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Recht und Wahnsinn

#1 von delta , 22.09.2013 16:38

Der Fall Mollath schlug große Wellen und zeigt auf das all zu vieles in diesen Land nicht rechtens läuft,
auch wenn behauptet wird das alles seine Ordnung hat.....
Nennt man Dinge beim Namen wird man sogleich als Nazi Abgestempelt weil es dem Mainstream nicht gefällt
und da ist sich der kleine Konrintenkacker scheinbar einig mit den Machern dieser Republik, nur merkt der
Korintenkacker nicht, das er an der Nase herum geführt wird......
da an andere Stelle wieder mal ein thread geschlossen wurde, weil gewisse Leute noch immer nicht mit der
Wahrheit umgehen können, will ich hier mal ein anders Beispiel bringen.....
In meiner Nachbarschaft lebt ein 57 Jähriger Mann der zeit seines Lebens trotz seiner Behinderung von
anerkannten 100 % prozent um seine persönliche rechte beschnitten wird......aber nur in dem Bereich wo es
für Dritte von nutzen ist......
trotz seiner Behinderung die in geistiger Form sich äußert geht er also Arbeiten ( Bauhelfer ), er versorgt
sich selber, lebt im eigenen sehr alten Haus aber sehr sauber gehalten und pflegt sich auch ordentlich.....
das heißt immer gewaschen, ein sauberes Hemd, eine saubere Hose...... in Arbeitskleidung nur wenn er Arbeitet.
Seine 100% sind also für mich keine 100%, sie sind dem System nur dienlich für gewisse Dinge.....Er kann in
gewissen Umfang rechnen und schreiben.
Sein Anwesen ist nicht nur Haus, sondern wie man in Bayern oder Österreich sagt " ein Sacherl " also ein
kleiner Bauernhof, der schon lange nicht mehr betrieben wird...so um die 35.40 Jahre.
Seine Eltern die auch nicht über besondere schulische Leistungen verfügten, verstarben früh und hinterließen
ihren einzigen Sohn also das kleine Anwesen.
Niemand aus der entfernten Verwandtschaft wollte die Vormundschaft übernehmen, also wurde jemand vom Gericht
bestellt.....darüber ist der junge Mann also 57 Jahre alt geworden......das also ist Jahrzehnte her.....
in der Zwischenzeit hätten viele Zeitgenossen sich gerne für ein Apel und Ei sein Anwesen unter den
Nagel gerissen, auch ein Bürgermeister war dabei...weil der wusste das in naher Zukunft ein teil davon Autobahn
wurde...... nun zur aktueller Sache.....der Vormund der immer alles gelenkt hatte, auch das finanzielle...hat
in der Zwischenzeit seine Vormundschaft abgetreten aus Altersgründen.....
was mich persönlich an dieser Sache jetzt irritiert ist folgendes..,... Der/Sie neue Vormund hat sich noch immer
nicht persönlich vorgestellt, er kann weder über sein Konto verfügen noch kann er Einsicht nehmen, auch nicht
über sein Tatsächliches vermögen kann er nichts aussagen, weil man Ihm keine Auskunft gibt.
Übrigens: Das Autobahnteilstück wurde tatsächlich verkauft.....aber über die welche Summe weiß er nicht wirklich Bescheid...
Außerdem versucht man man Ihm jetzt in ein Pflegeheim zu bringen, weil er bald in Rente gehen soll.
der Clou an der Sache...er ist nicht als geschäftstüchtig eingestuft, aber er darf Wählen gehen........

Mollath läßt grüßen......


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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zuletzt bearbeitet 22.09.2013 | Top

RE: Recht und Wahnsinn

#2 von joesachse , 22.09.2013 22:31

delta, was sollen wir hier dazu diskutieren?? Keiner (wahrscheinlich auch Du nicht) kennt die Fakten. Wir kennen auch die handelnden Personen nicht. Es ist alles sehr verworren aus meiner Sicht, was Du hier schreibst, Was also soll irgendjemand hier dazu schreiben, außer haltlosen Spekulationen und Verschwörungstheorien???


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RE: Recht und Wahnsinn

#3 von delta , 23.09.2013 09:31

Was ist daran unverständlich.....
man erklärt einen erwachsenen Bürger für unmündig, aber Wählen darf er schon.....findest du das richtig.
Sorry...das ich etwas weiter ausgeholt habe bei der Geschichte, aber offensichtlich ist das nicht erwünscht....wioe so vieles hier im Lande.


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RE: Recht und Wahnsinn

#4 von Smithie23 , 23.09.2013 09:36

Ich frag mich an der Stelle gerade, ob Menschen mit geistiger Behinderung auch wählen gehen dürfen ?

