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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#16 von Buhli , 28.01.2015 07:32

Schade, dass es solche unsinnige Gesetze nicht im sog. Unrechtsstaat gab. Somit wären sie uns heute erspart geblieben. SED Relikte gilt es ja zu delegitimieren.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#17 von ElRolfo , 28.01.2015 10:25

Ja, schade daß es in der DDR keine Vorratsdatenspeicherung gab. Obwohl ... alles was im Sinne der Bundesregierung liegt ist letztendlich auch durchaus aus SED-Erbe gut weiter zu verwenden. Beispiel gefällig? Unsere Kanzlerin war zu Kohl-Zeiten mal Umweltministerin (falls das in Vergessenheit geraten ist). Der Unrechtsstaat betrieb in Morsleben ein Atommüllendlager, welches nach BRD-Recht in keinster Weise genehmigungsfähig gewesen wäre und dessen Betriebssicherheit absolut untragbar war. So wurden dort z.B. radioaktive Flüssigkeiten auf Filterasche einfach verregnet (obwohl: wenn wir an die Asse denken oder an den Schacht Konrad hat man im Westen ähnlich gewütet). Wie dem auch sei, nach der Wiedervereinigung wurde dieses kriminelle Atommüllendlager natürlich sofort geschlossen da es nicht den Umwelt- und Betriebsbedingungen des neuen Gesamtdeutschland entsprach. Dummerweise platzten schon damals die Zwischenlager der Atomkraftwerksbetreiber in den gebrauchten Bundesländern aus allen Nähten und es musste dringend ein neues Lager her. Was psssierte? Angie ließ dieses Endlager in Morsleben wieder öffnen. Die Lagerkapazitäten dieses Endlagers waren zu DDR-Zeiten zu ca. 10% ausgeschöpft. Innerhalb kürzester Zeit wurde es komplett mit Atommüll aus der West-Seite vollgestopft. Proteste der Bevölkerung wurden zurückgewiesen: das Lager wäre ja zu DDR-Zeiten genehmigt worden, weshalb man es nun doch weiterbetreiben könnte. Frau Alternativlos sorgte auch noch dafür daß es länger genutzt wurde als zu DDR-Zeiten genehmigt!

Man sieht also: wenns der Regierung, ihren Lobbyisten oder der Wirtschaft gut in den Plan paßt, ist DDR-Unrecht durchaus eine feine Sache und wird gerne übernommen. Quasi "alternativlos"

Die Kosten der Sanierung dieser Müllkippe werden dem Steuerzahler als "vereinigungsbedingte Ausgaben" aufgeladen ...

Für Interessenten hier ein Artikel des Spiegel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-61366517.html


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#18 von Gogelmosch , 28.01.2015 12:53

Ein kurioses deutsches Gesetz zur Eheschließung: Nach § 1314 II BGB: Ist eine Ehe
nicht gültig, wenn:
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewußtlosigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine
Eheschließung handelt.
Und ein wirklicher Knaller der skurrilen und lustigen Gesetzeswelt Deutschlands:
Nach StGB §328 Absatz 2.3 heißt es: Wer eine nukleare Explosion verursacht, muss
mit einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.
Nach § 26 Landesreisekostengesetz NRW: "Wenn ein Beamter während der Dienstreise
stirbt, so ist die Dienstreise beendet."
Der Radfahrer muß das Brennen des Schlußlichts während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können. [Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung vom 24.08.1953, §67, Abs.3]
Wer als Deutscher Staatsbürger-in Deutschland- einen Handwerksbetrieb gründen möchte, braucht hierfür einen Meisterbrief. Wer aber als EU-Ausländer-in Deutschland- einen Handwerksbetrieb gründen will, braucht keinen! Dass wird durch das EU-Harmonisierungsgesetz geregelt.
§ 14 I 2 BundeswaldG:
Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet
§ 1301 Rückgabe der Geschenke
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Im Zweifel ist anzunehmen, dass die Rückforderung ausgeschlossen sein soll, wenn das Verlöbnis durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst wird.

Gehts noch?


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#19 von ElRolfo , 28.01.2015 16:11

Es gibt auch andere lustige Eigenheiten. Die deutsche Wirtschaft jammert ja seit Jahren daß ein Fachkräftemangel herrschen würde. Nun ja, ein paar Millionen gut ausgebildete Frauen würden ja oft gerne arbeiten ... aber man hat sie im Haushalt abgestellt ... und diese prähistorische Einstellung schlägt sich im Scheidungs- und Familiengesetz nieder. Angenommen du wirst geschieden und deine (Ex)Frau hat während der Zeit in der die Kinder klein waren immer voll gearbeitet und Rentenbeiträge eingezahlt - wird das trotzdem so berechnet als wäre sie zu Hause geblieben und hätte die Mindestbeiträge über die Sozialkasse eingezahlt. Selbst wenn deine Ex das Mehrfache deines Einkommens hatte und wesentlich höhere Beiträge in die Rentenkasse einzahlte - es spielt keine Rolle. Die Kindererziehungszeiten werden nur als Mindesbeiträge berechnet. Das führt dann kurioserweise dazu daß du im Rahmen des Rentenversorgungsausgleichs von deiner mageren Rente was an deine damals gutverdienende Exe abgeben mußt - obwohl die mehr Geld verdient hatte als du. Dem Gesetzgeber ist noch nicht der Gedanke gekommen daß Frauen trotz Kindern arbeiten könnten ...


