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Mietrechtänderungsgesetz

#1 von michaka13 , 30.09.2012 11:31

Ein schöner Name für ein neues Gesetz. Es soll gemäß dem Willen der Bundesregierung im ersten Quartal 2013 in Kraft treten. Aber wer hat eigentlich in den letzten Monaten verfolgt, was da diskutiert und beschlossen wurde? Wer weiß worum es im obengenannten Gesetz geht? Hier sind doch sicher jede Menge Mieter im OF unterwegs, die von den neuen gesetzlichen Regelungen betroffen sein könnten. Doch auch den ein oder anderen Vermieter gibt es hier ja auch. Wie ist deren Meinung?

Hier mal zwei Links:

http://nachrichten.rp-online.de/wirtscha...wende-1.3011915

http://mieterverein.webvanilla2.de/media...776.nderung.pdf

Ich bin beides. Mieter und Vermieter. Und ich bin in beiden "Funktionen" gegen dieses Gestz. Zum ersten die Sichtweise als Mieter. Sollten in der von mir gemieteten Wohnung umfangreiche Sanierungsarbeiten stattfinden, wird dies mit größter Sicherheit zu einer Einschränkung der Mietsache führen. Sei es durch Schmutz, Lärrm, durch Ausfall von Strom, Wasser oder Heizung. D.h. , auf begrenzte Zeit stellt der Vermieter nicht seine vertraglich vereinbarte Leistung uneingeschränkt zur Verfügung. Als Mieter soll ich jedoch meine Seite des Vertrages komplett erfüllen. Warum sollte ich als Mieter dies tun? Dabei wird jedoch nur die materielle Seite betrachtet. Der Verlust an Lebensqualität in diesem Zeitraum wird überhaupt nicht in die Betrachtungen einbezogen.

Durch die energetische Sanierung einer Immobilie, erhöht sich der Wert eben dieser. Diesen Mehrwert trägt allein der Mieter, dank der 11%-igen Umlage nach der Sanierung. Doch welchen Mehrwert erfährt der Mieter? Gerne wird hier das Argument gebracht, dafür spart der Mieter an Strom oder Heizung. Doch man möge sich mal das Beispiel im obigen Link des Mietervereins ansehen. Bei einer Investitionssumme von 20.000 € pro Wohneinheit, beträgt die monatliche Umlage/Erhöhung rund 180 €. Doch kann der Mieter tatsächlich an anderer Stelle, nämlich bei Heiz- Wasser oder Stromkosten, diese 180 € einsparen? Ich denke das ist für den Durchschnittsmieter nicht möglich. Damit ergibt sich für den Mieter eine Mehrbealastung, der Vermieter schöpft den Mehrwert ab. Und wenn der Vermieter nach rund 9 Jahren sämtliche Kosten vom Mieter erstattet bekommen hat (steuerliche Aspekte nicht berücksichtigt), was dann? Kann sich jeder selbst überlegen!

Nun meine Sicht als Vermieter. Ich habe zu unseren Mietern ein gutes Verhältnis. Mir ist das wichtig, das unsere Mieter zufrieden sind. Denn, das hat die Erfahrung gezeigt, zufriedene Mieter zahlen pünktlicher. Sie nerven nicht mit jeder Kleinigkeit, rennen nicht ständig zu Anwalt und Mieterverein. Dieses gute Verhältnis spart beiden Seiten Zeit, Geld und Nerven.

Wenn ich jetzt eine energetische Sanierung plane, ist mir bewußt, das unsere Mieter belastet werden. Während der Sanierungsphase durch Lärm, Schmutz etc. Nach der Sanierungsphase durch eine Erhöhung der Miete. Muß ich da als Vermieter noch Öl ins Feuer gießen und trotz eventuell massiver Beeinträchtigungen an der Lebensqualität der Mieter während der Bauarbeiten, die volle Miete verlangen und vielleicht sogar gerichtlich durchsetzen? Ich denke nicht, das ein solches Vorgehen notwendig und moralisch vertretbar ist. Ich würde das jedenfalls nicht so machen. Denn hier halte ich es als Vermieter genau so, wie vom Mieterverein beschrieben. Ich mache eine Investition von etlichen tausend Euro nicht davon abhängig, ob ein oder zwei Mieter während der Bauphase ihre Zahlungen um ein paar hundert Euro kürzen. Und erfahrungsgemäß sind es nur wenige, die auch wirklich kürzen. Und damit kann man auch als Vermieter leben.


Wie seht Ihr das? Habt ihr viellleicht schon selbst Erfahrungen mit diesen Dingen gemacht? Als Mieter oder Vermieter?


Schönen Sonntag,


Gruß, micha

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#2 von delta , 30.09.2012 11:49

Du bist ja ein richtiger Menschenfreund.......

