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Kündigung ungerecht: Abfindung?

#1 von Harald66 , 27.04.2017 11:21

Hallo,

bin seit knapp 20 Jahren bei meinem Arbeitgeber angestellt und wurde aus heiterem Himmel betriebsbedingt gekündigt. Die Kündigung habe ich vor 2 Wochen erhalten und habe daher auch sofort eine Kündigungsschutzklage an das örtliche Arbeitsgericht gesendet. Grund ist, dass meiner Meinung nach die Kriterien des Kündigungsschutzgesetzes nicht wirklich beachtet wurden und ich durch meine lange Angehörigkeit und Familienstand eigentlich einen Bestandsschutz genießen sollte.

Hat jemand von euch selbst sowas durchmachen müssen? Weiß selbst noch nicht, wie und was ich vor dem Arbeitsgericht tun soll.

Man liest häufig:
"Gewöhnlich verläuft es vor den Arbeitsgerichten jedoch so, dass sich die Parteien im Laufe des Verfahrens auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung einigen. Ein solcher Vergleich ist oft die beste Lösung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, der unter Umständen durch mehrere Distanzen geht und auch für Arbeitnehmer psychisch sehr belastend sein kann." Quelle: Arbeitsrecht-Abfindung

Wenn es dazu kommen sollte, hätte ich also ein Anrecht auf eine Abfindung und wäre aber meinen Job los.
Mit Anfang 50 weiß ich allerdings nicht, ob es so einfach ist am Arbeitsmarkt an einen neuen geeigneten Job zu kommen?

Was würdet ihr tun?

Grüße Harald

Harald66  
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RE: Kündigung ungerecht: Abfindung?

#2 von joesachse , 27.04.2017 13:03

Zunächst mal mit dem Betriebsrat sprechen, falls es einen solchen gibt. Parallel dazu auf dem Arbeitsmarkt umschauen.
Den in Kürze stattfindenden Gütetermin kannst Du vielleicht noch selbst wahrnehmen, da dann wird es bei der Kompliziertheit der Materie schwierig, ohne Fachanwalt weiter zu kommen. Ein erfahrener Anwalt kann relativ schnell einschätzen, was da geht.

Ich habe als Beobachter mal eine Verhandlung vor vor einem Arbeitsgericht erlebt, bei dem eindeutig die Unterschiede in der Kompetenz der Arbeitsrechtanwälte des Angestellten und des Arbeitgebers dazu geführt haben, dass es für den Angestellten nicht sonderlich gut ausging.

Hier noch etwas Lektüre von einer Kanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe...chutzklage.html
Als Ergänzung zu deinem Link....


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(Samuel Butler)

 
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RE: Kündigung ungerecht: Abfindung?

#3 von Hansrudi , 27.04.2017 18:26

Gütetermin ?? Wenn ein Arbeitgeber schon mal so vorlegt , dann darf er nicht mehr auf Güte hoffen !
Dann muß man gleich scharf zurüchschießen mit einem richtigen Anwalt und keinen Anwaltslehrling !
Auch kann man auf Hilfe vom Betriebsrat und Gewerkschaft verzichten , die sitzen meist eingeweiht mit im AG-Boot !

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RE: Kündigung ungerecht: Abfindung?

#4 von michaka13 , 28.04.2017 18:18

Hallo Harald66,

leider sind Deine Infos etwas dürftig, um konkretes sagen zu können.

Zuerst einmal prüfen ob die Kündigung formal richtig ist. Ist die Kündigungsfrist eingehalten wurden? Hat jemand unterschrieben der auch dazu berechtigt ist? Liegt die Kündigung in Schriftform vor? Den ersten richtigen Schritt hast Du getan. Kündigungsschutzklage einreichen. Die Frist hierbei beträgt 3 Wochen nach Zugang.

Handelt es sich um einen Kleinbetrieb? Bei Firmen mit max. 10 Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht! Hier muss bei einer Kündigung nur die Kündigungsfrist beachtet werden. Mehr nicht!

