Um meine I-Rente nicht als Lehrer, sondern als Ingenieur, hat mich die Stichtagsregelung zur Wende gebracht. Die besagt etwa - Wer am 1.6.1990 als Ingenieur in einem VEB produktionsnah war, bekommt die Rente. Mein Betrieb war aber damals schon in Abwicklung, juristisch deshalb kein VEB mehr - und ... ich wurde um die Rente beschissen !
Gruß DL