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RE: Recht und Wahnsinn

#5 von joesachse , 23.09.2013 11:11

Hallo Delta, das Ganze ist davon abhängig, wie die Betreung gemäß Paragraf 1896 BGB bestellt ist.
Wenn diese Betreuung für ALLE Bereiche gilt, dann ist der Betroffene nicht mehr wahlberechtigt. Wenn die Betreuung nur für einzelne Bereiche gilt, dann kann es durchaus sein, dass der Betreute nicht mehr frei über seine Finanzen verfügen kann, aber trotzdem wahlberechtigt ist. Du müsstest also nur ganz genau den Betreuungsstatus herausbekommen, am Besten den aktuellen Betreuungsvertrag ansehen, um diese Frage zu beantworten. Natürlich kann es sich auch noch um Fehler der Behörden handeln....


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RE: Recht und Wahnsinn

#6 von Buhli , 23.09.2013 13:53

Joe, hier gibst Du gerade mal wieder Deine kindliche Naivität Preis. Meine Schwiegermutter liegt auch im Pflegeheim mit anderen die "Bevormundet" werden. In diesem Heim liegen jede Menge Menschen die nur noch physisch anwesend sind. Auch meine S-Mutter. Ihr Vormund ist eine Tochter/meine Schwägerin. Wählen durften alle Heimbewohner. So die Aussage meines Schwiegervaters, der gestern dabei war, weil er die Prozedur beobachten wollte. Walbetrug gibt es ja nur bei den Kommunisten. Der Mensch mit der Wahlurne hat nicht mal nach einem evtl. Vormund gefragt. Wirklich Behördenfehler?
Ich hab mich schon über die Freitagsausgabe der Bild amüsiert. Hier muß jemand einen riesigen Schiss vor Wählerfrust haben, wenn dieses Blatt zum Wahlaufruf herhalten muss. Die Wahlbeteiligung war vor 1990 höher. Allerdings nur in der DDR. Was daraus gemacht wurde, ist ein anderes Thema. Das Thema "Vertrauenswürdigkeit" scheint dieses mal auch eine Rolle gespielt zu haben.
Was die Lengsfeld damals durch den Besuch der Wahlkabine erlebt haben will, kann ich leider nicht bestätigen. Ich hab die Kabinen immer aufgesucht, weil ich wenigstens die Namen in Ruhe lesen wollte. Auch in der Kaserne habe ich das getan. Im Mai oder Juni 84 war auch eine Wahl. Frag mich jetzt nicht welche. Nicht mal da hatte man Probleme mit meinem Kabinenbesuch.


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RE: Recht und Wahnsinn

#7 von Daneel , 23.09.2013 15:55

Joe hat mit seinen Hinweis auf den Paragrafen 1896 http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html recht soweit die Betreuung für ALLE(!!!) Angelegenheiten angeordnet ist, wie das in Senioren-/Pflegeheimen abläuft ist hier über die BW-Landtagswahl 2011 nachzulesen: http://www.badische-zeitung.de/freiburg/...--42822027.html .

 
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RE: Recht und Wahnsinn

#8 von joesachse , 23.09.2013 20:02

Buhli und Kreutzer, vielleicht macht Ihr einfach mal ein DDR-Thema auf, in dem Ihr Euch verbal zerfleischt. Buhlis permanente Vergleiche der heutigen Zeit mit der DDR und Kreutzers Antwort darauf (die zwar eine Erwiderung auf Buhli ist, aber meistens noch mehr von Thema abweicht) nerven mich ganz schön.

In den Alten- und Pflegeheimen, in denen meine Frau arbeitet, ist die Wahl Privatsache. Die Heimbewohner werden unterstützt, wenn sie Briefwahl machen wollen, wenn nicht, müssen sich die Angehörigen oder Betreuer kümmern. Hier auf dem Lande gibt es keine mobilen Wahlurnen.
Und bei der Wahl ist es doch einfach so, dass jeder, der im Wählerverzeichnis steht, selbst oder mit von ihm ausgewählter Unterstützung wahlberechtigt ist. Wenn er einen Betreuer für ALLE Angelegenheiten hat, dann steht er normalerweise nicht mehr auf der Wählerliste. Wenn der Wahlhelfer also die Identität des Wählers geprüft hat und dieser auf der Wahlliste steht, dann erübrigt sich die Frage nach dem Betreuer.Wählen unterstützen dabei betrügen. Aber die freien Wahlen und das allgemeine Wahlrecht ist ein so hohes Gut, dass man diese Kollataralschäden in Kauf nimmt. Kriminell veranlagte Betreuer können da noch andere Betrügereien begehen....


