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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#16 von sandmann , 22.03.2013 11:08

Ich glaube es gibt kein Land in der Welt, wo soviel Aufwand um die Versorgung von Langzeitarbeitslosen betrieben wird. Die gesellschaftlichen Kosten sind gigantisch. Es ist ja nicht nur die Aufblähung des Justizapparats, der auch durch die risikolose Gratis-Klagemöglichkeit befördert wird, denn wenn die Hälfte der Klagen jedenfalls teilweise erfolgreich ist, ist die andere Hälfte eben nicht erfolgreich.

Berücksichtigt man weiter, daß der größte Teil des Klageaufkommens garnicht die Regelsätze, sondern die 'Kosten der Unterkunft' betrifft, so ist die Ursache für die Klagefülle darin zu suchen, daß sich der Gesetzgeber einen schlanken Fuß macht und die 'Jobcenter', die eigentlich Sozialämter heißen müßten, mit rechtlich unbestimmten Regelungen im Spagat zwischen dem sehr auslegungsfähigen Gesetzestext und den zahlungsunfähigen Kommunen, die die Miete bezahlen müssen, im Regen stehen läßt.

Da beschließen Obergerichte fantasiereiche 'Schlüssige Konzepte', die erforderlich seien, um die 'Kosten der Unterkunft' festlegen, und keine Kommune kann diese Konzepte wegen ihrer Realitätsferne umsetzen.

Da kaspert die H4 Hauptstadt jahrelang an so einem 'Konzept' und die schlauen Gerichte befinden, auch dieses neue Konzept sei nicht 'schlüssig' und es werden wieder Gerichtsinstanzen bis zum Bundesverfassungsgericht bemüht.


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#17 von Buhli , 22.03.2013 11:43

Mutterheimat, die Sendung hab ich gesehen. Die kleinen Beträge sind ja nichr unbedingt daaas Problem. Für mich sieht es aus, als würde Methode dahinter stecken, wenn sich rausstellt, daß mindestens 50% der beklagten Fälle wegen falscher Berechnung berechtigt sind. Da fehlen aber noch die, die nicht klagen.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#18 von sandmann , 22.03.2013 17:42

Irgendwie habe ich das Gefühl, daß insbesondere in Berlin und den anderen hoch verschuldeten und klammen Kommunen das ganze Sozialversorgungssystem vor die Wand fährt.

In Berlin läßt sich etwa ein Fünftel der arbeitsfähigen Bevölkerung die Wohnung von der Öffentlichen Sozialfürsorge und damit von der Kommune bezahlen. Wenn nun Bayern und Hessen durch ihre Länderfinanzausgleichsklage Berlin den Hahn abdrehen, gibt es Verhältnisse wie in Zypern. Die Hälfte des Berliner Haushaltes kommt vom Länderfinanzausgleich. Größenordnungsmäßig absorbiert Berlin allein etwa den jetzigen bayrischen Anteil für den gesamten Bund zum Länderfinanzausgleich. Der Berliner So­zi­al­se­na­tor Czaja hat die Be­hör­den an­ge­wie­sen, die vom Ge­richt als un­zu­rei­chend be­wer­te­te WAV (Berliner Wohnaufwendungsverordnung) trotz­dem wei­ter an­zu­wen­den, und hofft, daß das Urteil nicht rechtskräftig wird und das Landessozialgericht die Sache anders sieht.


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#19 von mutterheimat , 22.03.2013 18:09

In Minge ist das doch nicht viel anders. Insbesondere, aber eben nicht nur, bei den Hüllgülly Haushalten aus der Gegend unterhalb der Gegend der bulgarischen Stadt Nessebar, welche nach Minge ausgewandert sind und die Mieten dort nicht bezahlen können. Dazu gibt es einen neuen Beitrag in der Abteilung Ausländerproblematik von mir (wie Australien das bereits gesetzlich handhabt und England dem Beispiel nun hinter rennt). Was glaubt man eigentlich, warum es so ein Problem gibt. Es werden Leute in´s Land geholt, welche ihre Finger und Zehen nicht abzählen können. Das Sozialgesetzbuch ist denen aber bereits vorher bekannt. Es wird immer mehr, von Leuten die wirklich nichts für ihre Situation können, ins Klo gegriffen, (wie kalteschnauze richtig bemerkt hat). Die Sozialgesetzgebung von 1990 war schon noch als solche zu bezeichnen. Wie bezeichnet man sie heute. Hartz4 dürfte bald nicht mehr ausreichend sein. Wenn eine besondere Untersuchung (Arzt) ansteht, so ist zu bezahlen (habe ich zu spüren bekommen, 10 Euro für eine genaue Stuhluntersuchung). Medikamente bedürfen einer Zuzahlung und so geht es weiter. Es ist doch nur noch zum .


