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RE: Todesstrafe in DE

#76 von Hansrudi , 22.10.2016 15:59

Beugehaft ?? Damit kann man uns nicht mehr drohen ! Im Alter ist der Rücken eh krumm und schief und im Knast kann ich jede Nacht schlafen und habe regelmäßige Mahlzeiten sowie ärztliche Betreuung . Das ist ja noch besser , als drei Wochen Kur ...

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RE: Todesstrafe in DE

#77 von Ilrak , 22.10.2016 17:06

Stimmt .Für einen Schichtarbeiter ist Knast eher Segen als Strafe.


Die Meinung ist frei.
Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.

( Freygang, "Der bewaffnete Blues" )

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RE: Todesstrafe in DE

#78 von Daneel , 02.11.2016 17:30

Ich empfehle hierzu den Artikel auf Seite 108 in http://www.stern-crime.de/system/files/c...2016_inhalt.pdf


Keine Beweise = kein Gott

 
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RE: Todesstrafe in DE

#79 von Buhli , 04.12.2016 17:38

Joe, die Pflicht vor Gericht auszusagen, hat sich doch erledigt, seit Kohls Aussageverweigerung zur Spendenaffäre. Der ist doch das hochgejubelte Vorbild.


Nehmt euer Herz in beide Hände, und macht was draus. (Zitat von Lutz Bertram. Ehemaliger blinder DT64 Moderator, den leider die Stasi in ihre Fänge bekam)
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RE: Todesstrafe in DE

#80 von michaka13 , 06.12.2016 16:19

Welche Pflicht vor Gericht auszusagen meinst Du?

Beschuldigte haben grundsätzlich ein Aussageverweigerungsrecht. Beschuldigte im Strafverfahren brauchen grundsätzlich nur Angaben zur Person machen. Ansonsten gibt es keine weitere Pflicht Aussagen zu machen. Es ist Aufgabe des Gerichtes, dem Beschuldigten eine Straftat nachzuweisen. Der Beschuldigte muss dem Gericht hierzu keine Hilfestellung geben.

Auch Zeugen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ärzte, Anwälte, Geistliche und Strafverteidiger haben ein grundsätzliches Zeugnisverweigerungsrecht. Was ja auch Sinn macht. Wie sollte ein Angeklagter frei mit seinem Anwalt sprechen, wenn dieser dann gezwungen wäre, dessen Ausführungen vor Gericht darzulegen. Auch nahe Verwandte, wie Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel, Tante, Schwager und Schwägerin des Beschuldigten haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ebenso steht dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wenn er sich selbst belasten müsste und er dann selbst einer Strafverfolgung ausgesetzt wäre. Siehe §55 StPo.

§ 55
Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html


Wenn ich mich richtig erinnere, war Herr Kohl als Zeuge geladen. Es ging um irgendwelche Schwarzgelder. Herr Kohl hat sich völlig legitim auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da er befürchtete sich selbst zu belasten. Ein Recht das nicht nur Herr Kohl, sondern jedem Zeugen vor einem deutschen Gericht zusteht.


Die von Dir angesprochene grundsätzliche Pflicht vor Gericht auszusagen und deren Aufhebung bestand nie und besteht bis heute nicht. Da ist wohl die Phantasie mit Dir durch gegangen.


Schöne Grüße,

micha

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RE: Todesstrafe in DE

#81 von michaka13 , 06.12.2016 16:41

@ Buhli, hier der Grund warum ich ein Gegner der Todesstrafe bin.

Vor rund 20 Jahren wurde Nie Shubin zum Tode verurteilt und hingerichtet. Jahre nach der Hinrichtung wurde seine Unschuld festgestellt. Wie ich weiter recherchiert habe, bekam die Familie ca. 3.200 € Entschädigung. 3.200 € - aber der Mensch ist tot. Die Fehlentscheidung des Gerichts, nicht revidierbar. Möchtest du die Verantwortung für solche Fehlurteile tragen? Ich möchte das nicht!

Solche Fehlurteile kommen im übrigen in allen Staaten vor, in denen die Todesstrafe noch existiert. Wieviele Menschen werden wohl Jahr für Jahr unschuldig hingerichtet, ohne das dies jemals rauskommt? Ein Dutzend? Hundert? Oder mehr? Jeder Befürworter der Todesstrafe trägt hierfür einen kleinen Teil Mitverantwortung. Dir scheint es egal zu sein, ob Unschuldige hingerichtet werden. Bist ja nicht betroffen. Doch was wäre wenn? Schon mal dran gedacht?


Hier ein Link zu dem Fall:


https://web.de/magazine/panorama/china-f...chtung-32041362



Schöne Grüße,

micha

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RE: Todesstrafe in DE

#82 von Buhli , 07.01.2017 21:30

Michaka, egal ob die Todesstrafe im jeweiligen System existiert oder nicht, der prozentuale Anteil an Fehlurteilen ist laut juristischen Forschungsergebnissen überall gleich. +-1-2%. Das fatale an der Durchsetzung vonTodesurteilen ist die Entgültigkeit. Auch die Aussetzung derer verhindert die Fehlurteile nicht. Ist die Einweisung in eine Psychiatrie, die dann unter Kontrolle abläuft etwas anderes als ein Todesurteil, wenn darauf geachtet wird, daß die verurteilte Person keine Kontakte zu anderen hält? Da brauchen wir nicht mit dem Finger auf die DDR zeigen. Es dürfte auch bis zu Dir vorgedrungen sein, dass in diesem System auf dieser Ebene gearbeitet wird, um die Todesstrafe nur anders "anzuwenden".


