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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#16 von Hansrudi , 12.11.2021 06:21

Micha, in Deutschland erfolgt die Diskriminierung nicht über Hautfarbe , Religion und dergleichen Merkmale . Wir haben eine Ständediskriminierung im Staate ! Sprich es existieren massive Unterschiede darin ( auch bei gleicher Arbeit , Alter , Ausbildungsstand ) ob du nur Arbeiter , Angestellter oder Beamter bist !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#17 von Hansrudi , 12.11.2021 10:14

Ihr könnt ja auch auf den restlichen , noch stattfindenden Weihnachtsmärkten , einen Stand aufmachen und den neuen Bußgeldkatlog alle , Standbetreiber und Besucher verteilen .
Vielleicht könnten dann alle gleich unter der Bekanntgabe eurer Kontonummer und Kontaktdaten ein Bußgeldabo abschließen und im voraus gleich bezahlen . Irgendwas werden sie eh schon verkehrt gemacht haben ...

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#18 von queeny , 12.11.2021 21:19

Ich nahm heute, und auch in Zukunft wird das so sein, Rücksicht im Straßenverkehr.

Staat, Städten und Gemeinden gönne ich zusätzlich keinen einzigen Cent mehr. Mir schenkt auch keiner was.

Aber ich sah, dass selbst das klapprigste Auto überholte mit weit mehr als 50 km/h. Die haben immer noch zu viel Geld in den Portemonnaies.

Die Medaille hat nun mal zwei Seiten.


Die Sehnsucht reist weit durch's Universum bis in die Unendlichkeit.

 
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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#19 von michaka13 , 14.11.2021 01:52

Zitat von Ilrak im Beitrag #15
Wie du schon sagst, michaka : Einfach an die Regel halten. ( Wenn das auch manchmal gar nicht so einfach ist ).Ich nenne es Passive Subversion. Längst eingeplante Verwarngelder dem Staat und seinen Organen vorenthalten.
Und erzähle nicht, dass ihr kein Einnahme-Soll habt, die Kommunen rechnen fest mit euren Einnahmen.


Natürlich wird im Haushalt eine Summe X einkalkuliert. Das ist ein völlig normaler Vorgang. Jedes Unternehmen, jede Kommune, jedes Land, aber auch wir Privatpersonen, planen doch mal mehr, mal weniger genau unsere Ausgaben und auch Einnahmen. Anders kann man gar keinen Finanzhaushalt aufstellen.

Wobei die Einnahmenseite höchstens den Kämmerer interessiert. Meine Kollegen und mich interessiert das dagegen nicht die Bohne. Ich kenne nicht mal die Zahlen, die im Haushalt kalkuliert wurden. Für uns Außendienstler gibt es da auch keine Vorgaben. Ich weiß, das Gerücht man müsse so und so viele Verwarnungen am Tag schreiben, hält sich hartnäckig. Das ist aber genau so ein Märchen, wie die Provisionen die wir angeblich pro Verwarnung bekommen. Das eine stimmt so wenig wie das andere. Das Aufgabengebiet umfasst ja nicht nur den Verkehr. Da gibts auch vieles anderes zu tun. Und es gibt auch Tage, da hat man Null Verwarnungen oder Anzeigen geschrieben. Dann ist das halt so. Ich hatte letzte Woche an einem Tag 96 Verwarnungen, an einem anderen gerade mal 16. Obwohl ich die ganze Woche im selben Bezirk war. An manchem Tag quatschen einen die Leute pausenlos zu, dann kommste gar nicht zum Schreiben. Aber Bürgergespräche gehören eben auch dazu. Zwischendurch noch Einsätze, die auch mal in Leere laufen. An anderen Tagen will kein Mensch was von Dir und da haste eben jede Menge Verwarnungen.

