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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#76 von BesserWessi0815 , 10.11.2012 01:01

was hat denn nun die DDR mit dem Mord an Rathenau zu tun?

Die DDR war u.a. eine Folge, aber wohl nicht ursächlich daran beteiligt, Buhli.
(Folge i.S.v. Putsch/"Machtergreifung" der Nationalsozialisten und deren Schergen - ohne die hätte es weder die DDR, noch zuvor die Zerstörung ganzer Städte, die Vertreibung von Millionen Menschen, Hunger und Elend gegeben.)

Nicht die Juden waren das Unglück - sondern die Nationalsozialisten!

Und Nazis im staatlichen Auftrag hat wohl selbst die DDR nicht in die Häuser der Menschen geschickt. (zumindest nicht offiziell)

Jetzt mach's mal nicht schlimmer, als es war. Vielleicht überschätzt Du die Bedeutung der DDR auch nur?

Joesachse hat doch alles zu dem Thema geschrieben.
"Ich sehe da zweierlei Maß" - eines ist schon mehr als ausreichend.... jedes weitere kann schädlich sein,
wie auch ein zu tiefer Blick ins Weinglas....

Auf die Beantwortung der zwei Fragen Kehrwoches warte ich noch - insbesondere zur zweiten Frage!


niemand eine Idee - ich schon....


..."Der tut nix!"......"Der will nur spielen"... - Peng! -

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#77 von Buhli , 10.11.2012 10:01

B.W., es geht mir hier um die Behandlung der Rechtssprechung. Das Urteil wäre in der DDR sicher genau so ausgefallen. In meinen Augen auch zu Recht. Nur hat dieses eben einen politischen Hintergrund. Wie Urteile mit politischen Hintergrund, die in der DDR gefällt wurden und in der neuen BRD behandelt werden, dürfte auch Dir nicht entgangen sein.
Ist es einem Nazi etwa zuzumuten, einen Essenkehrer mit roter oder grüner Gesinnung, ins Haus zu lassen? In dem Urteil ging es ja um Zumutbarkeit. Geh mal in die Komentare der Urteilsbegründung und lies Dir die von den ehemals politisch Gefangenen durch. Die wissen nun wirklich wovon sie sprechen.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#78 von Daneel , 10.11.2012 11:14

Er wurde nicht wegen einer Gesinnung verurteilt, es ging darum, ob er hoheitliche Aufgaben übernehmen kann, oder ihm wie in diesem Fall diese ihm entzogen werden, wenn er öffentlich mit Mördern sympathisiert, welche Menschen auf Grund ihrer Religion umbringen.


 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#79 von delta , 10.11.2012 12:40

Hochheitliche Aufgaben................nur weil er anderen leute auf's Dach stieg....
Hatte Wulff und viele andere auch .
Mach dich nicht lächerlich.....


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#80 von Björn , 10.11.2012 12:55

@ delta was sind bei dir "Hochheitliche Aufgaben", sind die für größere Höhen?
Natürlich hat der Bezirksschornsteinfegermeister ganz offiziell hoheitliche Augaben wahrgenommen und wird dies auch in Zukunft in eingeschränkter Form tun!
Für dich sogar der Gesetzestext: > http://bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publik...de,rwb=true.pdf

Zitat
Das neue Recht stellt einen Kompromiss dar zwischen
den Forderungen der Europäischen Kommission
auf der einen und den Interessen des Schornstein -
fegerhandwerks auf der anderen Seite. Die Kommis -
sion hatte insbesondere beanstandet, dass die selbständige
Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks
auf nur einen Bezirksschornsteinfegermeister pro
Bezirk beschränkt war. Die Angehörigen des Schorn -
steinfegerhandwerks, das bisher gekennzeichnet war
durch ausschließlich hoheitliches Tätigwerden ohne
Wettbewerb, hatten demgegenüber bisher keine
Chance, sich auf einen Wettbewerb einzustellen, da
ihnen Nebentätigkeiten verboten waren.
Zusätzlich
musste das neue Recht die Auswirkungen auf die Zusatzversorgung
der Schornsteinfeger berücksichtigen.



Also paß auf, daß du dich stattdessen nicht wieder lächerlich machst


Schandmaul: http://www.youtube.com/watch?v=Fy6XPewlQu4&feature=related

 
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RE: Verkauf von Arbeitskraft

#81 von Kehrwoche , 10.11.2012 13:24

Warum wird sich hier aufgeregt. Es handelt sich doch um ein salomonisches Urteil. Ende 2012 ist Schluß mit dem unsinnigen Kehrmonopol.
Jetzt sind doch alle zufrieden. Der Staat hat sein Gesicht gewahrt und der Schornsteinfeger darf bald wieder seinem Beruf nachgehen und nach Feierabend Tote ehren.

Der Präsident der Handwerkskammer Halle sagte:

"Ein generelles Verbot, als Schornsteinfeger zu arbeiten, gebe es für den Mann aus Laucha mit dem Leipziger Urteil aber nicht. Er habe einen Meisterbrief als Schornsteinfeger, dieser könne ihm nicht aberkannt werden, und damit könne er (Anm.: ab 2013) als freier Schornsteinfeger weiter seinem Beruf nachgehen..."

Das er seit 2004(!) als Vorsitzender der NPD-Fraktion im Stadtrat von Laucha sowie im Kreistag des Burgenlandkreises
sitzt, zeigt, daß dort viele Menschen mit der NPD symathisieren. Wahrscheinlich wird er ab 2013 mehr Kunden haben als vorher.

http://www.abendblatt.de/politik/article...Kehrbezirk.html


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