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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#796 von Smithie23 , 19.11.2011 19:18

Da kann ich DELTA zustimmen !! Ging einer Kollegin auch so, die eine Wohnung nicht bekommen hat. Wenn die Vermieter wissen, dass sie bei Langzeitarbeitslosen in den nächsten 5 Jahren immer mit der Miete rechnen können, dann ist das für die ein lohnendes Geschäft. Das krasse ist ja, dass es auch Leute gibt, die trotz Arbeit gerade so ihre Miete mit Nebenkosten tragen können und da wird es dann für den Vermieter unsicherer. Kranke Welt !!

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#797 von reporter , 19.11.2011 20:18

Zitat von Dresdner Pflanze


Man darf den Medien nicht alles glauben, auch damals wurde unsagbar übertrieben ost wie west. Der Westen wusste von der DDR nur das schlechte. Ebenso war es umgekehrt, wir erfuhren wirklich nur das schlechte. Wobei man mitunter heute sagen muss, mensch, warum bist Du nur so blauäugig, dass hat man Dir doch in der Schule eingetrichtert, dass das im Kapitalismus so ist..... "



Ich sehe einfach, was aus dem Gewirtschafte beim SED-Staat geworden ist. Das spricht für sich. Dafür brauche ich keine blaue Augen sondern nur klare Augen. Mir wurde auch nichts eingetrichtert. Das zu behaupten ist ziemlich albern. Heute wird dir auch nichts eingetrichtert. In der Bundesrepublik hat sich diesbezüglich nichts geändert, ob vor der Wende oder danach.

Und das Neue Deutschland gabs ohne Probleme im Westen. Sicherlich hat es nicht jeder Kiosk gehabt, weil es halt nicht gekauft wurde. Wer wollte sich freiwillig so etwas antun? Man konnte es sich abonnieren, wenn man den Drang danach verspürte.

Als Kanzler Brandt in Erfurt war wurde mit Stoph über einen 'Zeitungsaustausch' verhandelt. Im Westen wäre zwar nichts 'auszutauschen' gewesen, aber man hats halt so mitgespielt. Leider ist nichts daraus geworden. Die Ossis wurden dumm gehalten wie Brot und nur Karl Eduard durfte für sie die Westzeitungen lesen.

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#798 von Buhli , 19.11.2011 20:19

Das gleiche hab ich erst vor einem halben Jahr bei einer GENO erlebt. Da haben die gleich mal die Mietüberweisung ohne die H IV vereinbart. Die H IV Empfänger sehen die Miete nicht mal auf ihrem Konto. Für manche ist das schon wegen eventueller Pfändungen besser. Das AMT fragt nur alle drei Monate mal nach der derzeitigen Situation, und gut is.



Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#799 von Smithie23 , 20.11.2011 00:19

Das ist aber nichts Außergewöhnliches, dass die Mieten direkt überwiesen werden - aus Sicht der GENO gesehen natürlich gut, weil so kommt regelmäßig das Geld. Es gibt auch Leute, die mit Geld nicht so gut umgehen können und da kann es selbst für die Miete nichtmehr reichen.

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#800 von michaka13 , 20.11.2011 06:12

Zitat
Warum glaubst du, das große Immobilien-Konzerne am liebsten Hartzler und Zuwanderer in Ihren Häusern haben...
weil die Mieten pünklich von Staat bezahlt werden und Reparaturen prompt ersetzt werden von Steuerzahler.


Die Mieten werden dann bezahlt, wenn der Bedürftige seinen Verpflichtungen gegenüber dem Amt erfüllt. Erfüllt er diese Verpflichtungen nicht, gibts auch kein Geld für den Vermieter! Ich hab vor einiger Zeit schon mal etwas darüber geschrieben. Wir hatten ja selbst schon den Fall, das ein Mieter nach dem Scheitern seiner Ehe, und einem daraus folgenden Alkoholproblem, eben diesen Verpflichtungen nicht nachkam. Somit gabs auch kein Geld vom Amt. Dazu kommt, das es bei der Betriebskostenabrechnung ebenfalls Probleme geben kann. Versuch mal ne BK-Nachzahlung vom Amt zu erhalten, wenn der Mieter nicht kooperativ ist. So einfach ist das nämlich nicht.