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RE: Recht und Wahnsinn

#9 von Smithie23 , 23.09.2013 20:04

Oder wenn es Betreuer gibt, die einfach überfordert oder schlichtweg unfähig sind. Wenn man im Finanzgewerbe arbeitet, hat man öfters mal damit zu tun und bekommt das Ein oder Andere mit

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RE: Recht und Wahnsinn

#10 von Buhli , 05.12.2013 13:33

Joe, ich nerve mal noch ein bisschen. Ins DDR Thema passt das nicht so recht. In den TV Tipp aber auch nicht. Kreutzer fragte warum so ein aufgeblähter Überwachungsapparat notwendig war. War? Die Begründung die er mitgeliefert hat, scheint nicht die richtige zu sein. Wir haben die Strukturen ja immer noch. Wozu gibt es die Stellen des Befragungswesens immernoch? Warum soll die Zusammenarbeit Polizei und Geheimdienst verbessert werden, wenn diese schon als etwas unrechtes verteufelt wurde? http://www.jungewelt.de/2013/12-05/021.php


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RE: Recht und Wahnsinn

#11 von Daneel , 05.12.2013 14:07

Also unser reporter ist strikt gegen solch eine Zusammenarbeit:

Zitat von kreutzer_ im Beitrag RE: TV-Tipp
Zitat von Björn im Beitrag RE: TV-Tipp

Auch bei der Stasi waren hauptberufliche Kriminalisten angestellt. Bei allen Gewalttaten wie Vergewaltigung, Mord und Totschlag etc. übernahmen diese große Teile der Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Kripo und dort lief in den Fällen auch alles zusammen.




Aha.

Das erklärt aber nicht, warum es bei 'normalen' Kriminellen überhaupt die "Zusammenarbeit" zwischen Geheimpolizei (Stasi) und Polizei gegeben hat. Warum hat nicht einfach die Polizei, wie es in zivilisierten Staaten üblich ist, die Kriminalitätsbekäpfung übernommen?

Und die Stasi hätte sich auf geheimdienstliche Tätigkeiten beschränkt, wie dies in zivilisierten Staaten auch die Geheimpolizei tut?

Ich will es dir sagen, der Spitzelstaat war sich seiner Untertanen nicht sicher, und deswegen hat er Krieg gegen die stets fluchtwillige 'eigene' Bevölkerung geführt, sonst wäre er schon viel früher verschwunden.
Nicht umsonst beschmatzte SED-Chef Honecker regelmäßig Stasi-Chef Mielke und hängte ihm Orden um, Honecker wußte, wer ihm die Macht sicherte.

 
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RE: Recht und Wahnsinn

#12 von Buhli , 05.12.2013 18:52

Da bin ich mir nicht so sicher. Seinen Aufschrei zur derzeitigen Spitzelentwicklung vermisse ich schon. Die übertrifft ja das bisher gekannte. Bei der Aufblähung des Apparates angefangen.


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RE: Recht und Wahnsinn

#13 von Kehrwoche , 05.12.2013 22:01

Sind hier nur Naivlinge unterwegs? Deutschland ist das Land mit den meisten Gesetzen weltweit. Na und? Haben wir dadurch etwa die wenigsten Verbrechen?
deltas kann doch auf dem richtigen Weg sein mit seinen Gedanken. Es wäre nicht der erste Fall von staatlichen Mißbrauch.
Mal angenommen delta würde posten, daß der Verfassungsschutz seine Aufgaben selbstverständlich nur getreu den Gesetzen wahrnimmt. Ich wüßte, wer hier die ersten wären, die dann auf die Barrikaden gingen?


Der Übergang vom Affen zum Menschen sind wir.
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RE: Recht und Wahnsinn

#14 von Hansrudi , 06.12.2013 07:12

Rente mit 67 , ist das nicht auch eine Art Krieg gegen das eigene Volk ?

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RE: Recht und Wahnsinn

#15 von kreutzer_ , 06.12.2013 15:30

Zitat von Buhli im Beitrag #6

Was die Lengsfeld damals durch den Besuch der Wahlkabine erlebt haben will, kann ich leider nicht bestätigen. Ich hab die Kabinen immer aufgesucht, weil ich wenigstens die Namen in Ruhe lesen wollte.


Vera Lengsfeld wird den Sachverhalt schon zutreffend beschrieben haben, da bin ich mir sicher. Ich würde sie jedenfalls nicht mitzählen zu den 20 %, die neuesten Aussagen der Forscher zufolge in irgendeiner Form wie ihr Ehemann mit Bericht erstatteten.

Christa Wolf fand schon bei den ersten "Volkskammerwahlen" keine Wahlkabine. Für mich erstaunlich, daß Christa Wolf dies erstaunlich fand.

Und selbst, wenn die Wahlkabine da war, was hattest du davon, die "Namen in Ruhe lesen" zu können? Waren die Volkskammerwahlen im SED-Staat nur Leseübungen?

Welche Funktion hatte überhaupt eine Wahlkabine bei "Wahlen" im SED-Staat?


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