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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#61 von Björn , 09.11.2012 17:32

@ Buhli du solltest mal über ein Smartphone- oder eher Netzanbieterwechsel nachdenken, wenn deine damit verfassten Beiträge fast alle immer doppelt und dreifach kommen


Schandmaul: http://www.youtube.com/watch?v=Fy6XPewlQu4&feature=related

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#62 von delta , 09.11.2012 18:08

jenau soooo ises, aber man muss ja seinen Antisemitimushaß pflegen können und da ist jedes Mittel recht......auch ein Schornsteinfeger ist da willkommen.....


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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zuletzt bearbeitet 09.11.2012 | Top

RE: Verkauf von Arbeitskraft

#63 von Buhli , 09.11.2012 18:22

Björn, das liegt nicht am Anbieter. In manchen Häusern bin ich etwas und in manchen komplett abgeschirmt. Da kommt nach dem Senden eine Fehlermeldung, die sich dann nach dem wiederholten Senden als gespinne herausstellt.
Daneel, das haben Führungskräfte auch in der DDR getan. Nachdem sie einen Antrag auf Ausreise gestellt haben, also poltisch nicht mehr korrekt waren, konnten die sich auch einen neuen Arbeitsplatz suchen. Nur tiefer als zum Totengräber auf Kirchenfriedhöfen, konnten die nicht sinken. Meiner Meinung nach ist dieser politisch Motivierte Gerichtsspruch ein Schlag ins Gesicht derer, die schon mal sowas erlebt haben, und nun eines "besseren" belehrt werden, daß in sogenannten Demokratien oder Rechtsstaaten die selben Spielregeln für solche Handlungen gelten, wie in sogenannten Unrechtsstaaten oder Demokratien. Kehrwoches Fragen gehen ja auch in dies Richtung. Berechtigtermahßen.


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#64 von Daneel , 09.11.2012 18:30

Kehrwoches Fragen sind spekulativ, solange solch ein Fall nicht verhandelt wird, ist es müßig darüber zu spekulieren.

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#65 von altberlin ( gelöscht ) , 09.11.2012 18:30

Was stand nochmal im Art.3 GG ?

Zitat
Niemand darf wegen................................oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.



Ist das nun verbindlich oder Auslegungssache ?


---


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#66 von Daneel , 09.11.2012 18:34

Er kann es nicht für sich beanspruchen, wenn er gegen selbiges verstößt: "Das Vertrauen der Bürger in eine rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters wird erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten zu erkennen gibt, dass er die geltenden Gesetze und die Grundrechte von Mitbürgern – auch von ethischen oder religiösen Minderheiten – nicht uneingeschränkt und verlässlich achtet", urteilte der 8. Senat.

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#67 von Hansrudi , 09.11.2012 18:41

Sind wir nicht in einer Leistungsgesellschaft ?? Dann sollten wir die Menschen auch nach ihrer Arbeits-Leistung beurteilen !

Wie hätte sich denn die Sache verhalten , wenn es ein berühmter Arzt etc. gewesen wäre ??

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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#68 von altberlin ( gelöscht ) , 09.11.2012 18:48

Zitat von Daneel im Beitrag #66
Er kann es nicht.... ...... urteilte der 8. Senat.


Wenn die Richter mal immer so konsequent wären .
Geistige Angriffe von Deutschen auf Ausländer werden streng geahndet, körperliche Angriffe in umgekehrter Reihe wird meist
mit "schwerer Kindheit" oder "zerrüttetem Elternhaus" als Bagatelle abgetan.

Danneel, du magst dazu stehen, wie du willst, jeder hab nun mal seine eigene Meinung, jedenfalls sollte es so sein, aber die
Gerechtigkeit in diesem Lande treibt tolle Blüten.


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#69 von Daneel , 09.11.2012 19:02

Dann bringe doch einfach ein umgekehrtes Beispiel, dass wir das durchdiskutieren können, wo ein öffentlich beliehener ausländischer Bürger (ich glaube das gibt es nicht) also mit Migrationshintergrund seinen Posten behalten hat, meinetwegen auch als Bediensteter im öffentlich Dienst oder Beamter.

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#70 von Daneel , 09.11.2012 19:04

Zusätzlich finde ich die Aufregung übertrieben, er kann ja weiterhin als freier Schornsteinfegermeister weiterarbeiten, zumindestens ab 1.1.2013, dann kann er sich seine Kunden aussuchen und sie ihn.

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#71 von altberlin ( gelöscht ) , 09.11.2012 19:06

--------------------


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#72 von michaka13 , 09.11.2012 19:17

Buhli schrieb:

Zitat
Wenn politisch nicht korrekt, scheint Arbeitsplatzentzug, kein Privileg von "Unrechtsstaaten" zu sein. http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-865937.html



Der angesprochene Schornsteinfeger ist selbständig. Arbeitsplätze haben abhängig Beschäftigte, also Arbeitnehmer. Da der Schornsteinfeger keinen Arbeitsplatz hatte, konnte ihm auch keiner entzogen werden! Wie entzieht man einem Selbständigen den Arbeitsplatz? Der Mann kann weiter Kamine fegen, so viele er will. Nur nicht mehr im Auftrag der Kommune, des Landes usw.