Viele meinen auch, die Kommunen verdienen sich mit Blitzen und Überwachung des ruhenden Verkehrs eine goldene Nase. Die Realität sieht aber anders aus. Verwarngelder im ruhenden Verkehr gehen immer an die Stadt. Bußgelder gehen zu 100 % ans Land. Aus so manchem Verwarngeld wird jedoch ein Bußgeld, wenn der Bürger das Verwarngeldangebot nicht akzeptiert. Bei mobilen Geschwindigkeitsmessungen kassiert das Land 60 % und die Kommune 40 %. Die Kommune stellt aber das Personal und das Equipment. Dazu übernehmen die Kommunen das Eintreiben der Bußgelder. Da bleibt gar nix mehr hängen.


Viele Grüße,

micha

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#20 von Hansrudi , 14.11.2021 06:05

Micha , wir leben in einer Leistungsgesellschaft ! Und deine Leistung läßt sich nun einmal an besten über deine Strafzetteleinnahmen nachweisen und bemessen und kann sich in Form von Prämien , persönlichen Zulagen etc. auch bei dir monetär bemerkbar machen , in einer Größenordnung die du dann auch schon in deinen persönlichen Haushalt eingeplant hast .
Da läßt der sozialistische Wettbewerb grüßen ! Schon damals hat ein Foto vor der Werkskantine niemanden gejuckt ! Für Forumschecks wurde dagegen sogar gearbeitet !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#21 von Ilrak , 14.11.2021 10:26

Ich kann in meiner Haushaltsplanung weder Pfandflaschen noch ebay-Verkäufe sicher einkalkulieren.


Die Meinung ist frei.
Doch zur Sicherheit hab ich 'ne Wumme.

( Freygang, "Der bewaffnete Blues" )

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#22 von michaka13 , 14.11.2021 17:11

Zitat von Hansrudi im Beitrag #20
Micha , wir leben in einer Leistungsgesellschaft ! Und deine Leistung läßt sich nun einmal an besten über deine Strafzetteleinnahmen nachweisen und bemessen und kann sich in Form von Prämien , persönlichen Zulagen etc. auch bei dir monetär bemerkbar machen , in einer Größenordnung die du dann auch schon in deinen persönlichen Haushalt eingeplant hast .


Nöö!

Nöö!

Und nochmal -

Nöö!


Der Grund warum das so ist, sind Deine Vorstellungen von meinem Job. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist nur ein kleiner Bereich im Aufgabenspektrum der Ordnungsämter. Eigentlich läßt es sich ganz leicht unterscheiden. Fließender Verkehr und Kriminalität = Polizei. Alles andere = OA!

Einige Beispiele. Im Moment werden wieder viele Corona-Zustellungen gemacht. Amtshilfe fürs Gesundheitsamt. Die Anordnung einer Quarantäne wird nicht per Post verschickt, sie wird durch die Gesundheitsämter selbst zugestellt. Diese sind überlastet. Man holt sich Amtshilfe. Also springen wir ein. Jeder Brief muss persönlich übergeben werden. Heißt, Adresse anfahren, Aussteigen, Vollschutz anlegen, Identität des Betroffenen überprüfen, Schriftstück übergeben und alles minutiös dokumentieren. Dann Vollschutz aus. Luftdicht verpacken. Anfahrt zur nächsten Adresse. Alles von vorn. Gegen Ende des Dienstes. Benutzte Schutzkleidung zur Sammelstelle bringen, damit das fachgerecht vernichtet werden kann. Ins Büro. Dokumentation fürs Gesundheitsamt machen. Feierabend. Am Tag schafft man zwischen 10 und 15 Zustellungen im Zweierteam. Kommt drauf an, wie weit die einzelnen Örtlichkeiten auseinander liegen.

Straßensperrungen. Vor kurzem, eine viel befahrene Straße am Rande der Altstadt sackt plötzlich ab. Polizei sichert die Gefahrenstelle und erbittet Hilfe durch OA. Wir sperren die Zufahrtsstraßen. Tiefbauamt untersucht das Loch in der Straße. Verkehrsbetriebe müssen Buslinien umleiten. Dafür müssen u.a. Einbahnstrassen "gedreht" werden. Die Verkehrslenkung taucht auf und setzt die Umleitungen um. Das abzusperrende Gebiet wird immer größer. Meine Kollege und ich haben gut 6 Stunden an einer Straßensperrung verbracht.