Deine Einstellung klingt wohlwollend für den Mieter ob es so ist kann man als Mieter nur hoffen,
ob aber dem Finanzamt das Recht ist, wird sich zeigen. Angenommen....du würdest zu wenig Miete
einnehmen die relativ weit unter den ortsüblichen Mietspiegel liegt, steigt dir der Staat und Nieder
aufs Haupt. Schliesslich entgehen dem Fiskus mehr Steuereinnahmen.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#3 von michaka13 , 30.09.2012 11:54

@ delta, bitte äußere Dich zur Sache! Was haltet Ihr vom neuen Mietrechtänderungsgesetz? Welche Erfahrungen habt Ihr eventuell selbst schon in dieser Beziehung gemacht?

Wenn Du Dich zu Steuern, Finanzämtern u.ä. äußern möchtest, dann bitte in den entsprechenden Threads! Danke!


Gruß, micha

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#4 von delta , 30.09.2012 12:45

Wieso...zahlst du keine Steuern für deine Vermietungen......den auf deine Mietausfälle wirst du doch wohl nicht Verzichten wollen.
Die neuen Gesetze gehen auf jeden Fall zu lasten der schwächeren, weil der Staat dem Gewerbe Aufträge Zuschanzen will ob der
Bürger das zahlen will und kann, interessiert dem Staat nicht, den an den schulden des Bürgers verdient er mit. Der Staat ist eine
Hure und es ist Ihm gleich wer dafür zahlt, ob er das Geld hat oder nicht. Folglich sind deine Ausführungen zur Sache unerheblich, weil
die meißten Mieter keine Chance haben dem Kalkül des Staates zu entkommen. Dein persönliches Endfinden in der Sache nutzt der breiten
Mieterschicht nichts, sie wird zahlen müssen.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#5 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 12:52

noch nicht mal als Mieter , ebenso als Eigentümer siehe Energiepass , so nutzlos wie jedes zahnweh aber er spült Geld in die Kassen.


Wenn der Staat den Weg der Gerechtigkeit verlässt , wird ziviler ungehorsam zur Pflicht.

 
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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#6 von Pamina , 30.09.2012 14:25

Also michaka, vielen Dank, hatte jetzt richtig interessante Lektüre und somit ne harte Nuss zu knacken.
Das ist ja mal echt wieder der Versuch uns in die Pfanne zu hauen, denn gegen die Nr. mit dem Klimaschutz und der Umwelt, da hat der einzelne kleine Mieter ja absolut keine Chance.
Ich glaube, da kommt was ganz Übles auf uns zu.

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#7 von Hansrudi , 30.09.2012 15:16

Leute , kommt Zeit , kommt Rat und nichts wirs so heiß gegessen , wie es gekocht wird !

Wo sollen denn Mieter das Geld noch her nehmen ??? Dank unseren Gewerkschaften verdienen die meisten doch in den letzten Jahrzehnten fast das gleiche oder gar weniger. Also holen sie es sich über Wohngeld wieder rein , vom Staat .
Oder ein Vermieter saniert und hat am ende ein saniertes Haus , mit lauter leeren Wohnungen, weil sie zu teuer sind ! Diesen Zustand soll man ja schon heute in sanierten Altbauwohnungen im Osten haben .

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#8 von kalteschnauze , 30.09.2012 17:57

ob sich der wohnwert bei solchen "plasteverpackungen" der alten häuser verbessert, du heizkosten sparst wage ich zu bezweifeln. um keinen schimmel zu bekommen ,musst du selbst im kältesten winter die wohnung häufig (stoß)lüften, dann kannste wieder die heizung hochdrehen, damit die wohnung wieder warm wird, einzelne zimmer, die du wenig nutzt sollten auch mglst. nicht unbeheizt sein... dann kannst du nur hoffen, dass die baufirma dein haus auch ordentlich "verpackt" und keinen pfusch macht, keine kältebrücken hinterlässt, sonst auch schimmel durch bauliche mängel - das erkennt aber der vermieter häufig nicht an, der dann meint mieter lüfte "falsch"...wir haben in unserer wohnung an der am häuftigsten stoß belüfteten stelle ab und an schimmel im winter weil die dämmung da nicht fachgerecht angebracht wurde -
ich sehe das ganze nur als eine art wirtschaftliche ankurbelung der bauindustrie....

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#9 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 18:01

ist auch nichts anderes und die Banken haben wieder Zwangskreditnehmer. Kosten produzieren. Das Sage ich schon lang.


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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#10 von delta , 30.09.2012 18:07

Viele glauben, eine schicke schale mache das Haus zur luxsus -Hütte im Ökoland Deutschland.
Viele Häuser haben Keller, die unter aller Sau sind und wo die Feuchtigkeit in den Wänden
hoch kriecht, wo sie dann das modern anfangen.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#11 von michaka13 , 30.09.2012 19:39

Pamina schrieb:

Zitat
... denn gegen die Nr. mit dem Klimaschutz und der Umwelt, da hat der einzelne kleine Mieter ja absolut keine Chance.


