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Arbeits-Urteile.

#1 von delta , 07.11.2011 10:04

Frage:
Wäre dieses Urteil bei einen Deutschen Arbeitnehmer auch so erfolgt
und zwar zu dessen Vorteil.....ich kann mich nicht erinnern das dies
schon einmal möglich war.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Schwarzarbei...cle4664781.html


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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Arbeits-Urteile.

#2 von Smithie23 , 07.11.2011 10:54

Recht haben und Recht bekommen, sind in diesem Land 2 unterschiedliche Dinge.

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RE: Arbeits-Urteile.

#3 von joesachse , 07.11.2011 12:14

@delta:Mir stellt sich die Frage, ob Dein Erinnerungsvermögen ein Kriterium für die Richtigkeit einer Aussage sein könnte

Dieses Urteil entspricht der gängigen Rechtssprechung. Die letzten Gesetzesänderungen dazu sind 2004 erfolgt, hier ein Artikel von damals zu diesen Änderungen:
http://www.zdb.de/zdb.nsf/0/CF37D549F302...7E?openDocument


Das Leben ist viel zu kurz, um schlechten Wein zu trinken. (Goethe)

 
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RE: Arbeits-Urteile.

#4 von Kehrwoche , 07.11.2011 15:48

Ist völlig in Ordnung. Die BG wird sich das Geld schon wieder zurückholen vom AG.


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
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RE: Arbeits-Urteile.

#5 von Paule , 08.11.2011 12:24

Zitat von Kehrwoche
Ist völlig in Ordnung. Die BG wird sich das Geld schon wieder zurückholen vom AG.

DAS gefällt mir.

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