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#20 von Daneel , 22.03.2013 18:35

Zitat von sandmann im Beitrag #16
Ich glaube es gibt kein Land in der Welt, ...

Zitat von sandmann im Beitrag #18
Irgendwie habe ich das Gefühl, daß

Wie wäre es mit sachlichen Argumenten, was du glaubst und fühlst, führt zu keiner sinnvollen Diskussion.

 
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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#21 von sandmann , 22.03.2013 22:37

Zitat von Daneel im Beitrag #20

Wie wäre es mit sachlichen Argumenten, was du glaubst und fühlst, führt zu keiner sinnvollen Diskussion.



Natürlich gibt es große Unwägbarkeiten in der ganzen Sozialversorgungsdiskussion. Die Chefin der Berliner Sozialgerichte, Frau Schudoma, erklärte noch Anfang des Jahres

Zitat
Vor einem Jahr bat ich den Senat deshalb an dieser Stelle, Klarheit zu schaffen. Heute kann ich sagen: Mein Rufen ist gehört worden. Der Senat hat seine Hausaufgaben gemacht. Mit der neuen Verordnung zu den Wohnaufwendungen liegt seit Mai 2012 eine Regelung vor, die die Festsetzung der Höchstmieten auf eine neue Grundlage gestellt hat. Das macht sich hoffentlich bald auch in sinkenden Klagezahlen bemerkbar.



http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte...700.380046.html

Inzwischen hat ein Richter ihres Sozialgerichts die von hier hochgelobte Verordnung als rechtswidrig erklärt.

Wenn du keine Ahnung von der komplizierten Materie hast, solltest du dich besser zurückhalten statt hier 'rumzupalavern.


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#22 von Daneel , 23.03.2013 00:25

Du wirfst anderen Ahnungslosogkeit vor weil du statt Argumenten nur Glaube und Gefühle bietest, was fürn Schwachsinn ist das denn? Ich habe nauch ein Gefühl, nämlich das du ein Gegner der sozialen komponenten der Marktwirtschaft bist, und damit rassistisch gegen Verlierer dieser Gesellschaft argumentierst, während du nach oben ein Speichellecker bist. Man du bist die ärmste Wurst unterm Sonnenschein!

 
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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#23 von kalteschnauze , 23.03.2013 08:38

bloss was wird getan, damit die hartz iv bezieher wieder nen anständigen job haben, bei der auch wieder steuergelder in die kasse zurückfliessen lässt? wenig. du wirst oft in den niedriglohnbereich gepresst "hauptsache arbeit", verlierst dadurch entgültig deinen berufsstatus, musst sinnlose "bildungsmaßnahmen" mitmachen, die auch wieder kosten. hilfe zur selbsthilfe gibts eigentlich gar nicht, sprich selbständigkeit. manche haben sicher tolle ideen, die auch geld bringen könnten, bloss die hürden sind verdammt hoch, ne eigne firma aufzuziehen, angefangen von patententwicklung fast unbezahlbar als hartzer, über horrende krankenkassenbeiträge, mehr kosten für nen simples geschäftskonto, zwangsabgaben für behörden wie die ihk...sicher auch unterstützung in buchhaltung und durchblick durch den paragraphendschungel.. weiss nicht wer sagt er macht sich selbständig trotz hatz iv, dem sollten doch mal mehr türen geöffnet werden - solche leute wagen immerhin mehr, wie der beamte der hinterm schreibtisch hockt und die leute noch schickaniert. es wird alles mgl. subventioniert, aber leute die wagnisse eingehen, evt. mal der gesellschaft mehr zurückgeben können, als sie bisher kosten, da schauts mager aus.