Zitat
...und Reparaturen prompt ersetzt werden von Steuerzahler.


Diese Kosten sind in den meißten Kommunen gedeckelt. Hier in Kölle bürgt die Stadt bei Sozialmietern für maximal 5.000 €. Wenn Du die Preise für Handwerksleistungen kennst, kannst Du Dir vorstellen wie weit der Vermieter damit kommt. Und von "prompt ersetzt" kann erst recht nicht die Rede sein. Mancher wartet da ganz schön lange, bis endlich mal Geld fließt. Die Mühlen der öffentlichen Verwaltung mahlen nämlich oft nicht sonderlich schnell.


Gruß, micha

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#801 von delta , 20.11.2011 09:49

Als Unternehmer trägt man immer ein Restrisiko, aber das weißt du ja.....
Sicherlich ist Dir aber auch bekannt, das Vermieter so manche trix daruf haben
und den Staat als Weihnachtsgans betrachten. Da werden kosten geltend gemacht die
nicht in diesen Maßen auftreten.
Meine Frau muß hin und wieder solche Wohnungen aufsuchen von Amts wegen und weiß in dieser
hinsicht einiges zu berichten.
Wenn der Staat klaglos jede Forderung des Immobilienbetreibers nachgeben würde, hätte das
ausmaßen die viele Hundert Millionen Euro Steurgelder zusätzlich ausmachten.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#802 von reporter , 20.11.2011 10:16

Zitat von delta
das Vermieter so manche trix daruf haben
und den Staat als Weihnachtsgans betrachten. Da werden kosten geltend gemacht die
nicht in diesen Maßen auftreten.



Das ist eine normale Erscheinung in Sozialamtsdeutschland.
Nach dem Bericht eines politischen Magazins, es wird schon etliche Monate her sein, hat ein Hamburger Immobilienbesitzer in seinen heruntergekommenen Souterrain-Wohnungen (im Keller langer Flur mit Einzelverschlägen) jedes 'Zimmer', wo ein Bett reinpaßt, als 'EinzelWG-Wohnung' vermietet. Nach höchstrichterlicher Sozial-Rechtsprechung stehen in einer WG-Wohnung jedem Bewohner die Wohnkosten einer normalen abgeschlossenen Wohnung für eine Einzelperson zu. Was beispielsweise in Berlin etwa 380 € sind. So kommen locker etliche 1000 € für die Kellerwohnung zusammen. Der Jobcenterbedienstete, darauf angesprochen zuckt nur mit den Schultern, so ist das halt, und den Hartz IV/Sozialgeldempfängern ist es wurscht, bezahlt eh der Steuerzahler.

Da ein Sozialgericht in NRW beschied, jedem Einpersonenhaushalt eines Hartz IV Empfängers stehen 50 m² Wohnfläche zu, kann dort ein Pärchen was konsequent einen auf 'Wohngemeinschaft' macht, bei hinreichendem Stehvermögen durchaus machbar, sich eine 100 m² Wohnung vom Steuerzahler bezahlen lassen.


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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#803 von Smithie23 , 20.11.2011 11:08

Da sieht man mal, wie die Realitäten in Deutschland sind - NRW billigt jedem H4 Empfänger eine Wohnfälche von 50m² zu, während arbeitende Menschen im Osten nichtmal das Geld für eine 50m² Wohnung haben !!