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RE: Todesstrafe in DE

#83 von delta , 10.01.2017 12:15

Buhli.....da muss ich Michkaka Ausnahmsweise mal recht geben...lieber einen Mörder für immer einsperren als einen unschuldigen töten......
Auch wenn es viele Tatsächliche Verbrecher verdient hätten das man sie Aufhängt.


wer fehler findet, darf sie behalten, ich habe reichlich davon.

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RE: Todesstrafe in DE

#84 von Buhli , 12.01.2017 17:13

delta, ich geb auch Michaka recht. Die Schuld muss nachgewiesen sein, sonst ist kein Urteil möglich. Das Fehlurteile nicht auszuschließen sind, liegt nun mal an der Wahrnehmung des Menschen der zu urteilen hat.


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RE: Todesstrafe in DE

#85 von joesachse , 12.01.2017 22:37

Aber Fehlurteile mit Todesstrafe sind nicht korrigierbar


Alle Lebewesen außer den Menschen wissen, dass der Hauptzweck des Lebens darin besteht, es zu genießen.
(Samuel Butler)

 
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RE: Todesstrafe in DE

#86 von Buhli , 19.01.2017 22:26

Ja Joe, das ist die Endgültigkeit.


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RE: Todesstrafe in DE

#87 von Messer Freak , 27.03.2017 19:18

Verhindert die Todesstrafe weitere Verbrechen...wohl kaum. Freiheitsstrafe ist auch eine Strafe und mit der richtigen Behandlung kann man solchen Menschen vielleicht helfen.

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RE: Todesstrafe in DE

#88 von Buhli , 15.04.2017 18:52

Messer Fraek, zur "Richtigen Behandlung" stehen ganz interessante "Methoden" im Buch "Unrechtsstaat DDR?- "Rechtsstaat BRD" von Erich Buchholz. Der hat drei Rechtsformen als Jurist/Strafrechtler erlebt. Die der Nazis, der DDR und seit 1990 der BRD. Der kann sich mit Sicherheit ein Urteil bilden, wie Kriminalität zwar nicht verhindert, aber reduziert werden kann. Das ist recht gut in diesem Buch belegt. Selbst die bundesdeutsche Kriminalistik wollte Methoden aus der DDR Erfahrung übernehmen. Durfte sie aus politischen Gründen nicht. Da wäre ja was positives übernommen worden. Und das geht nun wirklich nicht. Armer Michaka. Wieder so ne alte Kamelle aus der DDR.


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RE: Todesstrafe in DE

#89 von michaka13 , 16.04.2017 18:01

Zitat von Buhli im Beitrag #88
Messer Fraek, zur "Richtigen Behandlung" stehen ganz interessante "Methoden" im Buch "Unrechtsstaat DDR?- "Rechtsstaat BRD" von Erich Buchholz. Der hat drei Rechtsformen als Jurist/Strafrechtler erlebt. Die der Nazis, der DDR und seit 1990 der BRD. Der kann sich mit Sicherheit ein Urteil bilden, wie Kriminalität zwar nicht verhindert, aber reduziert werden kann. Das ist recht gut in diesem Buch belegt. Selbst die bundesdeutsche Kriminalistik wollte Methoden aus der DDR Erfahrung übernehmen. Durfte sie aus politischen Gründen nicht. Da wäre ja was positives übernommen worden. Und das geht nun wirklich nicht. Armer Michaka. Wieder so ne alte Kamelle aus der DDR.


Erich Buchholz - geboren 1927. Von 1948 - 1952 studierte dieser Mann Jura in Berlin. Laut Buhli hat er jedoch, ich zitiere:

Zitat
... drei Rechtsformen als Jurist/Strafrechtler erlebt. Die der Nazis, der DDR und seit 1990 der BRD



Wie kann jemand, der erst 1948 sein Studium begonnen hat, eine Rechtsform als Jurist erlebt haben, die bereits im Mai 1945 zu Ende war?

Lieber Buhli, Deine Beiträge bestehen immer öfter aus Phantasie, Wunschdenken und zusammen gereimten Geschichten. Außer Fakten präsentierst Du so ziemlich alles was Dir so in den Sinn kommt. Ist es das Alter?

Erich Buchholz - 1991 von der Humboldt Uni entlassen. Dann Rechtsanwalt. Trat als Verteidiger in mehreren Mauerschützenprozessen auf. Vertrat dort die Ansicht, die Mauertoten hätten ihren Tod selbst verschuldet. Das sind die Leute, mit denen sich Ewiggestrige wie unser Buhli identifizieren. Mehr sage ich dazu lieber nicht.

Ich bin gespannt, wann uns Buhli Mielke und Konsorten als Heilsbringer und Messias präsentieren wird. Lang kanns nicht mehr dauern.



Frohe Ostern,

micha


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zuletzt bearbeitet 16.04.2017 | Top

RE: Todesstrafe in DE

#90 von joesachse , 16.04.2017 21:34

Zitat von michaka13 im Beitrag #89
Ich bin gespannt, wann uns Buhli Mielke und Konsorten als Heilsbringer und Messias präsentieren wird. Lang kanns nicht mehr dauern.

Frohe Ostern,


Sicherlich zu Pfingsten


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