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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#24 von sandmann , 23.03.2013 09:54

Zitat von mutterheimat im Beitrag #19
Was glaubt man eigentlich, warum es so ein Problem gibt. Es werden Leute in´s Land geholt, welche ihre Finger und Zehen nicht abzählen können.


Ich meine, Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen. Allerdings kommen die Falschen. Die Richtigen machen inzwischen einen Bogen um Deutschland. Es gibt nur wenige Politiker, die dies thematisieren, weil sie befürchten, sofort in die Rechte Ecke gestellt zu werden. Der Zeitgeist in Deutschland paart sich mit entsetzlicher Dummheit.

Es gibt wenige Ausnahmen, die sind dann ehemalige aktive Politiker oder Professoren. Der ehemalige niedersächsische Innenminister Schünemann hat festgestellt, daß seit etlichen Jahren die Zuwanderung nur noch in die Sozialsysteme geht. In Berlin arbeitet nach Angaben des durchaus angesehenen Tagesspiegels rein statistisch niemand der aus dem Libanon zugewandert ist, Im Gegenteil, es gibt dort mehr Leute die von Sozialgeld leben, als überhaupt offiziell in den Ordnungsämtern gemeldet sind. Wird wohl noch ein Teil in Arabien mit versorgt. So ähnlich wie die türkische Verwandschaft in der Türkei noch vom hiesigen Krankenkassenbeitragszahler mit versorgt wird.


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#25 von nüscht , 23.03.2013 09:59

Zitat von mutterheimat im Beitrag #19
Was glaubt man eigentlich, warum es so ein Problem gibt. Es werden Leute in´s Land geholt, welche ihre Finger und Zehen nicht abzählen können.


Und es gibt in diesem Land leider welche, die andere Menschen abstempeln, daß
sie nicht zählen können, aber selbst nicht schreiben können.
Das Deppenapostroph gibts in der deutschen Sprache nicht.


Die Geschichte lehrt die Menschen,
daß die Geschichte die Menschen nichts lehrt.

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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#26 von mutterheimat , 23.03.2013 10:12

Zitat von nüscht im Beitrag #25
Zitat von mutterheimat im Beitrag #19
Was glaubt man eigentlich, warum es so ein Problem gibt. Es werden Leute in´s Land geholt, welche ihre Finger und Zehen nicht abzählen können.


Und es gibt in diesem Land leider welche, die andere Menschen abstempeln, daß
sie nicht zählen können, aber selbst nicht schreiben können.
Das Deppenapostroph gibts in der deutschen Sprache nicht.





http://www.duden.de/sprachwissen/rechtsc...egeln/apostroph, Regel Nr.14 letzten Satz ansehen. Ist fast mit meinem Apostroph identisch. Man kann ihn setzen, ist aber keine Pflicht! Kannst du nicht wissen, macht nichts. Man lernt nie aus, insbesondere nach der alten Rechtschreibung (zu DDR Zeiten gelernt und bei der sächsischen Zeitung mehr als reichlich angewendet, keine Korrektur war notwendig) nicht. Dies bleibt mein einziger Kommentar unter diesem Strang dazu, da er nicht zur Überschrift gehört. Weitere diesbezügliche Beiträge lasse ich entfernen.


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#27 von mutterheimat , 28.04.2013 14:54

Wenn ich darüber nachdenke, was 1990 (in DM) ein Zahnersatz gekostet (inklusive Krankenkassenbeitrag für dieses Problem) hat und mir die Preise heute anschaue (inklusive Krankenkassenzahlung) so fehlen mir echt die Worte. Es wird also darauf hinauslaufen, den Zahnersatz im Ausland machen zu lassen (z.B. Ungarn, Ukraine, Bulgarien). Denn in Deutschland dürfte es ich als unbezahlbar heraus stellen. Aber wir werden doch immer besser, oder täusche ich mich da?


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RE: Sozialgesetzgebung 1990 und heute, welche war/ist besser?

#28 von Ilrak , 28.04.2013 15:50

Da greift die Verpflichtung zur Eigenverantwortung :

Zähne putzen !

( Oder private Zusatzversicherung )


Vorbeugen ist besser als nach hinten fallen.

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