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#804 von Dresdner Pflanze , 20.11.2011 11:13

Zitat von delta
Was meinst du den was hier schon seit 50 jahre verlangt von Mietern...jedenfalls keine Erbsen.
Kaution und Einkunftsnachweise.
Warum glaubst du, das große Immobilien-Konzerne am liebsten Hartzler und Zuwanderer in Ihren Häusern haben...
weil die Mieten pünklich von Staat bezahlt werden und Reparaturen prompt ersetzt werden von Steuerzahler.



die Mieten werden bei H4-Leuten vom Amt gezahlt, das stimmt, aber die Reparaturen zahlen sie nicht, alle Reparaturen, die unter 100€ sind, muss der MIeter tragen, alles andere zahlt der Vermieter.

Näheres könnt Ihr hier lesen:
http://www.mieterbund.de/922.html?&no_cache=1&sword_list[]=Kleinreparaturen

oder hier
http://www.mieterbund.de/1045.html?&no_cache=1&sword_list[]=Kleinreparaturen


Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch.

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#805 von michaka13 , 20.11.2011 11:15

Zitat
Da ein Sozialgericht in NRW beschied, jedem Einpersonenhaushalt eines Hartz IV Empfängers stehen 50 m² Wohnfläche zu, kann dort ein Pärchen was konsequent einen auf 'Wohngemeinschaft' macht, bei hinreichendem Stehvermögen durchaus machbar, sich eine 100 m² Wohnung vom Steuerzahler bezahlen lassen.


Nein, das kann das Pärchen nicht! Das Pärchen hat Anspruch auf eine Wohnung mit etwa 60-65 m² Wohnfläche.

Quelle: http://www.sozialticker.com/wohnflaeche


Gruß, micha


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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#806 von delta , 20.11.2011 11:27

Dein hinweis ist nur Makulatur in der Realität sieht es allzu oft anders aus,
und das kostet dem Staat alles Geld beziehungsweise dem Steuerzahler.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#807 von Atze , 20.11.2011 12:02

Das mit den Wohnflächengrößen bei H4-Empfänger ist wohl in jedem Bundesland etwas unterschiedlich. Und auch die Betriebskostenvorauszahlung scheint sehr unterschiedlich zu sein.

In Land Brandenburg, darf eine alleinstehende Mutter mit 5 Kindern einen Wohnraum bis 130 qm beanspruchen. Mal davon angesehen, dass es sowas kaum gibt, sind die Betriebskosten für so viel Wohnfläche eigentlich ein Witz. 95 € für Heizung und 120 € andere Betriebskosten. Das reicht bei solchen Wohnungsgrößen hinten und vorne nicht. Und wenn der H4 - Empfänger nicht selber zuzahlt, was kaum möglich ist, dann zahlt der Vermieter drauf.

Einzelpersonen können, wenn ich nicht irre, 43 qm beanspruchen und für jede weitere Person werden 23 qm Wohnfläche hinzugezogen, bis maximal 130 qm.
Bei einer Einzelperson betragen die Heizungskosten 50 € und die anderen Betriebskosten 65 € (glaube ich. Ich müßte da mal in unserer Buchhaltung nachfragen, die weiß das genauer) . Aber so ähnlich ist das.
Und wenn die Betriebskosten durch die Mieter überschritten werden, zahlt das Amt 1 x nach. Im kommenden Jahr bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

Ich sage immer (schrieb ich schon mal) Mieter und Vereinsmitglieder sind die in Deutschland best geschützen Menschen, was das Recht angeht.
Andererseits ist es völlig richtig, dass das Amt pünktlich zahlt und wenn man dann eine Hütte vermietet, die die Sache nicht wert ist, macht der Vermieter große Gewinne. Allerdings hat dann der Mieter auch die rechte der Mietminderung und die dann auch erheblich sein können. Deshalb ist der Vermieter auch immer gezwungen, jedenfalls wenn er auf sich und sein Geschäft hält, Mängel schnell zu beseitigen. (Mietminderungstabellen findet man im Net)

Was die Instandsetzung durch den Mieter angeht, da hat der Gesetztgeber auch so manch Urteil gefällt. Selbst verschuldete Mängel sind natürlich durch den Verursacher (hier der Mieter) selber zu tragen. Die Instandsetzungskosten dürfen jedoch 8 % der Jahresrohmiete nicht überschreiten. Nun vergleicht mal Euere Mietverträge, ob da diese Zahl rauskommt.

