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fahrtkosten zum arbeitsamt absetzbar steuererklärung

#1 von kalteschnauze , 05.05.2013 11:05

puh, da ich in der sippschaft für steuererklärungen zuständig bin, aber in dem punkt null erfahrung habe.... mal ne frage.
kann man, wenn man ein paar monate arbeitssuchend war, die fahrtkosten zur arbeitsagentur steuerlich geltend machen? einmal musst du ja dort persönlich erscheinen, um dich arbeitssuchend zu melden, dann meist nochmal um alle unterlagen vollständig abzugeben, also selbst bei kurzer arbeitslosigkeit mindestens 2 fahrten. das amt liegt bei uns ca. 30 km weg, also fahrtmässig nicht unbedingt ums eck. zählt da hin und rückweg als fahrt, welche pauschale kann man pro gefahrenden km ansetzen (30 cent?!). die 100 euronen pauschbetrag werden überschritten, daher bin ich am "sammeln", alles was man in anl. n anseten kann. danke für alle antworten.

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RE: fahrtkosten zum arbeitsamt absetzbar steuererklärung

#2 von Kehrwoche , 05.05.2013 14:27

Wenn die Arge dich einläd, hast du einen Rechtsanspruch auf Fahrkostenerstattung. Man muß es nur beantragen. Also lautet die Antwort "nein".
Aber warum so zimperlich? Du kannst alles angeben, notfalls wird es wieder gestrichen. Manch einer hat schon die Grabpflege seiner Oma erstattet bekommen.


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RE: fahrtkosten zum arbeitsamt absetzbar steuererklärung

#3 von delta , 06.05.2013 10:11

Richtig....du kannst reinschreiben was du willst, ob du das erstattet bekommst ist eine andere Sache, in diesen Fall muß aber der Steuerbeamte schon Blind sein, wenn er dir das zweimal erstattet
wie Kehrwoche es beschreibt. Der erste Weg ist die Arge.....


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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