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RE: Nur eine Auskunft

#16 von michaka13 , 30.05.2022 18:43

Nicht ganz, Andreas. Du hast eine Leistung in Anspruch genommen, die musst Du natürlich vergüten. Sollte die Bedienung/der Wirt Deinem Zahlungswunsch warum auch immer nicht nachkommen, kannst Du das Lokal nach einer angemessenen Frist verlassen. Gerichte gehen hier von bis zu 30 min Wartezeit aus, die zumutbar sind. Zahlen musst Du trotzdem. Heißt, Du solltest Deine Kontaktdaten hinterlassen. Dann kann Dir das Restaurant eine Rechnung zukommen lassen und Du kannst die Forderung dann z.B. per Überweisung begleichen. Aber das was Du konsumiert hast, musst Du auch zahlen. Wie auch immer.

Du schreibst NUR ein mündlicher Vertrag. Vertrag ist Vertrag! In welcher Form Du den abgeschlossen hast, ist völlig egal. In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit. Dies wird Dir sogar im GG garantiert. Ausnahmen regelt das BGB. Verträge dürfen nicht gesetzwidrig, sittenwidrig, usw. sein. Ansonsten können Hinz und Kunz vereinbaren was sie wollen und wie sie es wollen. Du kannst einen Vertrag schriftlich, mündlich, per Handschlag, per Kopfnicken, durch eine Geste, am Telefon oder wie auch immer abschließen. Ein Beispiel: Der Wirt hält ein volles Bierglas hoch in Deine Richtung. Du nickst ihm zu. Dann hast Du einen Vertrag mit dem Wirt geschlossen. Natürlich könnt ihr das Ganze gerne schriftlich festhalten. Aber Dein Nicken mit dem Kopf ist genau das gleiche, als wenn Du Deine Unterschrift unter eine schriftliche Bestellung setzt.

Die Schriftform hat natürlich den Vorteil, im Rechtsstreit ist alles sehr leicht nachweisbar. Bei Verträgen in mündlicher Form ist das meist sehr viel schwieriger. Aber egal wie ein Vertrag abgeschlossen wurde, sie sind alle rechtsgültig.


Viele Grüße,

micha


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zuletzt bearbeitet 30.05.2022 | Top

RE: Nur eine Auskunft

#17 von Andreas , 30.05.2022 18:56

Danke für diese Informationen , lieber Michaka !


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