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Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#1 von Gurki89 , 19.12.2016 09:57

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe mit ein paar Kumpels oke dazu gesagt, die Küche von unseren Nachbarn, die auch noch Freunde von unseren Eltern sind, zu renovieren. ich will da jetzt auch nichts falsch machen, weil das deren Freundschaft sicher nicht gut tun würde. Also habe ich mir "Fliesen legen für Dummies" gekauft und gelesen. Ich brauche nur noch die Fliesen und die anderen Materialien.

Aber das muss ich nicht anmelden oder so? Das gilt als Freundschaftsdienst, oder?

 
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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#2 von Hansrudi , 19.12.2016 11:31

Für Folgeschäden und Reparaturen bist du dann zuständig und verantwortlich !

Ich würde vielleicht erst mal im Hühnerstall üben ....

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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#3 von michaka13 , 19.12.2016 19:03

Das ist Quatsch was Hansrudi erzählt.

Nachbarschaftshilfe ist es dann, wenn die Gefälligkeit freiwillig erfolgt und enentgeltlich ausgeführt wird. Du leistest Deinem Nachbarn/Freund eine Gefälligkeit. Deshalb spricht man auch von Gefälligkeitsschäden. Laut BGB §823 haftet jeder für Schäden die er anderen oder dessen Eigentum zufügt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Bei Gefälligkeiten gilt allerdings eine Haftungsbeschränkung. Die Gerichte setzen bei Gefälligkeiten ein übereinstimmendes Handeln voraus. Damit entfällt die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz haftest Du aber wohl.

Beispiel.

Du stolperst, der Karton mit den teuren Fliesen für 50 €/m² fällt Dir aus der Hand. Alles zerbrochen. Leichte Fahrlässigkeit. Du haftest nicht.

Du rennst wie ein Angestochener mit Flip Flops an den Füßen und einem Karton Fliesen in der Hand die provisorische Bautreppe nach oben. Fliegst natürlich voll auf die Fresse. Grobe Fahrlässigkeit. Du haftest.

Du nimmst einen Karton Fliesen und schmeißt ihn aus dem Fenster des Obergeschosses. Vorsatz. Du haftest.


Für Schäden die man anrichtet, kann man die Privathaftpflicht in Anspruch nehmen. Das gilt bei Gefälligkeitsschäden nicht bei leichter Fahrlässigkeit. Hier besteht ja kein Haftungsanspruch. Deshalb keine Regulierung durch die Versicherung. Aber auch bei grober Fahrlässigkeit kann man Probleme bekommen. Nämlich hauptsächlich dann, wenn man einen älteren Vertrag hat. Hier waren Gefälligkeitsschäden grundsätzlich nicht mit versichert. Bei neueren Policen ist das meistens mit drin. Vertragsbedingungen lesen! Allerdings kann man Gefälligkeitsschäden mit in den Vertrag aufnehmen, auch bei älteren Verträgen. Das kostet keine 10 € im Jahr.


Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.


Schöne Grüße,

micha

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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#4 von Hansrudi , 19.12.2016 19:22

Nun, in Mietwohnungen gehört zum fliesen meistenns die Genehmigung des Vermieters . Sind dann in der Küche Gas -, Wasser- und Elektroanschlüsse,-leitungen (z.B. Kraftstrom ) vorhanden und müssen mit bearbeitet , verändert werden , würde ich das ohne Sachkenntnis nicht daran rumwerkeln .


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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#5 von michaka13 , 19.12.2016 20:14

1. Gurki89 schrieb nichts von einer Mietwohnung.

2. Die Verantwortung für eigenmächtige bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung trägt der Mieter, nicht der Ausführende. Sollte es sich um eine Mietwohnung handeln und der Mieter keine Genehmigung des Eigentümers haben, so darf er das bei Auszug eben zurück bauen/zurück bauen lassen. Das ist des Problem des Mieters. Für Knatsch zwischen Eigentümer, Mieter, Verwaltung und Co ist nie der Ausführende einer Arbeit zuständig. Egal ob es sich um einen gewerblichen Auftragnehmer oder um einen Freund handelt, der ein bißchen hilft.

3. Gurki89 schrieb nichts davon, das er an Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen werkeln will, er möchte die Küche von Freunden fliesen und keine Komplettsanierung vornehmen.


Schöne Grüße,

micha


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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#6 von Toniolli , 21.12.2016 13:37

Na ihr beiden versteht euch ja schon wieder prächtig, was?

 
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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#7 von Sjöberg , 22.12.2016 14:42

Hallo zusammen,

ich nehme mal an Gurki ist nun ausreichend informiert was die Rechtslage angeht.
Ich gehe jetzt auch mal davon aus, dass es ein Eigentum sein wird. Da du, wie bereits erwähnt, einen Freundschaftsdienst ausübst, wirst du ja auch keine Entlohnung dafür erhalten. Also wüsste ich auch nicht was du da anmelden willst.

Zu Michakas (sehr ausführlichen) Haftungsbeispielen sei gesagt, dass man im Fall der Fälle auch die Hausrat hinzuziehen kann, oder?
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass keiner Person was passieren kann. Meist passiert ja was bei der Montage bzw Demontage.

Ich weiß nicht genau wo du wohnst, aber ich finde es ganz nett sich die Materialien liefern zu lassen. Somit spart man sich den anstrengenden Transport.

Ich habe da bei https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=nA5c...rgleich+fliesen sehr gute Erfahrungen gemacht.
Na dann, toi toi toi!


 
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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#8 von Pamina , 28.12.2016 21:24

Michaka, ich finde es toll, dass du so gut informiert bist, Hansrudi ist ein ewiger Schwarzseher, voll schade, Freundschaftsdienste sind so schön und wichtig und werden immer wichtiger. Deutschland ist leider auch ein Versicherungsland und jeder wittert gleich die große Kohle, aber ich glaube, dass es Gurki89 genau richtig macht, wir helfen unseren Freunden sehr gern und sind damit immer gut gefahren, bis jetzt!!!!!!

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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#9 von Hansrudi , 28.12.2016 21:47

Pamina , wenn du so einen Job hast wie ich , dann hast du keine Freunde mehr ! Da lernst du die Menschen erst richtig kennen , besser als bei VEB Krieg !

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RE: Für die befreundeten Nachbarn der Eltern renovieren

#10 von Sjöberg , 17.01.2017 12:15

wie sind Menschen denn richtig?

 
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