Du hast recht. Es ist zu befürchten das Mieter, die vielleicht aus finanziellen Gründen eine energetische Sanierung ablehnen, an den Öko-Pranger gestellt werden. Ich bin grundsätzlich für Umwelt- und Klimaschutz. Sehe hier allerdings eine einseitige Belastung einer bestimmten Gruppe, nämlich des Mieters.

kalteschnauze schrieb:

Zitat
ob sich der wohnwert bei solchen "plasteverpackungen" der alten häuser verbessert, du heizkosten sparst wage ich zu bezweifeln.


Du sparst Heizkosten! Jedoch nicht in dem Ausmaß, um die 11%-ige Modernisierungsumlage auszugleichen. Wir wohnen in einem Haus, welches Super gedämmt ist und in Ökobauweise errichtet. Ca 75-80 qm², bis zu 4,65 m Deckenhöhe, Heizkosten um die 400 € jährlich. Eine Kollegin hat mich gebeten mal ihre Heizkostenabrechnung zu überprüfen. Ihre Wohnung hat 65 qm², laut Abrechnung fast 1.300 € Heizkosten im Jahr. Dämmung = Fehlanzeige. Zum Thema "plasteverpackungen" möchte ich anfügen, das es ausreichend ökologische Arten der Energiespar-Bauweise und Wärmedämmung gibt. Könnte jetzt als Maler ein seitenlanges "Plädoyer" darüber halten. Ist aber nicht das Thema des Threads.

Kolumbus schrieb:

Zitat
ist auch nichts anderes und die Banken haben wieder Zwangskreditnehmer.


Hat nichts mit dem Thema zu tun. Bitte Eröffnungsbeitrag lesen! Einen kausualen Zusammenhang zwischen der Belastung eines Mieters durch energetische Sanierungsmaßnahmen und "Zwangskrediten" (was auch immer das ist?) , sehe ich nicht! Wenn Du über ominöse "Zwangskredite" reden möchtest, eröffne bitte ein neues Thema über "Zwangskredite"! Vielen Dank.


Gruß, micha

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#12 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 20:24

Der kausale Zusammenhang ist sogar höchst adäquat Micha. Ein Eigentümer der vermieten will und seine Immobilie für den angeblichen Klimaschutz fit machen MUSS , der wird sich das Geld das er dafür benötigt ja wohl in den seltensten Fällen aus der Portokasse nehmen können oder ? Es wird ihn zwar keiner zwingen einen Kredit zu nehmen und doch wird er irgendwie gezwungen. Wenn das keinen Zusammenhang zum Thema bildet dann weiss auch auch nicht.

Grus Gregor


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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#13 von michaka13 , 30.09.2012 20:37

Zitat
Ein Eigentümer der vermieten will und seine Immobilie für den angeblichen Klimaschutz fit machen MUSS...



Hier in diesm Thema geht es um das MIETRECHTÄNDERUNGSGESETZ ! In diesem Gestz ist nicht die Rede davon , das eine energetische Sanierung erfolgen muß, es geht um die Folgen der energetischen Sanierung einer Immobilie! Siehe Links im Eröffnungsbeitrag.


Gruß, micha

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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#14 von Kolumbus 1492 , 30.09.2012 20:38

Sei mir nicht böse das ist doch " versteckt " dasselbe. Jedenfalls nach meiner unwesentlichen Meinung!


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RE: Mietrechtänderungsgesetz

#15 von andersdenker , 30.09.2012 20:41

Den kausalen Zusammenhang zur Fragestellung des Themas gibt es leider nicht ...

Ich halte die 3-monatige "Sperrfrist" für Mietminderungen für kompletten Käse - die "neuen" Bestimmungen gegen sogenannte Mietnomaden gehen auch voll an der Realität vorbei ....
wenn ich nach 2 oder 3 Monaten Mietrückstand die Fristlose schreibe, dann brauche ich eine Bestimmung, die den Gerichten zwingend vorschreibt, dass entsprechende Abläufe zur Rückübernahme des Eigentums beschleunigt zu unterstützen sind ...

Nach inoffiziellen Quellen (Erhebungen, die anonym und anonymisiert mal in "Fachartikeln" für Makler und Vermittler von Finanzdienstleistungen veröffentlicht wurden) sind über 75 % aller Juristen selbst "Grundbesitzer" und davon wiederum die Hälfte auch Vermieter ... aber eine Unterstützung auf dem Rechtsweg ist meistens Fehlanzeige ...

Wenn es in Deutschland so viele Nachteile für Vermieter hinsichtlich des Umgangs mit Mietschuldnern gibt, braucht sich auch niemand zu wundern, dass die Vermieter ungern investieren (also einige haben zum Glück verinnerlicht, dass nur aus intakten Immobilien nachhaltige Erträge zu erzielen sind) ...

Was ich für absolut kontraproduktiv halte, sind die Bestimmungen zur Mieterhöhung .. Diese Erhöhungen sollten dem Vermieter gestatten, in überschaubaren Zeiträumen höhere Erträge zu generieren.....

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