Es ist ein weiterer Schritt zu einer größeren Autonomie des Patient.Es ist richtig , daß der Wunsch des Patienten zu respektieren ist.Sicherlich muß ein vertretbarer Ausgleich zwischen dem Schutz des Lebens und der Selbstbestimmung des Patienten geschaffen werden. Niemand darf zum Sterben gezwungen werden, ein Sterbender sollte aber auch sterben dürfen ! Keiner hat eine Verfügungsmacht über das Leben. Es bleibt nur zu hoffen, das durch dieses Urteil auch eine Strafverfolgung gegenüber dem Arzt auszuschließen ist.
Mittleres Alter ist,wenn schmale Taille und breites Wissen die Plätze tauschen
Ich bin ebenfalls der Meinung, das es richtig ist, den Wunsch des Patienten auf einen vollständigen und totalen "Feierabend" zu respektieren, wenn der "Zug" eindeutig abgefahren ist. Was soll es eigentlich noch bringen, wenn nur noch die Maschine arbeitet. Der daran, ständig, hängende Mensch aber schon nicht mehr.
Weil bischer die Rechtsprechung umstritten war.Tötung auf Verlangen ist strafbar ! Ich gebe dir Recht DeutschLehrer ,jetzt kann man als Angehöriger den Wunsch des Patienten durchsetzen.
Mittleres Alter ist,wenn schmale Taille und breites Wissen die Plätze tauschen
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