Kurzes Beispiel. Die Kaltmiete beträgt 700 € Nettokalt im Monat. Der Jahresrohertrag ist also 8.400,00 €. Dies mal 8 % macht 672 €. Mehr braucht der Mieter also an Eigenleistung zur Instandsetzung der Wohnung laut bGesetzt, im Jahr, nicht zu zahlen.

Gruß


Sir W. Churchill

"Eine der fröhlichsten Erfahrungen im Leben ist es, als Zielscheibe zu dienen, ohne getroffen zu werden."

 
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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#808 von reporter , 20.11.2011 12:05

Zitat von michaka13

Zitat
Da ein Sozialgericht in NRW beschied, jedem Einpersonenhaushalt eines Hartz IV Empfängers stehen 50 m² Wohnfläche zu, kann dort ein Pärchen was konsequent einen auf 'Wohngemeinschaft' macht, bei hinreichendem Stehvermögen durchaus machbar, sich eine 100 m² Wohnung vom Steuerzahler bezahlen lassen.


Nein, das kann das Pärchen nicht! Das Pärchen hat Anspruch auf eine Wohnung mit etwa 60-65 m² Wohnfläche.

Quelle: http://www.sozialticker.com/wohnflaeche


Gruß, micha




Wenn das Pärchen als eine "Bedarfsgemeinschaft" eingeordnet wird, hast du Recht.

Ist es aber eine "Wohngemeinschaft" bestehend aus zwei "Bedarfsgemeinschaften" trifft meine Bemerkung zu.

Formaljuristisch sind die Hürden hoch, eine "Bedarfsgemeinschaft" eines unverheirateten Pärchens nachzuweisen, es besteht zwar nach SGB eine "Regelvermutung" auf eine solche nach einem Jahr Zusammenleben, doch wenn das Pärchen auf dem Papier konsequent alles getrennt hält, in der gemeinsamen Küche bißchen designed und zwei Schlafzimmer vorhanden sind, bei einer 100 m² wohl machbar, und bei örtlichen Überprüfungen entsprechend geschickt gestaltet, wird der Nachweis einer Bedarfsgemeinschaft schwierig.

Letzlich kommt es dann darauf an, ob das Jobcenter im SG Verfahren bei dem Pärchen eine gegenseitige Verantwortung im Sinne einer eheähnlichen Gemeinschaft nachweist.


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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#809 von michaka13 , 20.11.2011 12:09

Das Wort "Wohngemeinschaft" hab ich in Deinem Beitrag doch glatt überlesen.

Es ist natürlich richtig, das ich die Bedarfsgemeinschaft meinte. Sorry, mein Fehler.


Gruß, micha

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RE: Die Ossis sind doch alle gleich

#810 von delta , 20.11.2011 12:21

Atze,
in manchen bereichen hast du durchaus recht, aber es gibt auch genügend Fälle wo die Stadt oder Gemeinde
in punko Energieverbrauch nachschießt, das heißt bei nachgewiesenen Mehrverbrauch unter bestimmten bedinungen
wie zum beispiel schlechte isolation des Gebäudes.
Nun gibt es aber auch/gab Sozialhilfe-empfänger die glaubten sie müssten in Kurzarm-hemd im Winter in der Wohnung rumlaufen
und drehten die Heizung auf vole pulle auf und wenn es zu warm wurde, wurde nicht die Heizung kleiner geschaltet sondern
die Fenster aufgerissen.
auf diese Art hat mancher Sozialhilfe empfänger sich am system Rächen wollen. das ist kein Witz, das ist bewiesen.
wie gesagt, meine Holde arbeitet in diesen bereich und weiß sehr wohl was getrieben wird............


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