Bei größeren Betrieben muss es eine Sozialauswahl/einen Sozialplan geben. Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Dieser muss Kündigung und Sozialplan zustimmen.

Wenn Du Kündigungsschutzklage eingereicht hast, folgt als erstes eine Güteverhandlung. Hier sitzen beide Parteien und der Vorsitzende der zuständigen Kammer zusammen. Der Richter wird euch sagen, wie erfolgversprechend er die Kündigung, bzw. die Klage einschätzt. Dann wird er einen Vergleichsvorschlag machen. In der Regel wäre das eine Abfindungssumme. Danach beginnt das große Feilschen. Da geht es zu wie auf dem türkischen Basar. Werdet ihr euch einig, wie auch immer die Einigung aussieht, wird eine Niederschrift gefertigt. Dann ist schon alles vorbei. Beim Gütetermin besteht keine Anwaltspflicht. Er ist auch kostenfrei. Ich kann aber aus eigener Erfahrung sagen, ohne Anwalt ist schlecht. Ich hatte das bereits zweimal. Als Gewerkschaftsmitglied jedesmal mit rechtlichem Beistand da gewesen. Das ist äußerst hilfreich. Dabei sollte man bedenken. Jede Partei zahlt ihren Anwalt selbst. Als Gewerkschaftsmitglied oder wenn man eine Rechtsschutz hat, die Arbeitsrecht mit abdeckt, unbedingt in Anspruch nehmen. Einigt ihr euch auf eine Abfindung, dann dran denken, die muss versteuert werden. Sozialabgaben fallen nicht an. Auch der Anwalt muss (eventuell) bezahlt werden. Als ganz grobe Grundregel gilt. Pro Beschäftigungsjahr ein halber Bruttomonatslohn als Abfindung. Allerdings lässt sich auch deutlich mehr rausschlagen. Kommt drauf an, wie dringend der Arbeitgeber den Arbeitnehmer loswerden will. Ich habe dank Rechtsbeistand beide Male einiges mehr bekommen als erwartet.

Einigt ihr euch nicht folgt der Kammertermin. Auch hier trägt jeder die Kosten selbst. Egal wer verliert oder gewinnt! Da kommt einiges zusammen. Gerichtsgebühr, Verfahrensgebühr, Termingebühr, Auslagen, eventuell Mehrwertsteuer. Bei 10.000 € Streitwert sind das locker 2.000 €. Darüber klärt aber der Anwalt auf.

Das Thema ist ziemlich umfangreich. Wenn Du Tipps möchtest, beantworte bitte die obigen Fragen. Gerne auch per PM.


Arbeitsrechtsprozesse enden in rund 90 % der Fälle bereits in der Güteverhandlung.


Mit Anfang 50 muss eine Kündigung kein Beinbruch sein. Kommt auf Deinen Beruf an. IT-ler, der Maschinenbau, das Bauhauptgewerbe, z.T. das Baunebengewerbe suchen im Moment Mitarbeiter. Denn eines sollte man nicht vergessen. Einigt ihr euch auf eine Abfindung, kann das zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen. Deshalb auf der betriebsbedingten Kündigung bestehen, wenn man keine neue Stelle hat. Dazu drauf drängen, das man während der Kündigungsfrist unwiderruflich, bezahlt freigestellt wird. Dann hat man genug Zeit für die Jobsuche. Ein Aufhebungsvertrag setzt Dein Einverständnis zur Kündigung vorraus und führt zu einer Sperre beim Arbeitsamt.

Eines noch hierzu:

Zitat
Wenn es dazu kommen sollte, hätte ich also ein Anrecht auf eine Abfindung und wäre aber meinen Job los.



Das ist falsch! Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Es sei denn, diese wäre im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag so vereinbart.

Wenn Fragen sind, einfach fragen. Ich werde mich dann bemühen, diese zu beantworten.



Schöne Grüße und Kopf hoch,

micha


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zuletzt bearbeitet 28.04.2017 | Top

   

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