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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#16 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 20:49

Den kausalen Zusammenhang zur Fragestellung des Themas gibt es leider nicht ...


Neues Mietrecht zur Energiewende ? Kein Kausaler Zusammenhang ? Was meinst Du wohl worum es da geht ? Aber Ok nehme ich so zur Kenntnis.


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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#17 von andersdenker , 30.09.2012 21:00

Beschäftige Dich doch bitte mal intensiv mit der EnEV 2009 und der neueren EnEV 2012 ...

Es gibt Möglichkeiten, nichts machen zu müssen ....

Aber wenn jemand will.... dann würde er jetzt für 3 Monate das Mietminderungsrecht "untergraben" können .. und wenn ich ein paar gute Firmen am Start habe, sind die Maßnahmen komplett ohne Minderungen abgeschlossen und die Erhöhung kommt obendrauf ...

Ich hoffe, verständlich gewesen zu sein .....

---------------------------------------

BITTE: Wenn Du in einem Themenstrang wegen fehlender Kenntnisse von Zusammenhängen oder mangelnder persönlicher Involviertheit nichts beitragen kannst, dann schreib doch einfach nichts .... es würde vieles vereinfachen ...

2. BITTE: Wenn Dir jemand argumentativ aufzeigt, dass Deine Meinung im Bezug auf die Fragestellung des Themas nicht zielführend zur Beantwortung ist, akzeptiere es einfach ..... es würde vieles vereinfachen ...

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#18 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 21:12

Die Bundesregierung plant mit einem so genannten Mietrechtsänderungsgesetz
zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen. Mieterrechte sollen abgeschafft
und Kündigungsvorschriften eingeschränkt werden. Ziel der
Bundesregierung ist es, die energetische Modernisierungsquote im vermieteten
Gebäudebestand zu erhöhen. Außerdem sollWohnungsbetrügern
und Mietnomaden das Handwerk gelegt werden. Beide Ziele werden
aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit diesem Mietrechtsänderungsgesetz
verfehlt. Zitat Ende .

Jürgen , glaubst Du wirklich das es der Regierung Umweltschutz und Mietnomaden geht ? Es darf gelacht werden. Es geht wiedermal um Geld was der Staat dadurch einnimmt. Hinter dem "noblen Ziel des Umweltschutzes "lässt sich ja so schön jede Schandtat legitimieren. Deshalb mein Einwand.

Aber ist ok , ich halte mich da besser raus :-))


Gruss Gregor


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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#19 von michaka13 , 30.09.2012 21:16

Zitat
...also einige haben zum Glück verinnerlicht, dass nur aus intakten Immobilien nachhaltige Erträge zu erzielen sind.



Sehe ich genauso. Wir möchten zufriedene Mieter und einen Topzustand der Immobilie. Das hat nichts mit Menschenfreund zu tun. Aber zufriedene Mieter zahlen pünktlicher und es beschert uns als Vermietern weniger Scherereien in Form von (in meinen Augen) unnötigem Zeitaufwand und Gerichtsprozessen. Ist also eher Eigennutz, als Menschenfreundlichkeit.


Gruß, micha

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#20 von andersdenker , 30.09.2012 21:26

Micha , ich sehe es aus dreierlei Gesichtspunkten:

1. Als "Mitbewohner" einer Mieterin - bei uns wird aber bis zum Jahre 2016 am Haus nichts gemacht (Planwirtschaft )

2. Als "Miteigentümer" einer WEG - es sind keine diesbezüglichen Arbeiten geplant .. die aktuellen EnEV´s bringen keinen Handlungsbedarf

3. Als "Mitarbeiter" einer Hausverwaltung - verantwortlich für 5 Gebäude mit 180 WE - da ist nur der letzte Punkt in derzeit 3 Fällen (von denen ich aktuell 2 Fälle ohne Gericht lösen konnte) für mich interessant ..

Deshalb auch mein Hinweis, dass man nur zur KONKRETEN Fragestellung diskutieren sollte ....

PS: Seit der Übernahme der Tätigkeit haben einige Eigentümer recht viel Geld in ihre Wohnung investiert (investieren müssen) .. wenn man es RICHTIG und sachlich begründet, werden die meisten Arbeiten zur Ausführung bestätigt (ohne das mich die Finanzierungswege interessieren) ...

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#21 von Atze , 01.10.2012 13:23

Ich finde das Gesetz gut. Wen wunderts? Ich bin Vermieter.

Wenn man Gewinne zieht, aus vermieteten Immobilien, kann man eigentlich nur durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen, die steuerlichen Abgaben senken. Natürlich setzt das voraus, dass man soviel Gewinne erzielt, dass es steuerlich auch wirklich eine Belastung ist. Aber auch anders ist es ein zweischneidiges Schwert.

