Vielleicht wollte die Versicherung nur weiter die Versicherungsleistung des Versicherten kassieren und bei der fälligkeit der Versicherungssumme auf den verweis der kriminellen Handlung des Versicherungsnehmers hingewiesen hätte und die Summe nicht Ausbezahlen müssen. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe...
wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.
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