straßen gibt wo die Abschlußdecke fehlt (und das seit 30 Jahre)
und wenn man schon Repariert, muß das nach neusesten technische
Erfahrungen machen.
Der Bürger soll sich verschulden, damit der Staat wieder Geld bekommt.

Übrigens
Die Straßen sind weder frostgeschädigt noch sind es Durchgangsstraßen,
sondern reine Anliegerstraßen. Es gibt gemeindestraßen weit schlimmeren Zustand
sind, aber die muß die gemeinde selber zahlen. dreimal darf man Raten warum wir
als erstes dran sein sollten.


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zuletzt bearbeitet 11.06.2010 | Top

RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#11 von mutterheimat , 11.06.2010 15:20

Diese "Erdnüsse" können aber gewaltig stinken. Z.B., wenn du dich für einen Job bewerben mußt, bei dem ein Führungszeugniss und diverse andere Dinge vorgelegt werden müssen, welche du nicht erstattet bekommst. Beispielsweise mußt du zum potenziellen zukünftigen Arbeitgeber fahren, in der Einladung steht aber, du zahlst es selber die Kosten. Beispielsweise mußt du dich ins Grundbuch eintragen lassen und auch noch Unterlagen vom Notar bestätigen lassen, welche notwendig dafür sind. Wieviel kostet ein Grundbucheintrag? Den Führerschein hast zu runtergeschmissen und bist auch noch handfest auf die Plastekarte draufgetreten. Kleinholz! Was kostet es, ihn neu zu erstellen? Und so weiter und so fort. In dieser Richtung ist die Fragestellung zu sehen.

 
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#12 von Weilheimer , 11.06.2010 16:08

Zitat von delta

Der Bürger soll sich verschulden, damit der Staat wieder Geld bekommt.



Dein breites Grinsen hinter jedem Absatz deines Beitrages verstehe ich nicht, außer du stehst kurz vor der Einlieferung in eine geschlossene wegen eines psychiatrischen Defekts.
Dein Gejammer und das weiterer Anlieger kann ich auch nicht nachvollziehen, wenn eine Gemeinde oder Stadt, etwa eine Straße modernisiert. Gleich werden regelrechte Bürgerwehren gebildet, damit es nicht geschieht. Was dabei immer vergessen wird, ist das so ein Ausbau eine Wertsteigerung für das eigene Eigentum darstellt und ein Teil dieser Wertsteigerung, will eben die Gemeinde/Stadt in Euro von den Anwohnern wiederhaben. Wertsteigerung für lau gibt es nicht und warum sollen alle Bürger der Gemeinde/Stadt zahlen, wenn nur einige wenige etwas davon haben. Wenn es ums zahlen geht, dann will immer keiner. Wenn das Haus/Grundstück dann verkauft werden soll, dann steht im Exposee unter Garantie drin, neue Abwasserleitungen, sanierte Zufahrt, was dann auf dann 1:1 auf den geforderten Preis niederschlägt oder es ist der Grund, dass jemand die Immobilie überhaupt kauft.

 
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#13 von delta , 11.06.2010 16:54

Im Kern hast du recht Weihlheimer, aber in diesen fall geht es aber nicht um Wertsteigerung,
weil bis auf eben diesen beschriebenen Punkt von mir, alles noch funktioniernt.
Es muß auch etwas Sinn machen für die Bürger. In einer Zeit wo es heißt alle müssen sparen
kommt man und bürdet den bürger Schulden auf. In zeiten wo genügend Geld und Jobs da waren,
hat sich niemand darum gekümmert.
Außerdem sind alle Anlieger seit mehrerer Generationen schon auf diese Grundstücke.
Man muß also auch die Verhälnismäßigkeit mal sehen.
Mit meinen breiten Grinsen will ich lediglich den Spott verdeutlichen für solche Handlungen.
Ich kann nicht dafür, wenn du meinen Humor nicht teilen kannst. vielleicht bist du nur ein
wenig humorlos veranlagt, was aber nicht mein sondern dein problem ist.

Mutterheimat,
sicherlich sind auch die peanut nicht zu verachten, aber ich wollte auch zeigen, das es
in allen bereichen fehlt. Der Staat als gefressiges Monster.
Und wie will man sich dagegen wehren. Es gibt nur eine Lösung, die ich hier nicht kommentieren will.


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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#14 von Weilheimer , 11.06.2010 18:11

Zitat von delta

Mit meinen breiten Grinsen will ich lediglich den Spott verdeutlichen für solche Handlungen.
Ich kann nicht dafür, wenn du meinen Humor nicht teilen kannst. vielleicht bist du nur ein
wenig humorlos veranlagt, was aber nicht mein sondern dein problem ist.



Ich humorlos? Ich geh gleich in den Keller, um mal richtig abzulachen.
Wenn dein Smiley Hohn bedeuten soll, dann musst du auch einen verwenden, der das ausdrückt, der zum Beispiel.

 
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RE: Behördenpreise, sind sie gerechtfertigt?

#15 von delta , 12.06.2010 06:46

hoffentlich ist der Keller groß genung.


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