Kampfmittelfund. Ich hatte Pech. Eine halbe Stunde vor Feierabend wurde das Ding bei Bauarbeiten gefunden. Dann verhängt die Einsatzleitung Dienstfreisperre. Heißt, Feierabend ist, wenn es der Einsatzleiter sagt. Wieder Straßen sperren. Warten auf den KBD. Die entscheiden was getan werden muss. In dem Fall, kein Transport möglich, Sprengung vor Ort. Radius von 500 m muss evakuiert werden. Gemeinsam mit den Kollegen der Feuerwehr und verschiedener Rettungsdienste beginnen wir mit der Evakuierung. Dafür müssen Ausweichquartiere gefunden und eingerichtet werden. Es ist zu prüfen, ob und wie wiele Menschen besondere ärztliche Hilfe brauchen. Gibt es Quarantäne-Leute. Die müssen einzeln abtransportiert werden. Für Menschen in den Sammelstellen muss Verpflegung und bei Bedarf ärztliche Hilfe organisiert werden. Usw. Gegen 01.00 Uhr nachts Sprengung. 02.30 Uhr Aufhebung der Dienstfreisperre und Feierabend.

Dazu kommen in der kalten Jahreszeit die regelmäßige Kontrolle der Schlafplätze von Obdachlosen. Die Bestreifung von Parks und Plätzen, an denen sich Jugendliche, die Trinkerszene oder Drogenkonsumenten aufhalten. Und vieles mehr.

Bei all den genannten Beispielen schreibt man in der Regel Null Verwarnungen und Anlass für das Fertigen von Anzeigen gibt es eher selten. Somit ist es unmöglich, die Leistung des Einzelnen, an der Menge der ausgestellten "Strafzettel" zu beurteilen.

Der TVÖD sieht keine Prämien oder persönliche Zulagen vor. Einzige Prämie, die jeweils im Frühjahr zur Auszahlung kommt, ist die LOB-Prämie. Die bekommt jeder, der am jährlichen Mitarbeitergespräch teilgenommen hat. Dazu kommt eine allgemeine Schichtzulage und die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge. Diese bekommt ebenfalls jeder, der Schichtarbeit leistet. Grundlage hierfür ist die Zeit in der gearbeitet wird und nicht die persönliche Leistung.



Gruß,

micha


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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#23 von queeny , 14.11.2021 23:55

Wenn ich das alles so lese, wird mir schlecht. Da wiehrt der Amtsschimmel ungeniert. Es gibt viel zu viele "Entscheidungsträger" in den höheren Etagen. Der kleine Mann der Ämter, der sich die Füsse kaputt rennt, ist der Angepisste.

Und so geht es weiter bis ganz oben in Regierungskreise. Deswegen dieses furchtbare Durcheinander in den Regierungsentscheidungen, die meistens uns - das Volk - treffen. Wenn die Neuen erst fest in ihren Sätteln sitzen, dann Gnade uns Gott.

Ordnungsämter sollen ja auch Weihnachtsmärkte, Karnevalsveranstaltungen und anderes kontrollieren. Die Bilder aus Köln zeigen anderes. Journalisten testeten das Geschehen. Da musste ich schallend lachen, obwohl es traurig ist.

Man kann viel schreiben und auch an Gerechtigkeit glauben, Micha, die Realität ist dennoch eine andere. Meinst du nicht, Micha, dass "eventuell" heimlich, still und leise Statistiken geführt werden, und zwar nicht nur über die von den BÖSEN Bürgern genommenden Gebühren, sondern auch über jeden Angestellten. Bringt der was oder nicht? Das kann mit Zahlen bewiesen werden.

So war es in der DDR, und in der alten und neuen BRD ist das nicht anders. Mache die Augen auf, Junge. Auch die Ordnungsämter sind nur Büttel des Staates und von Bundesländern und deren Städte und Gemeinden.


