Lohnt sich auf jeden Fall ,nicht nur der Wegekosten wegen .
Auch die steigenden Kranken -und Arbeitslosenversicherungsbeiträge im nächsten Jahr
kann man auf diesem Weg wohl etwas mildern , wenn auch nur " nachgelagert ".
Lohnt sich auf jeden Fall ,nicht nur der Wegekosten wegen .
Auch die steigenden Kranken -und Arbeitslosenversicherungsbeiträge im nächsten Jahr
kann man auf diesem Weg wohl etwas mildern , wenn auch nur " nachgelagert ".
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Es gibt die ersten CD zukaufen ,ich bleibe bei Elster
"Gib jedem Tag die Chance,
der schönste deines Lebens zu werden"
Mark Twain
http://www.youtube.com/watch?v=bD6d-4HxPQU
Und ich mach meine Steuererklärung ohne schnick-schnak, den ich kann weder
Häuser, noch Akien -verluste noch sonst groß was absetzen.
Krieg auch so immer gut meinen Tausender raus.
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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...wenn die Rückzahlung regelmäßig 'nen runden Tausender beträgt, würde ich prüfen, ob es Sinn macht diese Vorauszahlungen in der Höhe zu vermeiden...
bei Bestandsrentnern sind ein paar Anteile des Rentenbetrages sowieso steuerfrei, (da während der Beitragszahlphase diese bereits versteuert wurden).
Sollte sich der Tausender also aus der Abschlagsteuer (25,00% + 5,5% Soli = 26,375%) auf Zinserträge zusammensetzen,
bestünde ggf. die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen und diese bei den Banken einzureichen.
(Zu diesem Personenkreis zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer,
die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, weil zum Beispiel nur geringe Einkünfte erzielt werden.)
Somit würden die Steuervorauszahlungen erst gar nicht entstehen und die umständliche Rückforderung durch den Jahresausgleich gänzlich überflüssig machen.
(Für Studenten, die z.B. nur zwei Monate des Jahres auf Lohnsteuerkarte arbeiten, gilt dies jedoch nur eingeschränkt,
da diese ihre Lohnsteuer nur im Rahmen des Jahresausgleichs zurück erstattet bekommen)
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Danke für den Verweis, aber er kann nicht umgesetzt werden, weil meine Frau noch berufstätig ist.
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...dennoch erscheint mir die regelmäßige Überzahlung etwas hoch...
vielleicht hat der berufstätige Ehepartner eine ungünstige Lohnsteuerkarte /-klasse gewählt,
so dass die Vorauszahlungen (in Form der Lohnsteuer) regelmäßig zu hoch ausfallen...
...die kann man mit dem Finanzamt besprechen / erfragen, ob sich bei einer anderen Lohnsteuerklasse die (Voraus-)Zahlungen mindern lassen können...
auch kann man prüfen, ob alle Freibeträge
(ggf. Altersentlastungspauschale, Unterhaltszahlung für in Ausbildung befindliche Kinder, Entfernungpauschale (km-Geld) u.ä.)
auf der Steuerkarte eingetragen wurden.
Dann führt der Arbeitgeber des Ehepartners weniger LSt. im Laufe des Jahres ab - entsprechend geringer fiele dann der Erstattungsbetrag im Rahmen des Jahresausgleichs aus...
Leider weisen die FA's i.d.R. nicht von sich auf darauf hin - aber ein gutes Programm, sofern es den Einzelfall richtig erkennt.
Beim FA kann man aber nachfragen.
Warum sollte man dem Fiskus einen zinslosen Kredit über ~1000€ gewähren?
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