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#20 von delta , 02.02.2015 09:15

Ich tu es mal hier rein....
Heute gelesen....Einbruchsopfer Filmt Täter und stellt das Foto bei Facebook ein da die Polizei bisher den Täter nicht ermitteln konnte......
Laut Gesetz nicht ganz legal....weil angeblich Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
wie seht Ihr dass...
Vorweg....ich täte den Täter auch auf diese Art bloßstellen....die Aufklärungsquote ist relativ gering.....


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#21 von Gogelmosch , 02.02.2015 17:01

delta, das ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verstößt du gegen das
Persönlichkeitsrecht, andrerseits hilfst du aber auch der Polizei und Behörden.
Ich persönlich würde Fotos nicht veröffentlichen. Ein windiger Winkeladvokat und
Rechtsverdreher kann dir daraus einen Strick drehen und dich zur Kasse bitten.
Du kannst das(die) Fotos nur der Polizei übergeben und was die daraus machen,
dürfte dir dann egal sein.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#22 von delta , 02.02.2015 17:07

In den geschilderten Fall ist die Polizei offensichtlich nicht fündig geworden und in dieser Gegend sind mehrere
Einbrüche erfolgt...von mir ein Freund ist auch Opfer geworden...die Versicherung hat das Fenster ersetzt...
alles andere war futsch....die Täter kamen aus dem Ausland...sie wurden zufällig gefasst mit teilweiser-Beute....
Aber nochmals....ich persönlich würde das Risiko eingehen, das ich einen Anwalt am Halse hätte wenn der
Hühnerdieb bei mir einsteigen würde.....für mich gilt immer noch Opferschutz vor Täterschutz.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#23 von Gogelmosch , 02.02.2015 17:33

Hier hilft evtl. der Notwehrparagraph, sofern Du ihn beim Klauen erwischst und
ihn eine geballte Ladung Finger reindrückst. Haut der ab und Du pfefferst ihn
eine gußeiserne Pfanne hinterher und er wird dabei verletzt, haste schlechte
Karten. Da kannste nur auf eine Affekthandlung reiten, aber ob Dir das jemand
abnimmt? Am Besten die Bude so gut wie möglich abdichten, so das dieses
Lumpengesindel gar nicht erst reinkommt.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#24 von delta , 02.02.2015 17:48

Das hab ich...Fenster/Türen aushebeln ist bei mir nicht möglich...sie müssten den ganzen Fensterstock raushauen.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#25 von Weinböhlaer , 02.02.2015 21:38

Zitat von Gogelmosch im Beitrag #21
delta, das ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits verstößt du gegen das
Persönlichkeitsrecht, andrerseits hilfst du aber auch der Polizei und Behörden.
Ich persönlich würde Fotos nicht veröffentlichen. Ein windiger Winkeladvokat und
Rechtsverdreher kann dir daraus einen Strick drehen und dich zur Kasse bitten.

Du kannst das(die) Fotos nur der Polizei übergeben und was die daraus machen,
dürfte dir dann egal sein.


Aber nicht wenn Du diese Fotos nur auf Deinem Grundstück gemacht hast.


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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#26 von Larissaj , 21.10.2017 21:41

Ist nicht legal, außer wenn man es halt zuhause hat :d..macht zwar keinen Sinn aber gut.
Vieles ist sinnlos wenn es darum geht. Ich selber habe mir ein Katana https://www.schwertshop.de/samurai-schwe...ana-kaufen.html gekauft und darf es auch nur zuhause aufbewahren..hängt ja als Deko an meiner Wand :d
Aber gut.. ich wollte es gerne mitnehmen auf ne Safari aber war wohl nichts..

Ich glaube da muss man einfach auch mal schauen, dass man sich eins kauft welches legal ist..ob es da eins gibt ? :d

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RE: Legal ein Pfefferspray haben???

#27 von Locke , 30.10.2017 09:20

Zitat von delta im Beitrag #20
Ich tu es mal hier rein....
Heute gelesen....Einbruchsopfer Filmt Täter und stellt das Foto bei Facebook ein da die Polizei bisher den Täter nicht ermitteln konnte......
Laut Gesetz nicht ganz legal....weil angeblich Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
wie seht Ihr dass...
Vorweg....ich täte den Täter auch auf diese Art bloßstellen....die Aufklärungsquote ist relativ gering.....


Ich glaube da ist wieder der vorher beschriebene Täterschutz an 1. Stelle und dann wieder erst die möglichen Opfer

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