Die Sehnsucht reist weit durch's Universum bis in die Unendlichkeit.

 
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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#24 von Hansrudi , 15.11.2021 00:51

Ilrak , die Pfandflaschen muß man aber nicht bei ebay vertikkern !

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RE: Der neue Bußgeldkatalog

#25 von michaka13 , 22.11.2021 06:26

Seit knapp 2 Wochen ist der neue Bußgeldkatalog nun in Kraft. Hat sich was geändert? Im Parkverhalten der Leute kann ich noch keinen Unterschied feststellen. Allerdings scheinen mehr Menschen gegen eine Verwarnung vorzugehen. Mal zum Vergleich. In den letzten 12 Monaten habe ich ganze 3 Einlässe bekommen. Davon war einer berechtigt. Das hab ich einstellen lassen. 2 waren unberechtigt. In den letzten knapp 2 Wochen habe ich 7 Einlässe bekommen. Allesamt unberechtigt. Die Bürger haben nicht einmal den Tatvorwurf beanstandet, immer nur die Höhe des Verwarngeldes.

Hier muss man unterscheiden zwischen Verwarngeld und Bußgeld. 99 % der Tatvorwürfe ziehen ein Verwarngeld nach sich. Heißt, man zahlt die auf der Verwarnung angegebene Summe und gut ist. Kein zusätzliches Schreiben, keine Gebühren. Fall erledigt. Zahlt man nicht innerhalb von 7 Tagen, kommt ein Schreiben von der Bußgeldstelle. Hier wird erneut die Zahlung des Verwarngeldes angeboten. Auch hier entstehen keine zusätzlichen Gebühren. EIne Verwarnung kann nämlich auch mal verschwinden. Weggeweht vom Wind, jamand macht die ab, usw. Wird jetzt nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung gezahlt, ergeht ein Bußgeldbescheid. Der ist gebührenpflichtig. Kosten: 23,50 € Verwaltungsgebühr, zzgl. 5 € Zustellung und Auslagen, gesamt 28,50 €. Gegen ein Verwarngeld ist ein Einspruch rechtlich nicht zulässig. Man kann natürlich gegenüber der Bußgeldstelle erklären, man akzeptiert die Verwarnung nicht oder man lässt die 7 Tage-Frist ablaufen. In beiden Fällen startet dann das Bußgeldverfahren. Hier wird geprüft, ob der Tatvorwurf berechtigt oder unberechtigt ist. Bei eindeutiger Sachlage, macht das die Bußgeldstelle nach Aktenlage. Ist sich die Bußgeldstelle nicht sicher oder ist etwas unklar, bekommt der Außendienstler der die Verwarnung ausgestellt hat, den Vorgang zur Prüfung zurück. Dabei konkretisiert die Bußgeldstelle was sie genau wissen wollen. Z.B. nochmal Fotos der Beschilderung, eine Skizze der Örtlichkeit mit genauem Standort des verwarnten Fahrzeuges, eine allgemeine Stellungnahme, was auch immer. Man muss sich also erneut zum Vorgang einlassen.

Wie gesagt, alle Einlässe richten sich gegen die Höhe des Verwarngeldes. Der Tatvorwurf wird in keinem Fall bestritten. Im Gegenteil, man räumt ja selbst den angegebenen Tatvorwurf ein. Das ist ein ziemlich dummes Vorgehen. Da man den Tatvorwurf ja eingesteht, das Verwarngeld trotzdem nicht akzeptiert, geht man nun ins gebührenpflichtige Bußgeldverfahren. Zu der Verwarnung kommen nun noch 28,50 € Gebühren dazu. Die hätte man sich sparen können. So mancher wird auch den Weg vors Gericht beschreiten und die Sache damit unnötig für ihn verteuern. Keiner sieht ein, dass er selbst für die Ausstellung des Verwarngeldes verantwortlich ist. Richtig parken und nix passiert.

Manchmal kann es so einfach sein.


Viele Grüße,

micha

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