Wenn man z.B. die Miete zu gering ansetzt, also wesentlich unter dem ortsüblichen Mietspiegel, sofern einer vorhanden ist, was in vielen Städten des neuen Bundesländer noch gar nicht der Fall ist und erst recht nicht, wenn man Wohnimmobilien im ländlichen Umland vermietet, dann erkennen die Finanzämter, Modernisierungsmaßnahmen gar nicht an. Das weiß kaum einer aber es ist so. Das trifft ganz besonders dann zu, wenn man an Familienmitglieder vermietet.

Beispiel, ich habe unter anderem ein Sechsfamilienhaus zwischen Frankfurt an der Oder und Seelow - in Lebus - und habe dort erhebliche Sanierungen / Modernisierungen durchgeführt. Die Finanzierung ist so aufgebaut, dass ich mit Mietausfallwagnis, Kaufpreis plus Nebenkosten und Sanierungsaufwandskosten, die Immobilie bezahlt habe, wenn ich in Rente gehe. Damit liege ich bei einem Preis pro Quadratmeter Wohnfläche, von unter 4 €. Zu dem Haus gehören 4000 qm Land, ein Garagenkomplex für 4 Autos und sonstiger Nebengelass. Erst nach Zivilprozeß mußte das FA den Sanierungsaufwand anerkennen und ich kann ihn absetzen. Für vergleichbare Wohnungen, so die Interpretation des FA, kann man (eingedenk das jeder Mieter den Garten nutzen kann und sogar jeder Mieter 150 qm privaten Garten hat) über 6 € Nettokalt verlangen kann. Aber finde mal einen Mieter in Lebus, der für eine Wohnung von 73 qm - ca. 450 € kalt bezahlt. Dann kommen noch ca. 190 € an Betriebskosten (lt Betriebskostenordnung hinzu). Da liege ich bei 640 €. Das geht praktisch gar nicht.

Na ja. Sehr gut finde ich, dass man als Vermieter jetzt schneller kündigen kann. Auch da habe ich ein schönes Beispiel aus eigenem erleben.

In einem Dreifamilienhaus hatte ich eine ehemalige Gaststätte (179 qm) zur Wohnung mit Terrasse umgewidmet und ausgebaut. Vermietet haben wir an eine alleinstehende Mutter mit fünf Kindern. Der Vorvermieter dieser Frau, hat auf unsere Frage hin, wie denn die Mietzahlung erfolgte, wahrheitsgemäß geantwortet, dass die Miete immer pünktlich eingegangen ist. Kein Wunder, denn das Amt hat gezahlt. Aber was er uns verschwiegen hat ist, dass diese Frau über alle Verhältnisse hinaus, Wasser, Strom und Gas verbrauchte und die Wohnung in einem erbarmungswürdigen Zustand zurück gelassen hat. Das erfuhren wir erst, als wir ihre ehemaligen Nachbarn befragt haben.

Am Ende des Jahres, hätte sie 6000,00 € (in Worten - Euro Sechstausend 00/100) Betriebskostennachzahlung gehabt. Das Amt hat das nicht übernommen. Sie selber konnte in keiner Weise. Absetzen konnten wir diese Mehrzahlung auch nicht. Reiner Verlust für mich. Nun hatten wir "das Glück" dass man der Frau vier Kinder weg genommen hat und somit die Wohnung unterbelegt war. Im Mietvertrag standen die 179 qm sowieo nicht drin, weil die Wohnung von vornherein zu groß gewesen wäre. So konnten wir der Frau eine kleinere Wohnung besorgen und wissen, dass der neue Vermieter, ein Kommunaler, auch seine Probleme mit dieser Frau hat.
Wir mußten 3 Siebenkubikmeter Müllcontainer mit Klamotten und Dreck aus der Wohnung räumen und total neu malern und reparieren. Und das nach knapp zwei Jahren Mietzeit.
Das geht jetzt schneller und besser mit dem neuen Gesetz.

Gruß


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"Eine der fröhlichsten Erfahrungen im Leben ist es, als Zielscheibe zu dienen, ohne getroffen zu werden."

 
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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#22 von Techniker , 01.10.2012 15:27

Nur gut, dass ich solche Probleme bisher nicht kenne. Allerdings habe ich auch sehr geringe Mieten, weil die Nebnkosten recht hoch liegen. Und, wie Atze schon sagte, mehr lässt sich in diesem Umfeld kaum erzielen.


Du willst besser schiessen können als ein Cowboy und schneller laufen, als sein Pferd?
Herzlich willkommen bei den Aufklärern der NVA

 
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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#23 von Hansrudi , 01.10.2012 15:31

Da lassen sich ja nicht mal mehr Dörfer ( Liebon ) versteigern !

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