Nö es geht eigentlich nur darum ob sie jetzt alles Wertvolle an ihre Kinder geben darf wo doch mein Mannb nach ihrem Tod zu gleichen Teilen Erbberechtigt ist wie ihre Kinder laut Testament.
Jedoch ist auch durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschließen der eigenen Kinder von der nachrangigen Erbfolge möglich, wenn der überlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher - oder durch Adoption entstandener Elternteil der eigenen Kinder ist. Dann kann der überlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermögen ausschließlich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben.
Das heißt, sie kann.
Gruß DL
Das Leben ist ein Jammertal, aber Jeder muss da durch.
Dieses Forum möchte Menschen zusammenführen, Aufklärungsarbeit leisten und ein gesamtdeutsches Gefühl fördern.
Wer uns unterstellt "wir trauern alten Zeiten hinterher", hat die Mission der Community leider nicht verstanden.
Wir verzichten auf übertriebene Ostalgie und freuen uns über neue Meinungen aus Ost & West und Nord & Süd.