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Der Gerichtsvollzieher/Inkassomann, was darf er, was nicht!

#1 von mutterheimat , 26.01.2013 12:38

Vor einiger Zeit sah ich im Fernsehen einen Bericht über dieses Thema (inklusive Autoinkasso). Daher erachte ich es als eine gute Sache, das hier mal zur Diskussion zu stellen. Was für Möglichkeiten haben die Inkasso - Unternehmen? Was dürfen Gerichtsvollzieher, was nicht? Wie sieht die Voraussetzung für den Zwangseinzug (Lohnpfändung) aus, etc. Einschließlich Kontopfändung, Hauspfändung, Schmuckpfändung, etc. Also etwas, was in diese Richtung läuft und alles, was unter dieser Überschrift, seinen Bestand, diesbezüglich, hat.


Wer sind die besten Fälscher der Welt, die Medien! Wer das alles glaubt, was alles so da drin steht und gesagt wird, (Presse, Rundfunk, Fernsehen, Internet), dem ist nicht zu helfen!

 
mutterheimat
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RE: Der Gerichtsvollzieher/Inkassomann, was darf er, was nicht!

#2 von michaka13 , 26.01.2013 13:51

Eigentlich ganz einfach. Ein Inkassounternehmen darf genau das gleiche, wie Du oder ich, mutterheimat. Heißt Mahnbriefe verschicken, Mahnbescheide beantragen, Vollstreckungsbescheid beantragen und die Forderug per Gerichtsvollzieher eintreiben. Ein Inkassounternehmen ist so überflüssig wie ein Kropf.


Der Gerichtsvollzieher dagegen hat eine hoheitliche Aufgabe. Er kann Vollstreckungstitel vollstrecken. Das heißt, Geld- oder Sachwerte pfänden, sowie die eidesstattliche Versicherung abnehmen. GV können auch Wohnungen säumiger Schuldner aufbrechen lassen und ebenso Haftbefehle vollstrecken. Hierbei wird meißt Amtshilfe durch die Polizei in Anspruch genommen. Gerichtsvollzieher stellen auch Schriftstücke zu. Ein GV ist (noch) Beamter der Justiz. Es gibt Pläne das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Heißt, Private sollen die Aufgaben des Gerichtsvollziehers wahrnehmen. Dazu werden sie mit einem öffentlichen Amt beliehen, so wie es z.B. bei Bezirksschornsteinfegern war/ist. Ein Plan, von dem ich nichts halte.



Gruß, micha

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