@ Buhli, die Moderatoren haben mal wieder Deinen Müll in Form von Doppel- und Dreifachpostings entfernt. Laß beim Schreiben von Beiträgen die Finger mal etwas langsamer über die Tasten gleiten. Danke.



Gruß, micha


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#73 von Buhli , 09.11.2012 21:12

Michaka, Selbständige haben gar keinen Arbeitsplatz. Tolle weise Sprüche. Bezirsschornsteinfeger allerdings schon. Die sind ja, wie in diesem Falle recht deutlich zu erkennen ist, trotz der Selbständigkeit, abhängig beschäftigt. Bisher konnten die sich nämlich nicht ihr Klientel raussuchen. Das wurde den nämlich auch zugewiesen. Ab nächstes Jahr lass ich Deine Argumentation gelten. Er hat seinen Betreuungsbezirk aus politischen Gründen entzogen bekommen. Nichts anderes hat ihn vors Gericht getrieben. Ist Dir dieser Wortlaut lieber? Die Begründung erinnert immer so ans DDR Unrecht. Warum nur?
Schönen dank fürs Putzen.


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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#74 von joesachse , 09.11.2012 22:24

Udo Vetter im lawblog hat das Ganze aus Sicht eines Strafverteidigers beschrieben. Und ich kann das Urteil nachvollziehen.

Wenn der Mann wegen seiner NDP-Mitgliedschaft Probleme bekommen hätte, dann wäre ich der meinung wie andere hier auch: Solange die NPD eine zugelassene politische Partei ist, solange muss unsere Demokratie das aushalten und kann niemanden wegen der Mitgliedschaft in dieser Partei benachteiligen.

Wenn allerdings jemand den Mord aus rassistischen Gründen verherrlicht und als politisches Mittel gutheißt, dann ist die Grenze überschritten, denn dann mißachtet dieser Mensch die Grundrechte anderer. Hier das Zitat aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Durch seine jahrelange aktive Beteiligung an den "Totenehrungen" für die Mörder Walther Rathenaus in Saaleck habe der Kläger zum Ausdruck gebracht, dass für ihn selbst schwerste und zudem antisemitische Straftaten billigenswert und die Täter gar verehrungswürdig seien, sofern sie den von ihm für richtig gehaltenen Zielen dienten. Walther Rathenau sei in der Weimarer Republik wegen seines jüdischen Glaubens Ziel hasserfüllter antisemitischer Hetzkampagnen gewesen ("Knallt ab den Walther Rathenau, die gottverdammte Judensau!"), was dem Kläger bekannt sei. Zudem habe der Kläger mit der Kranzniederlegung die nationalsozialistische Wertung des Rathenau-Mordes übernommen, was auch in dem Kranzschleifenaufdruck zum Ausdruck gekommen sei, den die NS-Machthaber 1933 als Inschrift auf dem Grabstein verwendet hätten. Die Billigung der Ermordung eines Menschen u.a. wegen seines jüdischen Glaubens und die Ehrung der Mörder offenbare eine antisemitische und rassistische Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Wahrnehmung der Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von unmittelbarer Relevanz, wenn er etwa in Privathaushalten von Mitbürgern tätig werden solle. Dem komme erhöhte Bedeutung zu, weil die Eigentümer und Besitzer von Wohnungen verpflichtet seien, dem Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt zu ihren Wohnungen zu gestatten, und dem für ihren Bezirk zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht ausweichen könnten. Das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische und rechtsstaatliche Aufgabenwahrnehmung des Bezirksschornsteinfegermeisters werde erschüttert, wenn dieser durch außerberufliches Verhalten zu erkennen gebe, dass er die geltenden Gesetze und die Grundrechte von Mitbürgern - auch von ethnischen oder religiösen Minderheiten - nicht uneingeschränkt und verlässlich achte. Grundrechte des Klägers stünden dem Widerruf seiner Bestellung nicht entgegen.

Quelle: http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search...Container=14427

@Delta: Die eine Seite ist, dass jemand ein Gegner des herrschenden politischen Systems ist, damit müssen wir Leben, dies ist durch das Grundgesetz gedeckt. Aber wenn jemand die Ermordung von Menschen verherrlicht und als politischen Mittel begrüßt, dann ist dieser Mensch eine Gefahr für uns alle.


Jede Geschichte hat vier Seiten. Deine Seite, Ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist.(Bruce Sterling)

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#75 von Buhli , 10.11.2012 00:26

Joe, daß Perverse an dieser Republik ist doch, daß dieser Mensch mit dem selben Urteil, wäre es in der DDR gesprochen worden, heute als Held dastehen würde und mit Abfindungen überschüttet worden wäre. Er wäre doch in einem Unrechtsstaat mit seiner politischen Auffassung, verurteilt worden. Das macht doch den Unterschied. Nicht das Urteil als solches. Ich sehe da zweierlei Maß, mit dem da gemessen wird.


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